Ist das Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Elternteil
1.) einen 7jährigen mit dem Fahrrad alleine vom Sportplatz
heimradeln läßt, der Junge mind. 1 große, stark befahrene
Hauptstraße (mit Fußgängerampel)überqueren muß und ein
Teilstück des Weges ohne Gehsteig ist. Der Weg ist ca. 2km
lang. Der Erziehungsberechtigte schiebt einstweilen das
kleinere Kind mit dem Buggy heim und kommt 20 Minuten später
an.
Kommt drauf an…
2.) Der 7jährige alleine mit dem Rad zum Bäcker fahren darf,
Entfernung ca. 200m, um eine Häuserecke, alles auf einem
Gehsteig zu erreichen, keine Straße zu überqueren.
Kommt drauf an…
Könnte man unter Punkt 1.) eine Anzeige bei der Polizei wegen
Verletzung der Aufsichtspflicht erwarten?
Hoffentlich nicht…Blockwarte haben wir schon lange nicht mehr. Wenn Du aber statt „erwarten“ „erstatten“ sagen wolltest, dies wäre natürlich nicht strafbar (keine der Wahrheit entsprechende Anzeige ist strafbar), würde den Beamten aber warscheinlich erstmal nur ein müdes Lächeln entlocken.
Etwas ausführlicher:
Es gibt glücklicherweise keine (so gut wie keine) Vorschriften darüber, was Eltern ihren Kindern in welchem Alter zutrauen dürfen. Da sich jedes Kind unterschiedlich entwickelt, wäre das auch reichlich vermessen. Damit komme ich auch auf Deine Frage zurück: Wir (meine Frau und ich) arbeiten intensiv daran, daß wir unseren Söhnen mit 7 Jahren einen solchen Weg bedenkenlos zutrauen können (der Älteste ist knapp 4).
Kurz: ich sehe kein grundsätzliches Problem in dem von Dir Geschilderten. Und wer, wenn nicht die Eltern, sollte das Kind ausreichend gut einschätzen können? Und da hier niemand Kind und / oder Elternteil kennt, kann das hier auch niemand beurteilen.
Vielen Dank für eine rasche Antwort
Gerne geschehen…
Gruß Stefan