Beleidigung und Persönlichkeitsrecht

Beleidigung und Fotografieren gegen Willen
Hallo alle zusammen,

am vergangegen Donnerstag wurde ich am Baggersee vom einem Fotograf von der „Bild“ Zeitung verbal beleidigt (auf schlimmste Art)und gegen meinen Willen fotografiert. Dieser Paparazzi hat dort ein Foto für die Zeitung gemacht. Presseausweis hat er dabei nicht gehabt. Ich habe die Polizei angerufen und 4-5 Frauen als Zeuginnen haben es freiwillig bezeugt. Ich würde gerne wissen wie ich weitervorgehen soll. Abwarten bis sich die Polizei bei mir gemeldet hat oder gleich einen Anwalt aussuchen und das er dann die Anforderungen an ihn stellt und das Weitere mit der Polizei regelt? Solche Typen kann man nur mit Geld bestraffen.

Danke für Ihre Hilfe!

Anna

Hallo, wenn Sie sicher sind, dass es sich um einen Bildreporter handelte und seinen Namen kennen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen, gegen den Mann Strafanzeige wegen Beleidigung und Verletzung des Persönlichkeitrechts zu erstatten, zumal Sie ja auch Zeugen haben.

Sollte der Mann nur behauptet haben, Bildreporter zu sein, Sie ihn nicht kennen, würde ich mir das mit dem Anwalt überlegen. Sie könnten dann nämlich nur Anzeige gegen „Unbekannt“ erstatten und falls der Mann nicht ermittelt werden kann, bleiben Sie auf den Anwaltskosten sitzen.

M.f.G. Paul H.

Hallo Anna,
du musst zwei Sachen unterscheiden:

  1. Wenn die Polizei alles weiterverfolgt, gibt sie nach Abschluss der Ermittlungen, den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft und diese bejaht dann, oder auch nicht, das öffentliche Interesse. Das heißt, der Fotograf bekommt einen Strafbefehl oder eine Anklage.

  2. Möchtest du einen Schadenersatz, sprich:
    Willst du Geld sehen, ist das über ein Strafverfahren, so wie es jetzt läuft, nicht möglich. Dann musst du das über ein Zivilverfahren klären. Dazu würde ich an deiner Stelle einen Anwalt einschalten. Da musst du aber bedenken, das der Kläger (also du)erstmal zahlt, ehe das Gericht tätig wird.

Bei einem Strafverfahren kann der Fotograf natürlich auch zu einer Geldstrafe verurteilt werden, aber dieses Geld bekommt die Staatskasse.

Also wie du siehst, musst du Prioritäten setzen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Geduld!

Danke für Ihre prompte Antwort!
ja, mittlerweile kenne ich seinen Name und er ist wirklich Fotograf (auch bei der „Bild“-Zeitung). Ich möchte einen Schadenersatzanspruch gelten machen (sprich, Zivilverfahren), da der Mann mir gegenüber sich unmöglich verhalten hat. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Also, gleich einen Anwalt aussuchen und kein Strafverfahren?

Viele Grüße

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Polizei die Personalien des Fotografen festgestellt hat. War es überhaupt ein Fotograf einer Zeitung - die packen vor dem Losfahren zuallererst ihren Presseausweis ein, dann erst die Kamera. Der Presseausweis ist Türöffner bei vielen Anlässen - ohne den Ausweis bleibt er draußen. Also ich bezweifle erstmal, dass er einen Presseausweis hat. Das kann die Polizei klären, hat aber mir der Situation wenig zu tun.

An öffentlichen Orten fotografieren darf jeder - nur nicht diese Aufnahmen verbreiten, das steht im § 33 Kunsturheberrechtsgesetz - http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/33.html - es sei denn, es gelten Ausnahmen, z. B.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; …

„…als Beiwerk…“ könnte hier Diskussionspunkt sein.

