Förderung durch das Arbeitsamt

Hallo,

mich beseelt eine Frage, bei der jemand von Euch eventuell behilflich sein kann. Es handelt sich um folgendes:

In unserem Unternehmen ist eine Mitarbeiterin schwanger geworden und wird im Herbst diesen Jahres für zunächst zwei Jahre „ausfallen“ und plant, hinterher Teilzeit wieder in das Unternehmen zurückzukehren. Da der Arbeitsplatz jedoch nicht unbesetzt bleiben kann haben wir uns beim Arbeitsamt gemeldet und dort die Stelle ausgeschrieben.

Das Ergebnis war genau so fulminant wie bemerkenswert. Es haben sich innerhalb von drei Tagen über 50 Personen auf diese Stelle beworben. Hierbei - und das ist das bemerkenswerte - sind unglaublich viele junge Menschen dabei, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder kurz davor stehen.

In unserer Branche war es in der Vergangenheit üblich, dass viele (vor allem große) Unternehmen über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet haben, die Auszubildenden jedoch teilweise - wenn auch mit Zeitverträgen - übernommen haben. Heute werden im aktuellen Abgangsjahrgang nur noch fünf Prozent (!) übernommen.

Sicherlich sind bei den Bewerbungen Personen dabei, die eine ähnlich gelagerte Arbeit in anderen Unternehmen verrichten, und somit einen adäquaten Ersatz darstellen könnten. Jedoch - und hier beginnt mein „Problem“ - stehen diese in Lohn und Brot und wollen sich beruflich verändern. Jedoch die Auszubildenden haben diesen Vorteil nicht.

Die Branche ist ständig in Bewegung. Meiner Ansicht nach wird derjenige, der hier bezüglich des Know-Hos nicht am Ball bleibt, über kurz oder lang auf einem Abstellgleis landen. Wer nach seiner Ausbildung aus wirtschaftlichen Gründen eine andere Tätigkeit annimmt und Jahre aus der Branche raus ist wird nur schwer wieder hineinfinden.

Der Arbeitsplatz, den wir zu besetzen haben, ist eigentlich eine Vollzeitstelle. Ich habe nun die Überlegung in den Raum geworfen, diese Stelle durch zwei frisch ausgelernte Mitarbeiter zu besetzen, diese jedoch nur Teilzeit (70 %) zu beschäftigen.

Die spontane Reaktion meiner Herren Geschäftsführer war sehr eindeutig : ablehnend. Ich, als anerkannter Querdenker, will das aber so nicht stehen lassen. Daher nun die Frage: Wenn wir eine weitere Stelle schaffen, gibt es da Möglichkeiten der Förderung durch das Arbeitsamt. Zugegeben: Wir müssten die komplette Ausstattung eines Arbeitsplatzes anschaffen usw. Aber ist es das nicht wert?

Ich bitte um zahlreiche Antworten. In jeder Meinung kann ein Ansatz versteckt sein.

Bernhard Ralf

Hallo,

also das kommt anscheinend aufs Bundesland an. Ich habe letztens einen Bericht über Kombilohnmodelle in Sachsen gehört. Da bezahlt das AA die ersten JAhre einen Teil der Lohnkosten.

Bei Umschulungen geht das auch woanders.

Ich würde mal versuchen, wie das AA reagiert, wenn man sie überzeugen kann, dass eine echte zusätzliche Stelle geschaffen werden kann.

Zuschüsse gibts bestimmt bei alten und kranken. Aber vielleicht auch bei ganz jungen. Das ist Sache des AA. An die würde ich mich wenden.

Liegt allerdings vieles im Ermessen des Sachbearbeiters. Wenn da ein kreativer Kopf sitzt, ist wohl viel möglich. Ansonsten geht das nur noch zäh, bis ihr statt zwei Stellen lieber gar keine schafft.

Gruß

Peter

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Hallo

Wenn wir
eine weitere Stelle schaffen, gibt es da Möglichkeiten der
Förderung durch das Arbeitsamt. Zugegeben: Wir müssten die
komplette Ausstattung eines Arbeitsplatzes anschaffen usw.
Aber ist es das nicht wert?

Ich bitte um zahlreiche Antworten.

Vielleicht verätst Du uns dann vorab auch die Branche und die Art der Stelle, über die wir sprechen?

Gruß,
LeoLo

Eingliederungszuschuss
Hi!

Da es sich um jüngere Mitarbeiter handelt:

Es ist hier in NW möglich, einen Eingliederungszuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen. Das geht hier nur bei Empfängern von ALG II und variiert mal so richtig extrem!

Die eine Stadt zahlt uns für 3 Monate 30%, die andere für 6 Monate 50% der Bruttolohnkosten zzgl. 20% Nebenkosten.

Da kommt es so ein wenig auf das verhandlungsgeschick an, da es sich um eine KANN-Leistung handelt.

LG
Guido

Hallo!

Die Agentur kann mit verschiedenen Eingliederungszuschüssen (EGZ) fördern, wenn denn ein Arbeitsloser mit Vermittlungshemmnissen eingestellt werden soll.

§ 217 SGB III: „Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Wieso auch sollte die Agentur das tun? Sie ist schließlich dazu da, Arbeitslose in Arbeit zu vermitteln und eben nicht, Arbeitsplätze zu schaffen. Damit wäre sie überfordert, weil überhaupt nicht konzipiert.

Gruß,
Liza