Welche Versicherung gegen Schäden durch Wasser?

Hallo!

Meines Wissens übernimmt meine Hausratversicherung auch die Schäden die z.B. durch einen Wasserrrohrbruch entstehen.

Hierzu meine erste Frage: übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Instandsetzung der defekten Rohrleitung sowie für die Beseitigung von Nässeschäden in der Bausubstanz?
(Bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.)

Meine zweite Frage: wie wäre das bei einer Mietwohnung? Theoretisch müßte ja der Vermieter für die Reparatur aufkommen – oder macht das dann hier auch die Hausratversicherung des Mieters (sofern vorhanden)?

Und die dritte Frage: kann sich der Vermieter gegen einen solchen Schaden ebenfalls versichern?
Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dritten ist bereits vorhanden, aber gibt es eine Versicherung, die für die Instandsetzung eines solchen Schadens (ggf. samt Folgeschäden in anderen Räumen) aufkommen würde?

In meiner eigenen und meiner vermieteten Wohnung sind zwar glücklicherweise bisher alle Rohre dicht, aber einem Bekannten ist vor einiger Zeit in seiner vermieteten Eigentumswohnung ein Rohr geplatzt, und die Reparatur hatte sagenhafte 6.000 Euro gekostet (zwei Wände aufstemmen, Rohr erneuern, Nässeschäden in drei Räumen beseitigen)!

Wie kann ich mich als Vermieter vor solchen Katastrophen schützen?

Für gute Tips wie immer dankbar,
Robert

Hallo

ich hoffe, dass Versicherungsfachleute sich noch äussern werden. Ein Rohrbruch ist jedoch Sache des Vermieters/Eigentümers. In einer vermieteten Wohnung sollte auf jeden Fall einen Versicherung gegen Wasserschäden bestehen. Sie ist, wenn im Mietvertrag Sach- und Haftpflichtversicherugen vereinbart sind - umlagefähig. In Mehrfamilienhäusern und nach WEG verwalteten Wohnungne sollte stets eine Versicherung für Wsserschäden bestehen.

Ein Versicherungsschaden, der durch einen Rohrbruch entstanden ist, ist von der Versicherung des Vermieters/Eigentümers zu bezahlen. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass jemand über mehrere Wochen mitsamt Möbel ausgelagert werden muss, ebenso sind hohe Kosten für Bautrocknung zu erwarten, neben den Kosten für Neurenovierungen und Schäden am Eiegntum Dritter.

Gruss Günter

Hallo Günter,

daß ich als Vermieter für Schäden von Dritten hafte, ist mir klar - dafür hab ich ja auch eine Haftpflichtversicherung.

Mir geht es jetzt um den MIR SELBST entstehenden Schaden - schließlich wäre es „mein“ Rohr, das da brechen würde, und die Instandsetzung von Leitung und übriger Wohnung (ohne den Hausrat des Mieters, den übernimmt ja die Haftpflicht) kann MÄCHTIG ins Geld gehen… (insbesondere wenn man keines hat!)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Robert,

für Eigentumswohnungen gibt es m.W. doch auch Pflichtversicherungen, analog den Gebäudeversicherungen. Prüf doch dann mal die Haftungsausschlüsse, oder andersherum, für was die Versicherung haftet, alles sollte aufgeführt sein. Im Zweifelsfall den Versicherungsmenschen anrufen und sich schriftlich(!) geben lassen, daß so was mitversichert ist.
Wenn nicht kannst Du, gegen entsprechende Aufschläge in der Police, sicher solche Schäden mitversichern.

Gandalf

Hallo!

Meines Wissens übernimmt meine Hausratversicherung auch die
Schäden die z.B. durch einen Wasserrrohrbruch entstehen.

Hierzu meine erste Frage: übernimmt die Versicherung auch die
Kosten für die Instandsetzung der defekten Rohrleitung sowie
für die Beseitigung von Nässeschäden in der Bausubstanz?
(Bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.)

Ganz klar, NEIN! Da der Versicherungsgegenstand hier der Hausrat ist, also die beweglichen Teile einer Wohnung und nicht die Substanz des Gebäudes. Für diesen Schaden ist die Gebäude-Versicherung zuständig.

Meine zweite Frage: wie wäre das bei einer Mietwohnung?
Theoretisch müßte ja der Vermieter für die Reparatur aufkommen

  • oder macht das dann hier auch die Hausratversicherung des
    Mieters (sofern vorhanden)?

Hier muß der Vermieter für aufkommen, das es direkt die Substanz des Gebäudes betrifft. Die Hausrat hat damit nichts zu tun.

Und die dritte Frage: kann sich der Vermieter gegen einen
solchen Schaden ebenfalls versichern?

Die Gebüdeversicherung leistet auch bei Rohrbruch (Leitungswasserschaden) und zahlt die Reperatur des defekten Rohres, die damit verbundenen Kosten (Lokalisierung, Trocknung, Schließung)

Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dritten ist bereits
vorhanden, aber gibt es eine Versicherung, die für die
Instandsetzung eines solchen Schadens (ggf. samt Folgeschäden
in anderen Räumen) aufkommen würde?

Wieso in anderen Räumen? Wenn ein Vermieter (einzelne Person, oder Eigentümergemeinschaft,etc.) eine Gebäudeversicherung hat, ist das gesamte Gebäude versichert.

In meiner eigenen und meiner vermieteten Wohnung sind zwar
glücklicherweise bisher alle Rohre dicht, aber einem Bekannten
ist vor einiger Zeit in seiner vermieteten Eigentumswohnung
ein Rohr geplatzt, und die Reparatur hatte sagenhafte 6.000
Euro gekostet (zwei Wände aufstemmen, Rohr erneuern,
Nässeschäden in drei Räumen beseitigen)!

Wie kann ich mich als Vermieter vor solchen Katastrophen
schützen?

Gebäudeversicherung!!!

Für gute Tips wie immer dankbar,
Robert

Hallo Robert,
die Gebäudeversicherung zahlt also alle Schäden die durch einen Leitungswasserschaden, Brand, Blitzschlag, Sturm, hagel, etc, etc., entstehen. Ich mach mal dazu ein Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus (teilweise vermietet) platzt in der obersten Etage ein Rohr und das Wasser läuft durch Hohlräume und Zwischendecken in alle Wohnungen. Dadurch ist nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch teilweise die Sachen von den Mietern und Eigentümern (Teppich, Laminat,etc.) Die Schäden am Gebäude (Rohrleitung, Trocknung, etc.) werden von der Gebäudeversicherung bezahlt. Alle Schäden die die Sachen der Mieter oder Eigentümer betreffen wurde von der jeweiligen Hausratversicherung bezahlt. Jetzt hat ein Mieter keine Hausrat gehabt und wollte seine Kosten (Wandschrank durch das Wasser beschädigt) über die Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht bezahlen. Aber leider bekommt der Mieter keinen Cent davon ersetzt, weil der Schaden nicht durch ein Verschulden des Vermieters passiert ist!!(hab ich jetzt unterstellt)

Also, wenn jemand seine persönlichen Sachen absichern möchte—> HAUSRAT

Gruß
Martin