Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Polizei die Personalien des Fotografen festgestellt hat. War es überhaupt ein Fotograf einer Zeitung - die packen vor dem Losfahren zuallererst ihren Presseausweis ein, dann erst die Kamera. Der Presseausweis ist Türöffner bei vielen Anlässen - ohne den Ausweis bleibt er draußen. Also ich bezweifle erstmal, dass er einen Presseausweis hat. Das kann die Polizei klären, hat aber mir der Situation wenig zu tun.
An öffentlichen Orten fotografieren darf jeder - nur nicht diese Aufnahmen verbreiten, das steht im § 33 Kunsturheberrechtsgesetz - http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/33.html - es sei denn, es gelten Ausnahmen, z. B.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; …
„…als Beiwerk…“ könnte hier Diskussionspunkt sein.
Empfehlung: Bei der Polizei erkundigen,
- ob es tatsächlich ein Fotograf einer Zeitung war,
- was auf den Bildern drauf ist,
- sich die Bilder zeigen lassen,
- sich die Personalien des Betreffenden geben lassen.
Wurden die Bilder sichergestellt oder hat der Fotograf sie mit nach Hause nehmen dürfen?
Auf Bekanntgabe der Personalien (Name und Adresse) besteht ein Anspruch - es handelt sich bei Beleidigung und auch Verstoß gg. das Kunst-UrhG um Antragsdelikte. Und wenn ich über Strafantrag entscheiden soll, dann muss ich auch wissen, um wen es geht, gegen wen sich das Verfahren richtet.
Wie oben geschrieben - in der Öffentlichkeit fotografieren darf jeder, und die so gefertigten Aufnahmen darf jeder haben. Er darf sie nur nicht verbreiten oder zur Schau stellen - und das ist hier ja (nach) nicht passiert.
Es könnte sinnvoll sein, sich hier auf den Nachweis der Beleidigung zu konzentrieren und in diesem Zusammenhang Vernichtung der Aufnahmen als „Nebenstrafe“ zu verlangen.
Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird: Kostenfrage klären - Rechtsschutz? Wenn die Beleidigung hinterher nicht nachgewiesen wird, könnte es teuer werden…
Mehr zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bil…
Gruß
polos