Verletzung der Aufsichtspflicht

Ist das Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Elternteil

1.) einen 7jährigen mit dem Fahrrad alleine vom Sportplatz heimradeln läßt, der Junge mind. 1 große, stark befahrene Hauptstraße (mit Fußgängerampel)überqueren muß und ein Teilstück des Weges ohne Gehsteig ist. Der Weg ist ca. 2km lang. Der Erziehungsberechtigte schiebt einstweilen das kleinere Kind mit dem Buggy heim und kommt 20 Minuten später an.

2.) Der 7jährige alleine mit dem Rad zum Bäcker fahren darf, Entfernung ca. 200m, um eine Häuserecke, alles auf einem Gehsteig zu erreichen, keine Straße zu überqueren.

Könnte man unter Punkt 1.) eine Anzeige bei der Polizei wegen Verletzung der Aufsichtspflicht erwarten?

Vielen Dank für eine rasche Antwort

Ist das Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Elternteil

1.) einen 7jährigen mit dem Fahrrad alleine vom Sportplatz
heimradeln läßt, der Junge mind. 1 große, stark befahrene
Hauptstraße (mit Fußgängerampel)überqueren muß und ein
Teilstück des Weges ohne Gehsteig ist. Der Weg ist ca. 2km
lang. Der Erziehungsberechtigte schiebt einstweilen das
kleinere Kind mit dem Buggy heim und kommt 20 Minuten später
an.

Kommt drauf an…

2.) Der 7jährige alleine mit dem Rad zum Bäcker fahren darf,
Entfernung ca. 200m, um eine Häuserecke, alles auf einem
Gehsteig zu erreichen, keine Straße zu überqueren.

Kommt drauf an…

Könnte man unter Punkt 1.) eine Anzeige bei der Polizei wegen
Verletzung der Aufsichtspflicht erwarten?

Hoffentlich nicht…Blockwarte haben wir schon lange nicht mehr. Wenn Du aber statt „erwarten“ „erstatten“ sagen wolltest, dies wäre natürlich nicht strafbar (keine der Wahrheit entsprechende Anzeige ist strafbar), würde den Beamten aber warscheinlich erstmal nur ein müdes Lächeln entlocken.

Etwas ausführlicher:
Es gibt glücklicherweise keine (so gut wie keine) Vorschriften darüber, was Eltern ihren Kindern in welchem Alter zutrauen dürfen. Da sich jedes Kind unterschiedlich entwickelt, wäre das auch reichlich vermessen. Damit komme ich auch auf Deine Frage zurück: Wir (meine Frau und ich) arbeiten intensiv daran, daß wir unseren Söhnen mit 7 Jahren einen solchen Weg bedenkenlos zutrauen können (der Älteste ist knapp 4).
Kurz: ich sehe kein grundsätzliches Problem in dem von Dir Geschilderten. Und wer, wenn nicht die Eltern, sollte das Kind ausreichend gut einschätzen können? Und da hier niemand Kind und / oder Elternteil kennt, kann das hier auch niemand beurteilen.

Vielen Dank für eine rasche Antwort

Gerne geschehen…

Gruß Stefan

hallo Marion!

Ist das Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Elternteil

Könnte man unter Punkt 1.) eine Anzeige bei der Polizei wegen
Verletzung der Aufsichtspflicht erwarten?

Einfach so grundlos wahrscheinlich nicht - aber wehe, wenn was passiert! Z.B. dein Kind stürzt, und verursacht dadurch einen Unfall. Ich könnte mir vorstellen, dass verschiedenste Versicherungen entweder nicht zahlen, oder, wenn sie schon zahlen, bei dir regressieren.

Das dürfte die größere Gefahr sein.

lg. Christine

Hallo,
zu 1. na und?
zu 2. wo ist das Problem?
Gegenfrage: Ist es Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein fünfjähriger ins drei Km entfernte nächste Dorf zum Friseur alleine gehen muss?
Manchmal frage ich mich, wo leben wir denn. Mir sind hier Fälle bekannt wo Jugendliche zur Schule und allem nur erdenklichen gefahren wurden, die waren mit 18 Jahren noch nicht einmal in der Lage sich eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel am Automaten zu ziehen.
Für jüngere ist es motivierend auch einmal etwas alleine zu machen, Mammi Pappi müssen da nicht jeden Schritt überwachen.
Gruss
Rainer

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Ich glaube all diese Fragen erübrigen sich (zumindest in Österreich)
da 1) Niemand unter 12 alleine mit dem Fahrrad fahren darf( Ausnahme mit 10 Radfahrprüfung abgelegt)
und 2) Niemand, egal wie alt mit dem Fahrrad am Gehsteig unterwegs sein
darf. mfg Alex

Hallo Alex,

Ich glaube all diese Fragen erübrigen sich (zumindest in
Österreich)

das ist wirklich ein Unterschied zu Deutschland:

da 1) Niemand unter 12 alleine mit dem Fahrrad fahren darf(
Ausnahme mit 10 Radfahrprüfung abgelegt)

dies ist sicher nicht so.

und 2) Niemand, egal wie alt mit dem Fahrrad am Gehsteig
unterwegs sein
darf.

Hier die einschlägigen Bestimmungen für Deutschland: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/__2.html

Hier bitte Ziffer 5 beachten.

Gruß, Karin

Hallo!

Das ist für Österreich zwar richtig, Deutschland hat hier andere Vorschriften, aber es ändert eigentlich auch nicht unbedingt etwas an den auftauchenden Rechtsfragen.

Wenn ein 7-jähriger in Österreich verbotenerweise alleine auf einem Gehsteig mit dem Fahrrad fährt und jemanden dadurch verletzt, dann stellt sich natürlich die Frage der Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 1309 ABGB) sowie der Haftung des Minderjährigen selbst (§ 1310 ABGB).

Gruß
Tom