hi
in meinem freundeskreis beschaeftigt uns zur zeit folgendes:
wenn ich von der polizei angehalten werde und nichts getrunken habe und sie fragen mich danach, antworte ich wahrheitsgemäß mit „nein“.
wenn sie mich dann fragen ob ich bereit bin zu „blasen“ antworte ich, wie es mein recht ist, mit „nein“.
und sie nehmen mich dann mit auf die wache zur blutentnahme und ich verweigere diese. und sie machen das dann unter zwang, deren gutes recht, und es kommt (wie am anfang schon gesagt) 0,0 Promille. Habe ich dann einen Schmerzensgeldanspruch?`Ich meine der Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt, wäre ich betrunken wäre er auch gerechtfertigt aber wenn ich nüchtern bin?
Dies ist eine Theoretische Frage natürlich würde ich „blasen“ aber wie sieht die rechtslage aus?
vielen Dank,
(…)
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