Wir haben Ende Januar ein Haus in der Zwangsversteigerung erworben. Das Haus stand bereits seit 6 Jahren zur Versteigerung. Das Haus gehörte den Kindern, da die Eltern bereits vor 20Jahren das Haus überschrieben haben. Und wohnen die „Eltern“ immernoch im Haus. Haben weder einen Mietvertrag noch sind sie EIgentümer. Das Nießbrauchrecht wurde im Zuge der Zwangsversteigerung gelöscht. Wir stehen im Grundbuch drin, es sind keinerlei Lasten eingetragen. WIr haben das Objekt lastenfrei erworben.
Die „Hausbesetzer“ weigern sich das Objekt zu Räumen. Es ist sogar so, dass diese Leute uns den Zutritt zu unserem Grundstück verwehren wollen.
Das Mauerwerk ist laut Wertgutachten total durchnässt. Nun dürfen wir endlich dank Einstweiliger Verfügung aufs Grundstück und die Wände freilegen und abdichten.
Doch das Problem ist, dass wir unser Haus bis jetzt immernoch nicht von drinne sehen durften. Die Baumaßnahmen werden von den „Hausbesetzern“ extrem vereinträchtigt. Es wird sich vor die Baumaschinen gestellt, rumgeschrien, Gewalt angedroht.
Es kann doch nicht wahr sein, dass wir nun erst Jahre klagen müssen um endlich in unser Haus zu können.
Eigentümer hätten sofort ausziehen müssen, Mieter nach der Sonderkündigung… All diese Fristen sind abgelaufen. Warum werden Hausbesetzern besondere Schutzrechte eingeräumt? Warum muss der EIgentümer zu sehen wie jemand in seinem Haus wohnt, welches dringend saniert werden muss? Der EIgentümer hat die Pflichten Steuern u.ä. zu zahlen… aber warum keine Rechte?
Kann uns jemand weiter helfen? Was können wir tun?
Hat jemand diese vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses auch gegen die Familienängehörigen bekommen? Bekommen wir damit die ELtern des Alteigentümer aus dem Haus?