Empfehlung: Bei der Polizei erkundigen,

  • ob es tatsächlich ein Fotograf einer Zeitung war,
  • was auf den Bildern drauf ist,
  • sich die Bilder zeigen lassen,
  • sich die Personalien des Betreffenden geben lassen.

Wurden die Bilder sichergestellt oder hat der Fotograf sie mit nach Hause nehmen dürfen?

Auf Bekanntgabe der Personalien (Name und Adresse) besteht ein Anspruch - es handelt sich bei Beleidigung und auch Verstoß gg. das Kunst-UrhG um Antragsdelikte. Und wenn ich über Strafantrag entscheiden soll, dann muss ich auch wissen, um wen es geht, gegen wen sich das Verfahren richtet.

Wie oben geschrieben - in der Öffentlichkeit fotografieren darf jeder, und die so gefertigten Aufnahmen darf jeder haben. Er darf sie nur nicht verbreiten oder zur Schau stellen - und das ist hier ja (nach) nicht passiert.

Es könnte sinnvoll sein, sich hier auf den Nachweis der Beleidigung zu konzentrieren und in diesem Zusammenhang Vernichtung der Aufnahmen als „Nebenstrafe“ zu verlangen.

Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird: Kostenfrage klären - Rechtsschutz? Wenn die Beleidigung hinterher nicht nachgewiesen wird, könnte es teuer werden…

Mehr zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bil…

Gruß
polos

Ich danke vielmals für deine Antwort!
Wie ich schon oben geschrieben habe werde ich nicht abwarten bis sich die Polizei bei mir meldet (dann wäre es ein Strafverfahren)und beauftrage einen Anwalt. Der Anwalt kann doch diese Akten mit Personalien von Zeuginnen anfordern, oder? Ist diese Vorgehensweise juristisch korrekt?

Herzliche Grüße

Hallo Polos,

danke für diesen Hinweis. Ja, ich werde mich auf die „Beleidigung konzertriren“. Außerdem, 4 oder sogar 5 Frauen, die sich freiwillig als Zeiginnen gemeldet haben kann man auch im Zivilverfahren brauchen. Die Frage ist wie hoch kann man Schadenersatzanspruch gelten machen? Denn dieser Paparazzi hat die höchste Geldstarfe verdient. Gibt es eine Tabelle? Nicht, dass im nachhienein die Betroffene (ich) noch drauf zahlen muss, wie es oft mit s. g. Gerechtigkeit ist.

Viele Grüße

Ich würde auf jeden Fall den Anwalt bitten, Strafanzeige zu erstatten. Nur Zivilverfahren könnte man so auslegen, dass es Ihnen hauptsächlich um „Kohle“ geht und Sie sich garnicht so sehr beleidigt gefühlt haben. Aber das müssen Sie in Absprache mit ihrem Anwalt selber entscheden.

M.f.G. Paul H.

Hallo Anna,

da Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Beleidigung stellten, geht alles seinen gerechten Gang.
Einen RA benötigen Sie nur , wenn die Sache vors Gericht geht.
Zum Thema: „Recht auf das eigene Bild“
Macht der Reporter Bilder zu einer Repoetage, die von öffentlicher Interesse ist (und das sind fast alle), dann braucht er keine Einwilligung von Ihnen.
M.f.G.

Hallo,

das sind zwei verschiedene Dinge:

  1. strafrechtlich:
    Die Beleidigungen stellen eine Straftat dar. Diese haben Sie offenbar zur Anzeige gebracht. Hier brauchen Sie erst einmal nicht weiter tätig zu werden. Vielmehr wird die Polizei („Kripo“) Sie vorladen oder per Anhörungsbogen zu dem Sachverhalt befragen. Danach sollte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Falls Sie nach zwei Wochen nichts gehört haben, würde ich anrufen, das Aktenzeichen und vom Sachbearbeiter den Sachstand erfragen.

