Krank oder nicht krank

Hallo,

angenommen jemand ist z.B. wegen einer Erkältungskrankheit krankgeschrieben, aber dank super Medizin oder klasse Selbstheilungskräften oder … nach einem Tag wieder tadellos gesund und geht dann, weil arbeitsgeil oder pflichtbewußt, trotz gelbem Schein zur Arbeit. Setzt sich der jemand rechtlich in die Nesseln?

Gruß Steffi

Solltest Dich vom Arzt „gesund schreiben lassen“ - sieht allerdings schon merkwürdig aus: heute sterbenskrank und morgen wieder gesund …-)
Hallo,

angenommen jemand ist z.B. wegen einer Erkältungskrankheit
krankgeschrieben, aber dank super Medizin oder klasse
Selbstheilungskräften oder … nach einem Tag wieder
tadellos gesund und geht dann, weil arbeitsgeil oder
pflichtbewußt, trotz gelbem Schein zur Arbeit. Setzt sich der
jemand rechtlich in die Nesseln?

Gruß Steffi

pflichtbewußt, trotz gelbem Schein zur Arbeit. Setzt sich der
jemand rechtlich in die Nesseln?

Ja, der AG. Er darf den AN, solange der krankgeschrieben ist, nicht arbeiten lassen.

Hallo,

es heißt doch nicht: krank schreiben sondern: arbeitsunfähig schreiben.

Ist aber jemand schneller wieder arbeitsfähig, als der Arzt das erkennen konnte, warum sollte er dann nicht arbeiten?

Dabei spielt natürlich eine Rolle, warum der Patient arbeitsunfähig geschrieben wurde, so könnte sein persönliches Empfinden ihm vermitteln, arbeitsfähig zu sein, während die verordneten Medikamente unbedingte Schonung verlangen oder die Wahrnehmung beeinflussen.

Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist sicher anzuraten.

Zwischen überhaupt nicht arbeiten und voll arbeiten gibt es noch eine Variante, die Schonarbeit. Da wäre ein Gespräch auch mit den Krankenkassen sicherlich erforderlich. (Soweit diese sich an der Lohnfortzahlung beteiligen).

LG, Karin

Kurze Antwort
Hi!

NEIN!

Auf der AU steht voraussichtlich arbeitsunfähig bis.

Ärzte sind auch nur Ärzte und keine Hellseher :wink:

LG
Guido

P.S. Wenn der AN mit einem frischen 30cm-Bauchschnitt einen Tag nach der OP der Meinung ist, er könne arbeiten, fällt es natürlich in die Fürsorgepflicht des AG, dies zu verhindern!

Voodoo?
Hi!

Solltest Dich vom Arzt „gesund schreiben lassen“ - sieht
allerdings schon merkwürdig aus: heute sterbenskrank und
morgen wieder gesund …-)

Mir wäre ein Arzt unheimlich, der einen krank und wieder gesund schreiben kann! Hat was von Voodoo (heute pieks ich die Puppe, morgen lass ich das sein)

Ein Arzt kann eigentlich nicht „gesund schreiben“, und die meisten Ärzte bescheinigen die Arbeitsfähigkeit auch nur widerwillig oder gar nicht

LG
Guido

Unfug
Hi!

pflichtbewußt, trotz gelbem Schein zur Arbeit. Setzt sich der
jemand rechtlich in die Nesseln?

Ja, der AG. Er darf den AN, solange der krankgeschrieben ist,
nicht arbeiten lassen.

Das ist eine urban legend des Arbeitsrechts!

LG
Guido

Hallo Steffi,
der AN sollte den gelben Schein mal genau durchlesen.
Dort steht: voraussichtlich arbeitsunfähig bis…
folglich darf der AN wieder arbeiten gehen wenn er der Meinung ist wieder arbeitsfähig zu sein.
Eine Krankheit richtet sich nicht nach dem gelben Schein und hört genau am Tag X auf :smile:
Sollte der AG dann anderer Meinung sein, kann er ihn ja wieder nachhause schicken.

Eine *Gesundschreibung* gibt es nur vom MDK, aber nicht weil der AN früher arbeiten will sondern weil der AG bzw. die KK der Meinung ist der AN kann wieder arbeiten.

oder auch:
/t/krankgeschrieben-aber-trotzdem-gearbeitet/942051

Hallo Steffi,

ich bin kein Experte, was Arbeitsrecht angeht, aber ich sage mal, wie das bei meinem Arbeitgeber läuft: Wenn hier jemand trotz eines gelben Scheines an seinem Arbeitsplatz erscheint, wird er wieder nach Hause geschickt, weil es sonst evtl. Ärger mit der Versicherung geben kann, z. B. wenn dem AN auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit etwas passiert. Der AN kann sich aber theoretisch von seinem Arzt wieder gesund schreiben lassen, was aber meiner Meinung nach doch etwas merkwürdig aussieht.

