Hallo,
ich bin auf eine interassante Immobilie aus einer ZVG gestossen.
Die betreibende Gläubigerin habe ich auch schon gesprochen, und sind uns über einen Preis übereingekommen bzw. ist der signalisierte Preis akzeptabel.
Jetzt ist die Immobilie selbst bewohnt.
Ist in der Regel ein Vorteil weil die 3 Monate Kündigungsfrist bei Eigennutzung nicht beachtet werden muss, sonder mit Zuschlag sofort räumbar ist.
Nun kommt aber mein Problem - die Eigentüme sind BJ 1929 bzw 1931.
Gibt es regelungen die eine Räumung in dem Fall erschweren bzw. verhindern und oder verzögern könnten?
Leider hatte ich bis jetzt keine Möglichkeit mit denen derzeitigen Eigentümern zu reden, daher muss ich erstmal vom schlimmsten ausgehen.
Zu dem gehörte zu der Wohnung eine Garage - diese war nicht belastet und wurde zeitig auf den Sohn überschrieben, also sind die in einer Weise „geschickt“ vorgegangen.
Demnach muss ich davon ausgehen das diese sich auch schon mit dem Thema Räumung duch den Gerichtsvollzieher beschäftigt haben.
Für Antworten wäre ich dankbar…
Grüße