Hallo!
Meines Wissens übernimmt meine Hausratversicherung auch die
Schäden die z.B. durch einen Wasserrrohrbruch entstehen.
Hierzu meine erste Frage: übernimmt die Versicherung auch die
Kosten für die Instandsetzung der defekten Rohrleitung sowie
für die Beseitigung von Nässeschäden in der Bausubstanz?
(Bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.)
Ganz klar, NEIN! Da der Versicherungsgegenstand hier der Hausrat ist, also die beweglichen Teile einer Wohnung und nicht die Substanz des Gebäudes. Für diesen Schaden ist die Gebäude-Versicherung zuständig.
Meine zweite Frage: wie wäre das bei einer Mietwohnung?
Theoretisch müßte ja der Vermieter für die Reparatur aufkommen
- oder macht das dann hier auch die Hausratversicherung des
Mieters (sofern vorhanden)?
Hier muß der Vermieter für aufkommen, das es direkt die Substanz des Gebäudes betrifft. Die Hausrat hat damit nichts zu tun.
Und die dritte Frage: kann sich der Vermieter gegen einen
solchen Schaden ebenfalls versichern?
Die Gebüdeversicherung leistet auch bei Rohrbruch (Leitungswasserschaden) und zahlt die Reperatur des defekten Rohres, die damit verbundenen Kosten (Lokalisierung, Trocknung, Schließung)
Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dritten ist bereits
vorhanden, aber gibt es eine Versicherung, die für die
Instandsetzung eines solchen Schadens (ggf. samt Folgeschäden
in anderen Räumen) aufkommen würde?
Wieso in anderen Räumen? Wenn ein Vermieter (einzelne Person, oder Eigentümergemeinschaft,etc.) eine Gebäudeversicherung hat, ist das gesamte Gebäude versichert.
In meiner eigenen und meiner vermieteten Wohnung sind zwar
glücklicherweise bisher alle Rohre dicht, aber einem Bekannten
ist vor einiger Zeit in seiner vermieteten Eigentumswohnung
ein Rohr geplatzt, und die Reparatur hatte sagenhafte 6.000
Euro gekostet (zwei Wände aufstemmen, Rohr erneuern,
Nässeschäden in drei Räumen beseitigen)!
Wie kann ich mich als Vermieter vor solchen Katastrophen
schützen?
Gebäudeversicherung!!!
Für gute Tips wie immer dankbar,
Robert
Hallo Robert,
die Gebäudeversicherung zahlt also alle Schäden die durch einen Leitungswasserschaden, Brand, Blitzschlag, Sturm, hagel, etc, etc., entstehen. Ich mach mal dazu ein Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus (teilweise vermietet) platzt in der obersten Etage ein Rohr und das Wasser läuft durch Hohlräume und Zwischendecken in alle Wohnungen. Dadurch ist nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch teilweise die Sachen von den Mietern und Eigentümern (Teppich, Laminat,etc.) Die Schäden am Gebäude (Rohrleitung, Trocknung, etc.) werden von der Gebäudeversicherung bezahlt. Alle Schäden die die Sachen der Mieter oder Eigentümer betreffen wurde von der jeweiligen Hausratversicherung bezahlt. Jetzt hat ein Mieter keine Hausrat gehabt und wollte seine Kosten (Wandschrank durch das Wasser beschädigt) über die Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht bezahlen. Aber leider bekommt der Mieter keinen Cent davon ersetzt, weil der Schaden nicht durch ein Verschulden des Vermieters passiert ist!!(hab ich jetzt unterstellt)
Also, wenn jemand seine persönlichen Sachen absichern möchte—> HAUSRAT
Gruß
Martin