Grüße

Lilly

Hi Lilly,

wird er wieder nach Hause geschickt, weil es sonst evtl. Ärger
mit der Versicherung geben kann, z. B. wenn dem AN auf dem Weg
zur Arbeit oder während der Arbeit etwas passiert.

Der AN kann
sich aber theoretisch von seinem Arzt wieder gesund schreiben
lassen,

und nochmal Nö

LG
Guido

1 Like

warum denn ?
Hallo Guido,

ich bin nicht so ein Arbeitsrechtsexperte wie Du, aber immerhin seit vielen Jahren Führungskraft.

Das Problem ist, glaube ich, dass ehrgeizige Mitarbeiter sich überschätzen und MEINEN, gesund zu sein. Sei es, weil sie sich für wichtig halten (oder auch sind) oder weil sie schleimen wollen.

Wenn ich jemanden mit gelben Schein auf seinen Willen hin arbeiten lasse, und der kippt mir während der Arbeit um, glaube ich, dass ich so einige Fragen beantworten muss. Ich gebe Dir aber Recht, dass mir nichts passiert, wenn er arbeitet und ihm nichts zustösst.

Ich bin auch der Meinung, dass ich, wenn ich den Eindruck habe der Mitarbeiter ist entgegen seiner Meinung nicht gesund, ihn nach Hause schicken darf - schon allein aus meiner Fürsorgepflicht.

Genaue Rechtsgrundlagen habe ich aber nicht, deswegen würde ich mich freuen, wenn Du als Profi mir da mal detaillierte Informationen geben kannst (gibt es dazu Kommentierungen oder sogar Rechtsprechung?) Das hilft mehr als die knappen Kommentare „Unfug“ etc.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

da es eine ärztliche Schweigepflicht gibt, kann der AG doch nicht wissen, was mit seinem Mitarbeiter los.

Andererseits kann auch der Arzt nicht zweifelsfrei wissen, wie lange der AN arbeitsunfähig ist.

Also muss doch der AN selbst entscheiden. Er ist erwachsen und kann sich außerdem noch beraten lassen.

LG, Karin

Hallo Hans-Jürgen,

Das Problem ist, glaube ich, dass ehrgeizige Mitarbeiter sich
überschätzen und MEINEN, gesund zu sein. Sei es, weil sie sich
für wichtig halten (oder auch sind) oder weil sie schleimen
wollen.

Ich habe weiter oben in meiner Antwort ja auch eingeschränkt (die Sache mit dem Bauchschnitt - war natürlich überzogen).

Es ging hier um eine Erkältungskrankheit. Und da wird Dir NIEMAND einen Strick drehen, wenn ein AN statt nach drei Tagen AU bereits nach 2 wieder arbeiten kommt.
Wenn ihm dann etwas passiert, dann ist es eher sein Fehler, denn in diesem Fall kann der AG keinesfalls beurteilen, ob er noch krank ist oder nicht. Schwankt der AN, oder zeigt er sonstige Ausfallerscheinungen, ist der AG NATÜRLICH in der Pflicht!

Aber: Nicht nur der AG hat eine Fürsorgepflicht, der AN hat auch eine Treuepflicht. Zu dieser Treuepflicht gehört auch, dass er andere Mtarbeiter nicht ansteckt (zum Beispiel).

Es ging mir hier um das absolute:
Er darf auf keinen Fall! - denn das ist Unsinn.

Ich bin auch der Meinung, dass ich, wenn ich den Eindruck habe
der Mitarbeiter ist entgegen seiner Meinung nicht gesund, ihn
nach Hause schicken darf - schon allein aus meiner
Fürsorgepflicht.

Das steht jedem AG frei - auch ohne AU.

Genaue Rechtsgrundlagen habe ich aber nicht, deswegen würde
ich mich freuen, wenn Du als Profi mir da mal detaillierte
Informationen geben kannst (gibt es dazu Kommentierungen oder
sogar Rechtsprechung?) Das hilft mehr als die knappen
Kommentare „Unfug“ etc.

Naja, es ist schwierig, da ein Urteil oder gar ein Gesetzestext zu finden, da die mir bekannten Urteile sich nur mit den von mir angesprochenen "Extrem"fällen befassen.

Wenn Du mal nach „arbeiten trotz au“ googelst, dann wirst DU zumindest etliche Anwälte finden, die das Gleiche sagen…

LG
Guido