3 Jobs. Bitte um Stellungnahme

Guten Tag,

ich habe eine (für mich) komplizierte Angelegenheit.

Ich arbeite auf Teilzeit bekomme 799 € bruttto im Monat. Steuerklasse I. Bezahle nur Versicherungen und keine Steuern.

Jetzt habe ich noch einen kleinen Nebenverdienst am Wochenende nochnichtmal 100 € im Monat. Auf die ich aber Steuern zahle, da die eine Lohnsteuerkarte von mir haben wollten. Ich musste mir ja dann eine 2. Lohnsteuerkarte auf der Klasse 6 ausstellen lassen. Bekomme aber keine Abrechnung ist das „normal“?

Und jetzt wollte ich noch einen 400 € Job Vormittags annehmen da ich Teilzeit nachmittags arbeite. Dort muss ich anscheinend keine Lohnsteuerkarte abgeben. Zum Glück… würde das überhaupt gehen?

Achso die von dem kleinen Nebenverdienst am Wochende meinten, dass ich die Steuern bei einem Lohnsteuerjahresausgleich wieder bekommen würde, stimmt das?

Ich Bitte um Stellungnahme!

weiss ich leider auch nicht. tut mir leid.

Steueklasse I ohne Steuerabzug= ok
Steuerklasse VI mit Steuerabzug= ok, weil keine Freibeträge in der Tabelle eingearbeitet; Anspruch auf Abrechnung gegen den Arbeitgeber. Erstattung der Steuer aus dem 2. Dienstverhältnis wahrscheinlich, wenn die personlichen Freibeträge nicht erreicht werden.
400-Euro-Job steuer- und abgabefrei für den Arbeitnehmer, Einkünfte gehören auch nicht in die Steuererklärung.

Hallo,

also es gibt die Möglichkeit, einen Minijob vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern. Er führt dann diese Pauschale ab, dafür musst du die Lohnsteuerkarte nicht abgeben und du musst den Job auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Bei deinem Verdienst ist schon zu vermuten, dass du nicht über die Freigrenze der Einkommensteuer kommst (Annahme: du bist unverheiratet). Daher wirst du wohl die Steuern, die dir bei dem Minimini-Job abgezogen werden, bei einer Steuererklärung erstattet werden ja.

Hier noch mal ne Infoseite:
http://msa.de/kanzlei/steuertipps/details/article/mi…

VG Shelly

Also brauch ich auch keine Angst haben, das ich Lohnsteuer nachzahlen muss… weil ich ja insgesamt über die 800 euro komme ?

Schonmal Vielen Dank für deine Info.

Nein, wenn der 400 € - Job pauschal versteuert wird, dann ist die Steuer ja schon vom AG abgeführt worden. Der Job muss ja dann auch nirgendwo angegeben werden, man bekommt auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

aber die 799 + der kleine Nebenverdienst sind doch auch schon über 800 €. oder muss ich nur Steuern zahlen was über 800 € liegt ? Dann würde es ja passen.

Nein, wenn der 400 € - Job pauschal versteuert wird, dann ist
die Steuer ja schon vom AG abgeführt worden. Der Job muss ja
dann auch nirgendwo angegeben werden, man bekommt auch keine
Lohnsteuerbescheinigung.

Der pauschal versteuerte 400 € wird dir gar nicht zugerechnet. Du brauchst den nicht zu den 799,- rechnen. Für die anderen beiden hast du ja Steuerkarten. Bis zu einem gewissen Betrag fallen bei Steuerklasse 1 einfach keine Steuer an. Diese Grenze dürfte einiges über 800,- € liegen.
Bei Steuerklasse 6 ist die Grenze extrem niedrig bzw. nicht vorhanden, so dass die da immer Steuern abgezogen werden.
Um bei ner Steuererklärung jedoch alles wieder zu bekommen oder einfach nichts zu zahlen, darfst du mit deinem Einkommen nicht über 8004,- € jährlich kommen. Einkommen bedeutet: Bruttolöhne abzgl. Werbungskosten abzgl. Sonderausgaben abzgl. außergewöhnliche Belastungen. Ich denke nicht, dass du darüberkommst.

soweit ich weiß muss ich Steuern zahlen wenn ich über 800 euro verdiene. Also wenn ich Z.B. 801 € verdienen würde, müsste ich Steuern zahlen, so hat mir das jemand auf der Arbeit erklärt. ??

Nee, bis zu 800 € geht die Gleitzone. Bis dahin werden die Beiträge zur SV anders berechnet.
Guck mal hier:
http://www.janvonbroeckel.de/soziales/minijobs/gleit…
Bis dir Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird, musst du schon so um die 890 € verdienen. Vorausgesetzt du bist Steuerklasse 1. Den genauen Betrag für 2011 weiß ich jetzt grad nicht. Da muss du mal bei nem online-Gehaltsrechner schauen.

