Wie Hausbesetzer nach ZV raus?

Wir haben Ende Januar ein Haus in der Zwangsversteigerung erworben. Das Haus stand bereits seit 6 Jahren zur Versteigerung. Das Haus gehörte den Kindern, da die Eltern bereits vor 20Jahren das Haus überschrieben haben. Und wohnen die „Eltern“ immernoch im Haus. Haben weder einen Mietvertrag noch sind sie EIgentümer. Das Nießbrauchrecht wurde im Zuge der Zwangsversteigerung gelöscht. Wir stehen im Grundbuch drin, es sind keinerlei Lasten eingetragen. WIr haben das Objekt lastenfrei erworben.

Die „Hausbesetzer“ weigern sich das Objekt zu Räumen. Es ist sogar so, dass diese Leute uns den Zutritt zu unserem Grundstück verwehren wollen.

Das Mauerwerk ist laut Wertgutachten total durchnässt. Nun dürfen wir endlich dank Einstweiliger Verfügung aufs Grundstück und die Wände freilegen und abdichten.

Doch das Problem ist, dass wir unser Haus bis jetzt immernoch nicht von drinne sehen durften. Die Baumaßnahmen werden von den „Hausbesetzern“ extrem vereinträchtigt. Es wird sich vor die Baumaschinen gestellt, rumgeschrien, Gewalt angedroht.

Es kann doch nicht wahr sein, dass wir nun erst Jahre klagen müssen um endlich in unser Haus zu können.
Eigentümer hätten sofort ausziehen müssen, Mieter nach der Sonderkündigung… All diese Fristen sind abgelaufen. Warum werden Hausbesetzern besondere Schutzrechte eingeräumt? Warum muss der EIgentümer zu sehen wie jemand in seinem Haus wohnt, welches dringend saniert werden muss? Der EIgentümer hat die Pflichten Steuern u.ä. zu zahlen… aber warum keine Rechte?

Kann uns jemand weiter helfen? Was können wir tun?
Hat jemand diese vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses auch gegen die Familienängehörigen bekommen? Bekommen wir damit die ELtern des Alteigentümer aus dem Haus?

Da reichen meine juristischen Kenntnisse leider nicht aus, um eine hilfreiche Antwort zu geben. Es tut mir leid.

Guten Abend,

also - die vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses zum Zwecke der Räumung und Herausgabe gegen die „Mieter“ werden Sie nicht bekommen.

Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als zu klagen. Aber nur am Rande - die Mietsituation ist doch sicherlich zum Gegenstand der Zwangsversteigerung gemacht worden (im sogenannten Bekanntmachungsteil). Dann muss sich jeder darüber klar sein, dass im Falle eines nicht erfolgten freiwilligen Auszuges des Nutzers, eine Zwangsräumung die Folge sein muss.

Viel Glück.

Hallo, als Erstes möchte ich Ihnen eine Frage stellen: Haben Sie beim Versteigerungstermin direkt den Titel der Zwangsräumung beantragt? Dieser wäre zum damaligen Zeitpunkt kostenlos und sofort ausgestellt worden. Damit hätten Sie einen Gerichtsvollzieher aufsuchen können und dieser hätte dann einen Termin innerhalb von i.d.R. 6 Monaten das Haus geräumt. Sie hätten wohl einen Vorschuss leisten müssen, aber den hätten Sie von den Besetzern zurück klagen können. Bei uns ist es so gewesen, dass die Hauseigentümerin gestorben ist, deswegen wurde der Zuschlag erst verspätet erteilt. Der Ehemann lebte im Haus (2 Wohnungen) ohne Mietvertrag und den haben wir auch durch die vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses raus setzen lassen können. Bei uns war es leider so, dass kein Geld vorhanden war, bei Ihnen jedoch sehe ich das etwas anders, da die Eltern nichts mit der Zwangsversteigerung selber zu tun haben, da sie keine Eigentümer mehr sind, könnte da vielleicht noch Geld zurück zu holen sein über Mahnbescheid.
Sie können aber, solange wie die Besetzer im Haus wohnen, eine Mietausgleichszahlung denen in Rechnung stellen, die angemessen an den ortsüblichen Mieten entsprechend der Größe des Hauses angesetzt ist plus aller anteiligen und umlagefähigen Nebenkosten, die Sie bereits zahlen müssen wie Grundsteuer, Versicherungen, Müll usw… Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass von denen Schadensersatz zu bekommen wäre - vorausgesetzt, dass bei den Eltern der Eigentümer Geld ist.
Sollten noch Fragen bestehen, beantworte ich sie soweit ich kann gerne. Ich rate aber immer dazu, zumindest einen RA zu einem Erstgespräch aufzusuchen. In den meisten Städten bieten Kanzleien ein solches Gespräch schon für 15-20 Euro an.

