Hallo,
Ein Einfamilienhaus soll erworben und der (noch nicht als Einliegerwohnung deklarierte) Keller als Souterainwohnung ausgebaut werden.
Lässt sich bereits beim Kauf ein Hypothekendarlehen nur für den zu vermietenden Kellerbereich aufnehmen - und die Zinszahlungen dafür steuerlich geltend machen? Mit anderen Worten: könnte das selbstbewohnte Haus vollständig als „eigenfinanziert“ gelten und für die noch im Keller zu errichtende Soutterainwohnung die Finanzierungskosten abgesetzt werden? Oder müsste, um im notariellen Kaufvertrag entsprechend unterteilt zu werden, dafür zunächst eine Einliegerwohnung bestehen?
Vielen Dank für jede differenzierte Expertenantwort, wenn möglich durch entsprechende Links untermauert!