Kündigung durch den AG

Hallo, Experten,

ich hoffe auf eure Hilfe bei dem akuten Problem einer Freundin:

Sie wurde nach 10jähriger Beschäftigung einvernehmlich zum Monatsende (März) gekündigt, da sowohl sie selbst als auch der AG eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wünschten. Da beide „kündigungsunerfahren“ sind, stellen sich folgende Fragen:

  • Wie muss das Kündigungsschreiben formuliert sein, damit es auf dem Arbeitsamt keine Schwierigkeiten gibt? Muss ein Kündigungsgrund angegeben sein? Genügt es, „in beiderseitigem Einvernehmen“ o.ä. zu schreiben? Wie müsste die korrekte Formulierung lauten? (Ich möchte aus der Masse an Infos, die Google bietet, nicht ausgerechnet die falsche erwischen …)

  • Welche Schritte muss sie in Bezug auf das Arbeitsamt unternehmen? Ist es ausreichend, sich umgehend arbeitslos zu melden oder sind weitere Dinge zu beachten? Es geht ihr vor allem darum, ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Für rasche sachkundige Beantwortung wäre ich euch sehr dankbar!

Gruß
Kreszenz

Hallo, Experten,

ich hoffe auf eure Hilfe bei dem akuten Problem einer
Freundin:

Sie wurde nach 10jähriger Beschäftigung einvernehmlich zum
Monatsende (März) gekündigt, da sowohl sie selbst als auch der
AG eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wünschten.
Da beide „kündigungsunerfahren“ sind, stellen sich folgende
Fragen:

  • Wie muss das Kündigungsschreiben formuliert sein, damit es
    auf dem Arbeitsamt keine Schwierigkeiten gibt? Muss ein
    Kündigungsgrund angegeben sein? Genügt es, „in beiderseitigem
    Einvernehmen“ o.ä. zu schreiben? Wie müsste die korrekte
    Formulierung lauten? (Ich möchte aus der Masse an Infos, die
    Google bietet, nicht ausgerechnet die falsche erwischen …)

hallo,

in beiderseitigem einvernehmen gibt es m.e. eine sperrzeit von 3 monaten beim alg…

  • Welche Schritte muss sie in Bezug auf das Arbeitsamt
    unternehmen? Ist es ausreichend, sich umgehend arbeitslos zu
    melden oder sind weitere Dinge zu beachten? Es geht ihr vor
    allem darum, ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
  • umgehend arbeitslos melden - versichert wird dann übers arbeitsamt…

Für rasche sachkundige Beantwortung wäre ich euch sehr
dankbar!

Gruß
Kreszenz

gruß inder

Moin

also wenn der Arbeitnehmer bei der Kuendigung mitwirkt oder zustimmt
wird beim Arbeitsamt das ganze als „selbstverschuldete Arbeitslosigkeit“
betrachtet und es kommt zu einer 3-monatigen Sperre.
Ausserdem muss man sich bereits arbeitslos melden sobald man von
der Kuendigung erfaehrt,nicht erst etwa wenn man tatsaechlich
arbeitslos wird.Auch hier droht eine Sperre.
Es sollte daher auf jeden Fall der Arbeitgeber kuendigen.
Standardformel:„Aus betrieblichen Gruenden“,mehr nicht.

Damit spaeter das Arbeitslosengeld und die Versicherungsbeitraege
schnell gezahlt werden sollte sie sich vorbereiten:
Arbeitsbescheinigung nach SGB (Formular gibts beim Arbeitsamt) besorgen
Bei Krankenkasse bescheid geben(spart eventuellen Stress)
Sozialversichertenausweis,Lohnsteuerkarte und Personlausweis beim
Arbeitsamt vorlegen usw…
Was genau gebraucht wird sagt dann der Betreuer am Arbeitsamt.
Ansonsten gilt alles frueh zu beantragen und beim Arbeitsamt Termine
vereinbaren,dann muss man nicht solange warten…
Und immer dran denken:Sie wurde gekuendigt…schlechte wirtschaftliche Lage…
keine Auftraege…

Was denn jetzt?
Huhu!

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Eine Kündigung ist eine EINseitige Willenserklärung (entweder Arbeitgeber oder Arbeitgeber!)!!!
Bei einer Kündigung, die nicht einen wichtigen Grund hat (also eine Verschuldung des Arbeitnehmers), wird in der Regel beim Arbeitsamt kein Problem gemacht…

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag und somit eine beidseitige Willenserklärung (in beiderseitigem Einvernehmen). Hier setzt das Arbeitsamt grundsätzlich die Zustimmung und somit ein (Mit)verschulden des Arbeitgebers voraus. Das heißt im Klartext: Sperre von bis zu 12 Wochen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen (z.B. Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung), aber diese sollten stichhaltig sein (wieso Aufhebung, wenn es doch auch ohne Zustimmung geht???)…

Sei nicht sauer, dass ich Dir hier keine Anleitung gebe, aber: Entweder wird gekündigt (dann gibt es direkt ALU), oder es wird gemauschelt.
Und wenn jemand seinen Job freiwillig aufgibt, ist er selbst Schuld und braucht keine ALU!!! Das sprengt die Grenzen zum Sozialmissbrauch.

