Hallo Steffi,
der AN sollte den gelben Schein mal genau durchlesen.
Dort steht: voraussichtlich arbeitsunfähig bis…
folglich darf der AN wieder arbeiten gehen wenn er der Meinung ist wieder arbeitsfähig zu sein.
Eine Krankheit richtet sich nicht nach dem gelben Schein und hört genau am Tag X auf 
Sollte der AG dann anderer Meinung sein, kann er ihn ja wieder nachhause schicken.
Eine *Gesundschreibung* gibt es nur vom MDK, aber nicht weil der AN früher arbeiten will sondern weil der AG bzw. die KK der Meinung ist der AN kann wieder arbeiten.
oder auch:
/t/krankgeschrieben-aber-trotzdem-gearbeitet/942051