Eigentümer ( Schuldner ) bewohnen das Objekt

Der bisherige Eigentümer und die zum Hausstand gehörenden Personen können mittels einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses – wird auf
Antrag vom Gericht gem. § 93 ZVG erteilt – geräumt werden.
Der Ersteher muss dem früheren Eigentümer eine angemessene Frist zur Räumung setzen, in der Regel 2 – 3 Monate. Der Schuldner muss dem Ersteher für diese Zeit eine Nutzungsentschädigung bezahlen, die sich an der ortsüblichen Miete orientiert.
Zu beachten ist hierbei, dass keine Mietvertrag vereinbart wird
Die Räumung selbst wird durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Die Räumung
kann ca. 3000.-- – 5.000.-- € kosten, die vom Ersteher vorgeschossen werden
müssen.
Es haftet hierfür zwar der zu räumende Eigentümer. Wenn dieser aber vermögenslos
ist, wird man ihn nicht mehr haftbar mac hen können. Die Gerichtsvollzieher sind sehr
ausgelastet. Eine Räumung wird in der Regel ca. 2 Monate in Anspruch nehmen.

Soweit die rechtliche Seite

Weitere Tipps kann ich nicht geben, wei die dann alle illegal wären -))))

Diese Leute die sich gerade rechtswidrig in unserem Haus aufhalten sind weder Alteigentümer noch Mieter. Sie sind die Eltern der Alteigentümer. Die Alteigentümer wohnen seit Jahren nicht mehr in dem Haus.

Ja haben Titel sofort beantragt und auch bekommen. Es ist allerdings namentlich auf die Alteigentümer ausgeschrieben und die GV räumt nur, wenn die Namen der Eltern dort drin stehen.

Die Leute, die sich zur Zeit in unserem Haus aufhalten sind weder Eigentümer noch Mieter. Alteigentümer sind die Kinder und diese wohnen seit Jahren dort nicht mehr.
Gehören diese Eltern denn nun zum Hausstand?!?!

Durch GV/ Polizei räumen lassen…alle anderen Tipps sind leider illegal.
Aber ich will das mal so formulieren…Wenn diese Problem in Stenkelfeld auftreten würde…

14.33 uhr

Der Zuschlag der Immobilie Höckelsteige 7 im Ortsteil Önkelstedt wird der Familie Höllerich zugesprochen.Unter dem lautstarkem Protest der Ex Eigentümer Ömmerlich und begleitenden Schmährufen wie Heuschrecken und Schmarotzer wird
Rechtstreue Ordnungsgemeinschaft der vermögenden Rentnertruppe " Silberiestel" aufgeschreckt.

14.46

Aufgeschreckt duch die wüsten Protsrufe der Exeigentümer und ihrer Interessengemeinschaft „Wohnung für alle kostenlos“
die sich in beachtlicher Anzahl vor dem Objekt bedrohlich aufgebaut haben werden durch die Rentnertruppe „Silberdistel“ Transparente (0,80 x 4 Meter)hochgehalten mit der Aufschrift Mietnomaden und Schmarrotzer raus.

15.03
Die Interessengruppe „Wohnung für alle kostenlos“ beginnt mit der Verbarrikadierung des Anwesens.

15.14
Familie Höllerich versucht unter geistigem Beistand von Pfarrer Grotegut duch Einsegnung des Grundstückes die Lage zu entspannen.

15.18 uhr
Aufgebracht durch die Segnungen von Pfarrer Grotegut beginnt die Truppe „Wohnen für alle kostenlos“ die ersten Flaggeschütze(20 mm ) in Stellung zu bringen und nebelt das gesamte Objekt mit den 15-cm-Nebelwerfer 41 komplett ein.

