Krankgeschrieben aber trotzdem gearbeitet

hallo alle !

ich glaube kaum, dass es auf meine frage eine allgemeingültige antwort gibt. ist eher eine farge nach eurem gefühl. der sachverhalt:

ich war kürzlich etwa 5 wochen krankgeschrieben (kniegeschichte). von diesen ca. 25 krankheitstagen habe ich aber trotz dem gelben schein etwa 13 tage im betrieb gearbeitet, weil mir zuhause die decke auf den kopf gefallen ist und weil es im betrieb einen personalnotstand gab.

nun die frage: der arbeitgeber hat mir zugesagt, sich dafür erkanntlich zu zeigen. mit welcher summe bzw. welcher anzahl freier tage kann ich rechnen?

ich bin tätig im aussendienst (verkauf), habe aber in der zeit verständlicherweise innendienst geschoben. darüber hinaus hat mich der arbeitgebeer nicht darum gebeten, sondern ich habe mich freiwillig angeboten.

danke

michael

[off topic] Arbeiten trotz krank geschrieben
Hallo Michael,

von diesen ca. 25 krankheitstagen habe ich
aber trotz dem gelben schein etwa 13 tage im betrieb
gearbeitet

bitte nicht festnageln, aber mir wurde vor einigen Jahren gesagt, dass man nicht „einfach so“ trotz Krankschreibung arbeiten gehen „darf“, sondern sich ggf. vom Arzt wieder „gesund schreiben“ lassen müsse, da es sonst Probleme mit dem Versicherungsschutz geben kann.

Ich krieg nicht mehr alle Details zusammen und ich weiß auch nicht, ob das nach wie vor so ist. Bitte ggf. mal mit Deiner Krankenversicherung checken. Nicht, dass es in solchen Fällen ein böses Erwachen gibt :o/

Schönen Abend
Gitte

Hallo Michael,

Du bist hoffentlich nicht krankgeschrieben worden, sondern hast vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gehabt.
Wenn Du in dieser Zeit arbeitest hast Du bewiesen, das Du nicht arbeitsunfähig warst, denn die Bescheinigung des Arztes enthält das Wort „vorraussichtlich“. Wäre besser gewesen, Du hättest Deinen Arzt gefragt ob Du für den Innnendienst „tauglich“ bist.

Von Deinem Arbeitgeber hast Du rein rechtlich nichts zu erwarten, denn wenn Du arbeitsfähig bist hat er einen Anspruch auf Deine Arbeitsleistung. Verlangen kannst Du nichts wenn er sein Versprechen vergessen hat (Arbeitgeber sind manchmal unheimlich vergesslich).

Grüße Michael

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bitte nicht festnageln, aber mir wurde vor einigen Jahren
gesagt, dass man nicht „einfach so“ trotz Krankschreibung
arbeiten gehen „darf“, sondern sich ggf. vom Arzt wieder
„gesund schreiben“ lassen müsse, da es sonst Probleme mit dem
Versicherungsschutz geben kann.

Das ist Platz 1 der 3 juristischen Top-Gerüchte

Platz 2: Vor dem Urlaub muß ich mindestens einen Tag gearbeitet haben, kann also nicht von der Krankheit in den Urlaub

Platz 3: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :smile:

Im Ernst: Gesundschreiben gibt es nicht, es steht in der AU nur „voraussichtlich“, sonst nichts. Endet die Arbeitsunfähigkeit ein paar Tage früher, dann braucht der AN einfach nur wieder arbeiten zu kommen. Es gibt auch gar kein Formular für die „Gesundschreibung“, der Arzt würde also sowieso schon kläglich an diesem Ansinnen scheitern.

Krank ist eben nicht arbeitsunfähig. Gibt der Anstellungsvertrag die Zuweisung anderer Tätigkeiten her (Versetzungsklausel) und kann trotz der Erkrankung diese Tätigkeit ausgeübt werden, ist man nicht arbeitsunfähig. Die Ärzte fragen nur üblicher(rechtswidriger)weise gar nicht erst nach der Art der Tätigkeit, obwohl trotz Krankheit eine Tätigkeit mitunter in Frage käme.

Beispiel: Gebrochene linke Hand bedeutet für Schreibkraft Arbeitsunfähigkeit, für den Chef aber evtl. nicht, da er alles mit rechts tun kann wie telefonieren, diktieren etc.