Liebe Grüße
guido

Hallo, Guido,

ich hatte schon befürchtet, dass ich mit meiner Ahnungslosigkeit auf die Nerven falle. Danke, dass du dir trotzdem die Mühe gemacht hast!

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine EINseitige Willenserklärung

Dieser Unterschied war mir leider nicht so klar (ich musste mich bisher zum Glück noch nie mit dem Thema befassen und hab jetzt hier nachgefragt, weil das Mädel durch lauter widersprüchliche Informationen verwirrt ist und der AG es auch nicht besser weiß) - jedenfalls geht es hier schon um eine Kündigung.

Bei einer Kündigung, die nicht einen wichtigen Grund hat (also
eine Verschuldung des Arbeitnehmers), wird in der Regel beim
Arbeitsamt kein Problem gemacht …

Muss in der Kündigung ein Grund angegeben werden?

Und wenn jemand seinen Job freiwillig aufgibt, ist er selbst
Schuld

Das trifft in diesem Fall ganz bestimmt nicht zu. Das „einvernehmlich“ in meinem Posting ist da missverständlich, es meint keineswegs irgendeine Mauschelei, sondern sollte ausdrücken, dass die AN nicht gegen die Kündigung vorgehen will.

Nochmals danke für die Informationen!

Gruß
Kreszenz

Hallo, Merias,

vielen Dank für die hilfreichen Informationen!

Gruß
Kreszenz

Also Kündigung…
Huhu!

ich hatte schon befürchtet, dass ich mit meiner
Ahnungslosigkeit auf die Nerven falle.

Da hast Du etwas missverstanden! Alle, die hier antworten, geben doch ganz gerne mal damit an, anderen helfen zu können :wink:

Muss in der Kündigung ein Grund angegeben werden?

Nö - in der Kündigung nicht! Allerdings bekommt Deine Freundin vom Arbeitsamt ein Formular, das der letzte Arbeitgeber ausfüllen muss (Arbeitsbescheinigung), und da gibt es ziemlich am Ende der vierten Seite einen Punkt, indem eine Begründung erwünscht ist!

Achso: Deine Freundin sollte sich sehr sehr schnell beim Arbeitsamt melden und Antrag auf Arbeitslosengeld stelen! Die sind im Moment etwas überlastet…

Das trifft in diesem Fall ganz bestimmt nicht zu. Das
„einvernehmlich“ in meinem Posting ist da missverständlich, es
meint keineswegs irgendeine Mauschelei, sondern sollte
ausdrücken, dass die AN nicht gegen die Kündigung vorgehen
will.

OK - wollte nur sicher sein…

Nochmals danke für die Informationen!

Da nich’ für

Liebe Grüße
Guido

Hallo, Guido,

Achso: Deine Freundin sollte sich sehr sehr schnell beim
Arbeitsamt melden und Antrag auf Arbeitslosengeld stelen!

der aktuelle Stand:
Dort war sie trotz ihrer Verunsicherung noch heute Nachmittag und ist erfreulicherweise auf einen kompetenten und freundlichen Sachbearbeiter getroffen, der nach Schilderung des Sachverhalts meinte, es dürfte da keine Probleme geben.

Danke und viele Grüße
Kreszenz

Völlig off topic
Huhu!

Dort war sie trotz ihrer Verunsicherung noch heute Nachmittag
und ist erfreulicherweise auf einen kompetenten und
freundlichen Sachbearbeiter getroffen, der nach Schilderung
des Sachverhalts meinte, es dürfte da keine Probleme geben.

Zunächst mal: Eigentlich hätte man (auch ich) Dir hier sagen müssen, dass im Zweifel eigentlich IMMER das Arbeitsamt die geeignete Anlaufadresse für solche Fragen ist - Sorry, keine Ahnung, warum ich das nicht getan habe!

Und dann: Ich wurde bislang immer freundlich beim Arbeitsamt bedient!!! Es mag das ein oder andere Kompetenzproblem gegeben haben, jedoch hat der Sachbearbeiter dann auch die Stärke gehabt, das zuzugeben und nachgefragt (auch im öffentlichen Dienst gibt es Anfänger, die erst noch lernen müssen - so what)…

Also: Viel Erfolg bei der Jobsuche
Guido