Das bloße Fotografieren stellt zunächst einmal keinen Verstoß dar. Auch die Veröffentlichung des Fotos wäre z.B. in Ordnung, wenn Sie nur „Beiwerk“ zu einem Motiv wären. Wenn eine Übersichtsaufnahme des Sees gemacht wurde und sie dort am Rand mit anderen zu sehen sind, dann kann das rechtmäßig sein.
Anders verhält es sich natrülich bei Portraitaufnahmen.

  1. zivilrechtlich:
    Durch die Beleidigungen und auch im Fall eines Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht (bei Veröffentlichung eines Nacktfotos z.B.) steht Ihnen Schadenersatz zu.
    Weiter kann per Verfügung das Verbreiten des Fotos verboten werden.
    Zu diesem Zwecke ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

ABER:
Sollte der Beschuldigte nicht namentlich feststehen, gibt es keinen Beklagten. Wenn Sie „vorsorglich“ einen Rechtsanwalt beauftragt hätten, entstünden Ihnen unnütze Kosten.

Ich hoffe, damit geholfen zu haben.
Wurde das Foto denn veröffentlicht?

Hallo,

naja, mit Schmerzensgeld ist es in Deutschland nicht so weit her. Vielleicht selbst einen Überblick verschaffen per Suche mit
Schmerzensgeld Beleidigung Höhe
https://www.google.de/search?q=Schmerzensgeld+Beleid…

Diese Fundstelle scheint mir die Chancen passend einzuschätzen:
http://www.gutefrage.net/frage/hoehe-des-schmezengel…
„20.06.2010 - 11:20
In der Regel sind Beleidigungen nicht geeignet, um einen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Da muß es sich schon um Aussagen handeln, die nach dem gesunden Menschenverstand ein Schmerzensgeld rechtfertigen, weil sie bei dem Opfer mit ziemlicher Sicherheit tatsächlich einen Schmerz erzeugt haben. Ich denke, man kann es sich sparen, dagegen weitere Schritte zu unternehmen.“

Gruß
polos

Hallo,
die Polizei hat den Sachverhalt als solches aufgenommen.
Wurde dieser Sachverhalt offiziell aufgenommen? Wenn ja, wird sich die Polizei auf jeden Fall noch einmal melden.
Jedoch wird durch die Polizei nur die stafrechtliche Seite abgedeckt.
Sollten jedoch noch Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden, so ist das am besten über einen Rechtsanwalt zu bewerkstelligen.

Hallo,

such dir gleich nen Anwalt und mach weiter Druck,das hilft dann schon.

Hallo Paul,
danke nochmals für Ihre Unterstützung. Also, Strafanzeige schließt das Zivilverfahren nicht aus? Kann man parallel sie einschalten?
Grüße

Hallo Wolfgang,

danke für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.

Herzliche Grüße und schönen Sonntag!

Sorry, der Sachverhalt ist zu dürftig.
Warum hat er beleidigt?
Warum Bilder gemacht?
Woher wissen sie, dass er von der Bild war?
Weiß man, wer er ist?
Was hat die Polizei gesagt?

Fragen über Fragen

Beides kann parallel laufen, wobei Richter im Zivilverfahren oft die Entsceidung des Strafverfahrens abwarten. Schönen Sonntag noch. M.f.G. Paul H.

Hallo Paul,

sind Sie Anwalt? Ich schätze Ihre sehr tüchtige Ratschläge. Wenn Sie in meiner Nähe arbeiten würde ich Sie gerne für diese Sache engagieren.

Schönen Sonntag

Beides kann parallel laufen, wobei Richter im Zivilverfahren
oft die Entsceidung des Strafverfahrens abwarten. Schönen
Sonntag noch. M.f.G. Paul H.

Hi Bobby81,

danke für Ihre Antwort. Ich weiß jetzt Bescheid wie ich weitervorgehen soll.

Mfg

Hallo, bin kein Analt, nur ein pensionierter Kriminalbeamter. Viel Glück mit Ihrer Angelegenheit.

M.f.G. Paul H.