15.22
Familienvater Höllerich erinnert sich an seine wüste Zeit als
Biker und ruft seine alten kumpels zur Hilfe.

15.45 Uhr
der Bikerklub " Harley Angels" trifft vollzählig am Haus Höckelsteige 7 ein.

15.45 uhr
Der Bikerclub " Harleys Angels" betritt das Grundstück und beginnt mit der notwendigen Flurbereinigung.

15.59
Die Argumente der Biker waren so motivierend, dass sich die Biebelgruppe " Stille Wasser" sich der gesamten „Interessengemeinschaft wohnen für alle kostenlos“ mit dem Sangeskoral " O Herr so nimm denndeine Sünderlein" in Richtung Önkelstätter Moor verabschiedete.Unterbrochen wurden die Koralgesänge nur noch durch die gröhlende begeisterungsrufe der Bikertruppe Haley Angels" mit dem Lied " Muss i denn , muss i denn …zum städele hinaus.

16.04 uhr
im Ortsteil Önkelstedt Höckelsteige 7 ist wieder Ruhe eingekehrt und Familienvater Höllerich spendiert eine Gartengrillparty

-)))))))))

Die Leute, die sich zur Zeit in unserem Haus aufhalten sind
weder Eigentümer noch Mieter. Alteigentümer sind die Kinder
und diese wohnen seit Jahren dort nicht mehr.
Gehören diese Eltern denn nun zum Hausstand?!?!

Eben!

Und weil das so ist, müsste das Miet- (oder Nutzungs-) verhältnis zum Gegenstand der Versteigerung geworden sein.

Lassen Sie sich doch einfach das Terminsprotokoll aus der Zwangsversteigerung gegeben.

Dann wissen Sie mehr.

Alles in allem bleibt Ihnen nur der Klageweg mit anschließender möglicher Zwangsräumung.

Viel Glück.

Hallo,
haben denn die Eigentümer selber noch in dem Haus gewohnt? Soweit ich weiß, gilt doch dieser Antrag grundsätzlich für alle Hausbewohner und die Namen der Alteigentümer stehen auf dem Antrag, weil Sie halt die Eigentümer waren, oder? Wie gesagt, das weiß ich nicht genau. Sollte es nicht so sein, werden Sie wohl nicht umhin kommen, Räumungsklage einzureichen. Trotzdem stellen Sie sofort gegen die Hausbesetzer eine Rechnung auf Mietausgleichszahlung plus Nebenkosten. Das steht Ihnen zu.
LG
D. Werdin

Ja haben Titel sofort beantragt und auch bekommen. Es ist
allerdings namentlich auf die Alteigentümer ausgeschrieben und
die GV räumt nur, wenn die Namen der Eltern dort drin stehen.

Antwort:
Mit solchen Aktionen müssen Sie nach der ZV immer rechnen. Das ist kein Trost, aber eben so.
Mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses können Sie Eigentümer, räumen lassen. Kann Monate, aber auch Jahre dauern.
Wenn Dritte darin wohnen, muß man damit rechnen, dass diese einen Mietvertrag haben, auch wenn sie sagen, sie haben keinen. Notfalls besteht (bei Verwandten sowieso zu erwarten) ein mündlicher Mietvertrag.
Da vor der ZV ein Nießbrauch für die im Obj. wohnenden Verwandten bestand (und in der ZV wg. Nachranges erloschen ist), lohnt die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Evtl. - um die Kosten gering zu halten - RA online versuchen, z.B.
www.123recht.net/
Die Kosten dort sind überschaubar.
Ein Mietvertrag muß rechtzeitig gekündigt werden. Siehe Links.
Wenn Baukostenvorschüsse, Instandhaltungsvorschüsse durch Mieter geleistet wurden, wirds haarig. Siehe auch Links.

Links:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/news221199.htm

/t/zwangsversteigerung-raeumung/4573252

http://www.finanz-forum.eu/ftopic5231.html

http://zwangsversteigerung.wordpress.com/2010/03/10/…

Grüsse
Bracco

Guten Tag,
ich kenne auch nur das Sonderkündigungsrecht.
Sonst kann ich Ihnen leider auch nicht weiterhelfen.

MfG