Anders wäre nur der Fall zu beurteilen, wenn jemand tatsächlich arbeitsunfähig ist, aber trotzdem arbeitet und dadurch die Krankheit verschleppt. Es könnte dann sowohl der Anspruch auf Entgeltfortzahlung als auch auf Krankengeld entfallen.

danke
… es war die Ärztin selbst, die mir das erzählt hat. Und das „gesund schreiben“ bedeutete, einen berichtigen „gelben Zettel“ zu erhalten mit dem verkürzten Datum. Ist aber auch schon Jahre her und ich wusste es auch nicht mehr genau.

Schönen Abend
Gitte

nochmal off topic

Das ist Platz 1 der 3 juristischen Top-Gerüchte

Platz 3: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :smile:

Hallo,
Was nun? Schutzt Unwissenheit doch vor Strafe?
Gruß Uwi

Was nun? Schutzt Unwissenheit doch vor Strafe?

Ja, das funktioniert aber nur, wenn es dir unter normalen umständen nicht möglich war das wissen um die rechtswidrigkeit zu erlangen.(es wird also nicht klappen, in einem supermarkt etwas zu stehlen und sich dann darauf zu berufen man wüßte nicht, das es verboten ist).
Grundlage:

StGB § 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Gesundschreiben…
Hallo Unbekannter,

Im Ernst: Gesundschreiben gibt es nicht, es steht in der AU
nur „voraussichtlich“, sonst nichts. Endet die
Arbeitsunfähigkeit ein paar Tage früher, dann braucht der AN
einfach nur wieder arbeiten zu kommen. Es gibt auch gar kein
Formular für die „Gesundschreibung“, der Arzt würde also
sowieso schon kläglich an diesem Ansinnen scheitern.

Das ist so nicht richtig. Ich bin im öffentlichen Dienst und an meiner Dienststelle wird bei längerer Krankheit (ab 3 Wochen ) verlangt, eine Bescheinigung zu bringen, dass man wieder voll arbeitsfähig ist. Mal wird es tituliert Gesundheitsbescheinigung mal Dienstfähigkeitsbescheiniung.

Gruss Chris

Fragt niemand, aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies regelmäßig erfolgen soll? Im öffentlichen Dienst gibt es folgende Vorschrift im BAT:

§ 7 Ärztliche Untersuchung

(1) Der Angestellte hat auf Verlangen des Arbeitgebers vor seiner Einstellung seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) durch das Zeugnis eines vom Arbeitgeber bestimmten Arztes nachzuweisen.

(2) Der Arbeitgeber kann bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig oder frei von ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten ist. Von der Befugnis darf nicht willkürlich Gebrauch gemacht werden.

(3) Angestellte, die besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt oder in gesundheitsgefährdenden Betrieben beschäftigt sind, sind in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich zu untersuchen. Angestellte, die mit der Zubereitung von Speisen beauftragt sind, können in regelmaßigen Zeitabständen ärztlich untersucht werden.

(4) Die Kosten der Untersuchung trägt der Arbeitgeber. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ist dem Angestellten auf seinen Antrag bekanntzugeben.

Hi,
das wäre bei amtsärztlicher Untersuchung. Nur in diesen Fällen wird es z.b. auch verlangt wenn die/der Beschäftigte z.B. 3 Wochen dienstunfähig war, dies vom Orthopäden festgestellt wurde, dass dieser darüber hinaus dann bescheinigt, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt wird. Bei Beamten gibt es leider immer mehr rechtlosen Raum, da sie ja keinen richtigen Schutz geniessen.

Diese Bescheinigung wurde sogar nach einer Grippe verlangt!
Chris

Ach sooooo - Beamte sind ja keine Arbeitnehmer. Das kann natürlich sein, daß hier Sondergesetze bestehen. Mit dem Dienstrecht der Beamten kenne ich mich allerdings nicht im Detail.

gehört an der Dienststelle auch zur Kategorie „Mobbing“, man will halt um jeden (!!) Preis Stellen reduzieren.
Chris

Hallo.

bitte nicht festnageln, aber mir wurde vor einigen Jahren
gesagt, dass man nicht „einfach so“ trotz Krankschreibung
arbeiten gehen „darf“, sondern sich ggf. vom Arzt wieder
„gesund schreiben“ lassen müsse, da es sonst Probleme mit dem
Versicherungsschutz geben kann.

Und zwar in erster Linie mit der Berufsgenossenschaft, sprich, der Unfallversicherung. Deswegen sollte man/frau sich zumindest das OK vom Arzt für einen „Arbeitsversuch“ holen, jedenfalls dann, wenn eine „gefahrgeneigte Tätigkeit“ vorliegt …

In der AU steht „voraussichtlich“; das heißt, es kann früher oder auch später die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sein. Grundiziell und prinzisätzlich gibt es aber keine „Gesundschreibung“, wie meine Vorposter schon richtig schrieben.

Gruß kw