Hallo Hans-Jürgen,
Das Problem ist, glaube ich, dass ehrgeizige Mitarbeiter sich
überschätzen und MEINEN, gesund zu sein. Sei es, weil sie sich
für wichtig halten (oder auch sind) oder weil sie schleimen
wollen.
Ich habe weiter oben in meiner Antwort ja auch eingeschränkt (die Sache mit dem Bauchschnitt - war natürlich überzogen).
Es ging hier um eine Erkältungskrankheit. Und da wird Dir NIEMAND einen Strick drehen, wenn ein AN statt nach drei Tagen AU bereits nach 2 wieder arbeiten kommt.
Wenn ihm dann etwas passiert, dann ist es eher sein Fehler, denn in diesem Fall kann der AG keinesfalls beurteilen, ob er noch krank ist oder nicht. Schwankt der AN, oder zeigt er sonstige Ausfallerscheinungen, ist der AG NATÜRLICH in der Pflicht!
Aber: Nicht nur der AG hat eine Fürsorgepflicht, der AN hat auch eine Treuepflicht. Zu dieser Treuepflicht gehört auch, dass er andere Mtarbeiter nicht ansteckt (zum Beispiel).
Es ging mir hier um das absolute:
Er darf auf keinen Fall! - denn das ist Unsinn.
Ich bin auch der Meinung, dass ich, wenn ich den Eindruck habe
der Mitarbeiter ist entgegen seiner Meinung nicht gesund, ihn
nach Hause schicken darf - schon allein aus meiner
Fürsorgepflicht.
Das steht jedem AG frei - auch ohne AU.
Genaue Rechtsgrundlagen habe ich aber nicht, deswegen würde
ich mich freuen, wenn Du als Profi mir da mal detaillierte
Informationen geben kannst (gibt es dazu Kommentierungen oder
sogar Rechtsprechung?) Das hilft mehr als die knappen
Kommentare „Unfug“ etc.
Naja, es ist schwierig, da ein Urteil oder gar ein Gesetzestext zu finden, da die mir bekannten Urteile sich nur mit den von mir angesprochenen "Extrem"fällen befassen.
Wenn Du mal nach „arbeiten trotz au“ googelst, dann wirst DU zumindest etliche Anwälte finden, die das Gleiche sagen…
LG
Guido