Wie Hausbesetzer nach ZV raus?

Antwort:
Mit solchen Aktionen müssen Sie nach der ZV immer rechnen. Das ist kein Trost, aber eben so.
Mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses können Sie Eigentümer, räumen lassen. Kann Monate, aber auch Jahre dauern.
Wenn Dritte darin wohnen, muß man damit rechnen, dass diese einen Mietvertrag haben, auch wenn sie sagen, sie haben keinen. Notfalls besteht (bei Verwandten sowieso zu erwarten) ein mündlicher Mietvertrag.
Da vor der ZV ein Nießbrauch für die im Obj. wohnenden Verwandten bestand (und in der ZV wg. Nachranges erloschen ist), lohnt die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Evtl. - um die Kosten gering zu halten - RA online versuchen, z.B.
www.123recht.net/
Die Kosten dort sind überschaubar.
Ein Mietvertrag muß rechtzeitig gekündigt werden. Siehe Links.
Wenn Baukostenvorschüsse, Instandhaltungsvorschüsse durch Mieter geleistet wurden, wirds haarig. Siehe auch Links.

Links:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/news221199.htm

/t/zwangsversteigerung-raeumung/4573252

http://www.finanz-forum.eu/ftopic5231.html

http://zwangsversteigerung.wordpress.com/2010/03/10/…

Grüsse
Bracco