Arbeitsentgelt bei Umsetzung auf Tagesarbeitsplatz

Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite nun seit ca. 10 Jahren in Dauernachtschicht.Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich seit knapp 4 Jahren beschäftigt und arbeite dort in 12 Stundenschichten im Sicherheitsdienst.Vor 2 Wochen kam ich mit Verdacht auf ein Herzinfarkt ins Krankenhaus.Dieser Verdacht hat sich jedoch Gott sei dank nicht bestätigt.
Allerdings wurden leichte Herzrythmusstörungen sowie zu hoher Blutdruck festgestellt und ich muss deshalb nun dauerhaft Medikamente einnehmen.
Darauf hin riet meine Hausärztin mir mich auf einen Tagesarbeitsplatz umsetzen zu lassen und bestätigte mir dieses mit einem ärztlichen Attest.
Nun zu meiner eigentlichen Frage :
Ist der AG berechtigt mir dann einen Arbeitsplatz anzubieten der niedriger bezahlt wird ( abgesehen von der Nachtschichtzulage )?
Für Tipps und Info´s wäre ich sehr dankbar.

MfG
Delphin96

Hallo,

ich habe mich nicht als Expertin für Arbeitsrecht bezeichnet, da musst Du jemanden anders fragen.

Ingeborg

dies ist eine arbeitsrechtliche frage. sofern die
arbeitsvertraglich geschuldete leistung nicht mehr
erbracht werden kann, ist der ag dazu berechtigt -
es sei denn, es bestünde der schutz einer schwerbehin-
derung bzw. gleichstellung. dann bedürfte die kündi-
gung des bestehenden arbeitsverhältnisses der zustim-
mung des integrationsamtes.

Hallo, Delphin96,

grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen kann, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Eine solche Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz sogar sozial gerechtfertigt.

Es gibt aber auch Außnahmen. Wenn es im Betrieb einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz gibt, dann muss der Arbeitgeber diesen dem betroffenen Arbeitnehmer anbieten. Notfalls durch Umorganisieren des Betriebes.
So hat das BAG 1997 mal entschieden.

Die Frage ist deshalb: „Gibt es denn in Eurem Betrieb einen gleichwertigen Arbeitsplatz in der Tagschicht?“

Gruß W.

Hallo Delphin,

natürlcih muss der AG auf die gesundheitlichen Belange des AN Rücksicht nehmen. Aber das bedeutet auch, dass dies eine anders entlohnte Beschäftigung bedeutet. Alle Zulagen und auch die Erleichterung die ergewährt schlägt sich natürlich auf die Entlohnung nieder. Aber nur zu Ihrer Schichtarbeit ein paar Anmerkungen. Schichtarbeiten über solange Zeit müssen mit dem Verlust der eigenen Gesundheit bezahlt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber auch zwingend gefordert, dass eigentlich nur Wechselschichten vernünftig sind. Sie haben wahrscheinlich auch durch Ihren Willen, die Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Ein Betriebsrat hätte diesen Raubbau verhindern können. Aber wahrscheinlich gab es keinen. Bitte setzen Sie sich mit dem Unfallversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft in Verbindung damit eine vernünftige Lösung für Ihre Gesundheit erzielt werden kann. Gesundheit geht vor Einkommen. Ein wichtiger Grundssatz den Sie in Zukunft berücksichtigen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Guten Abend Deldhin
nein eine Lohnkürzung darf der Arbeitgeber nicht Vornehmen und im Übrigen Sind DauerNachtschichten egal an welchem Arbeitsplatz über 3 Wochen hinaus normal nicht erlaubt laut Gültigem Arbeitsrecht! Die Nachtschichtzulage kann er streichen wenn er aber kulant ist zahlt er eine Ersatzzulage weil Sie für Ihre Gesundheitliche Störung nichts können und offensichtlich das das Resultat der bisherigen Arbeit und Arbeitszeit war, muss er aber nicht! Ich würde dann etwas auf die Bremse treten wenn Ihnen der Arbeitgeber nicht entgegen kommt und vielleicht eine Reha durch den Arzt beantragen! Ich hoffe ich konnte Helfen und wünsche noch einen schönen Abend und Lieben Gruss Charly

Kann in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.

MfG Robert Brugger

Der Änderungswunsch kommt ja hier von dir aus. Dann wirst du dich wohl auf andere Bedingungen einlassen müssen. Die Alternative wäre, dass du dir eine andere Stelle suchen müsstest.

Du kannst aber mit der Ärztin sprechen, ob durch die Krankheit bedingt, eine Erwerbsminderung in Betracht kommt. Wenn du nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kannst, hättest du Anspruch auf eine EM-Teilrente. Dazu müsste dann ein Antrag bei der RV gestellt werden.