Hallo,

ich werde mich bemühen, Ihre Fragen so gut es geht, zu beantworten. Allerdings muss ich dafür noch ein paar Sachen nachschauen. Ich habe leider nicht alles im Kopf. Ich melde mich die nächsten Tage noch mal.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine

okey, also wenn ich jetzt aber 799 € verdiene und mein Nebenverdienst so um die 95 €/brutto liegt und ich auf die 95 € schon Steuern zahle, können die mir dann trotzdem noch Steuern berechnen? oder wird das aufs Jahr gerechnet…

als das wird auf Jahr hochgerechnet
du gibst dann an: 12 * 799 € = 9588
dann deine 95 € * 12 = 1140
zusammen also 10.728
da gehen dann noch Werbungskosten ab, mind. 920 €
dann geht noch ein Anteil von deinen Versicherungen als Sonderausgaben ab
dann noch diverses für evtl. Spenden, Arztkosten, Kirchensteuer usw.
danach wirst du wohl unter 8.004 € sein

die Steuer wird also festgesetzt auf 0,- €
bezahlt hast du aber schon X € (das was dir übers Jahr abgezogen wurde von dem 95 €-Job)

es wird also gerechnet:
0,- €

  • X €
    verbleiben: - X € (=Erstattung)

das ist aber nur grob gerechnet, ohne deine genauen Zahlen zu kennen
solltest du noch andere (unversteuerte) Einkünfte haben, so dass du die 8.004 um einiges übersteigst, dann kann dir natürlich noch Steuer nachberechnet werden

okey soweit habe ich es versanden. Aber was sind denn Werbungskosten? und auf die 95 € bezahle ich ja schon Steuern, das wird dann doch bestimmt auch irgendwie abgerechnet. und wenn ich dann noch einen 400 euro job annehme brauche ich in meiner lohnsteuererklärung gar nicht berücksichtigen richtig?

Hallo Kristina88,

die Anfrage kann ohne weitere Informationen nicht beantwortet werden.

Der erste Nebenjob mit max. 100,- Euro im Monat kann ein geringfügiger Job sein (400,- Euro Basis), es kann sich aber auch um ein sogenanntes „kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis“ handeln. Das macht einen riesigen Unterschied.
Hier bitte noch einmal den Arbeitgeber fragen, wie er die Anmeldung vorgenommen hat.

Grundsätzlich gilt:

  1. auch bei einem 400,- Euro Job müssen Steuern gezahlt werde. 2% vom Verdienst. Bei 100,- wären das ganze 2,- Euro die abgezogen werden – also 98,- Euro würden ausgezahlt.
    Diese Steuern kann der Arbeitgeber zahlen, muss er aber nicht. Er kann verlangen, dass der Arbeitnehmer selbst dafür aufkommt.
  2. Wenn nun der Arbeitnehmer eine „günstige“ Lohnsteuerkarte hat, kann er diese dem Arbeitgeber geben und es werden gar keine Steuern erst abgezogen (Erklärung, warum das so ist, erspare ich mir mal).
  3. Jedem Arbeitnehmer steht eine Lohnabrechnung zu und diese würde ich auch einfordern.
  4. Neben einer Hauptbeschäftigung (und die liegt mit dem 799,- Euro Job ja vor) kann man nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingehen. Das heißt: natürlich können weitere kleine Jobs angenommen werden, sie sind dann nur nicht als 400,- Euro Job zu werten, sondern hier muss dann die Lohnsteuerkarte 6 eingereicht werden und alle Steuern und sonstigen Abgaben sind abzuführen.
  5. Man kann sich jetzt nicht einfach aussuchen, welche der Tätigkeiten man als den zulässigen 400,- Euro Job angibt. Es zählt die zuerst aufgenommene Tätigkeit. In diesem Fall der Job für 100,- Euro.

Im vorliegenden Fall ist aber folgende Konstruktion denkbar und zulässig:

  1. Hauptjob für 799,- Euro,
  2. Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis = der 400,- Euro Job am Vormittag,
  3. kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis = der schon bestehende 100,- Job.

Also: diese Konstruktion ist grundsätzlich möglich und ich vermute(!!), dass der Arbeitgeber des 100,- Euro Jobs auf kurzfristiger Basis abrechnet.
Ob es aber wirklich so ist, kann ich ohne nähere Informationen nicht klären.

Bei weiteren Fragen einfach noch einmal melden.
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße

Jorma

Hallo Kristina88,

ich halte es nicht für „normal“, dass du bei dem Job mit Lohnsteuerklasse VI keine Abrechnung bekommst.

Zum anderen sammelt sich bei den Jobs so einiges an. Bei dem 1. Job wird wahrscheinlich deshalb keine Steuer abgeführt, weil du mit möglichen Freibeträgen unter dem Freibetrag bleibst.

Ob zusätzlich noch ein 400-euro Job geht bezweifle ich, denn allein mit den 1. beiden Jobs 52x 100 Euro =
5200 Euro sind schon rund 14800 Euro zzgl 12 x 400 macht fast 19600 Euro. Da will der Fiskus seinen Anteil haben.
Mein Rat: Stell´eine Anfrage beim Finanzamt oder Lohnhilfeverein.

nein den 400 € Job brauchst du nicht angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Werbungskosten sind u.A. Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 € pro Entfernungskilometer x 230 Tage pro Jahr)
dann die Hälfte der Unfallversicherung
16 € Kontoführungsgebühr
evtl. Arbeitsmittel
da gibts viel, das wäre hier zu komplex
aber solange man mit seinen Werbungskosten nicht über 920,- € kommt, wird da eh die Pauschale von 920,-€ angesetzt.

öhm wieso 52 x 100 euro?

also bei dem 100 euro job bezahle ich ja steuern und ist befristet für 1 jahr. oder woran erkennt man es, das es sich um eine kurzfriste beschäftigung handelt?

Hallo Kristina,

ich kann da leider nicht helfen … das ist keine Frage für einen Betriebsrat sondern für Leute die sich mit Steuerrecht usw. auskennen. Sorry