Ausziehen trotz 3 Monaten Kündigungsfrist ?

Guten Abend,
ich habe folgendes Problem :
Ich wohne jetzt seit dem 1.10.2009 in einer Wohnung die der Mutter meines Mitbewohners gehört und die diese an uns vermietet.
Anfangs lief alles gut doch dann fing die Mutter an in unserer Abwesenheit in die Wohnung zu kommen und aufzuräumen dies ging soweit dass sie sogar in mein Zimmer ging und meine Unterhosen zusammenlegte.
Ich ging dann nachdem ich ein paar mal mitbekommmen habe dass sie in unserer Wohnung war zu ihr hinauf und beschwerte mich und sagte ich wolle ihren Schlüssel für die Wohnung haben. Sie wollte ihn mir nicht geben und ich ging wieder hinunter. Etwa 30min später kam sie dann und gab mir den Schlüssel.
Neulich habe ich ihr dann gesagt dass ich ausziehen möchte und fragte wie das denn so abläuft und wie früh ich ihr bescheidsagen soll worauf sie mir antwortete dass es reichenwürde einen Monat vorher bescheid zu sagen.(im Mietvertrag steht 3 Monate)

Heute war es dann endlich soweit ich habe eine Wonung gefunden die ich zum 1.08 beziehen kann.
Ich bin dann heute direkt zu meiner jetzigen Vermieterin gegangen und habe bescheid gesagt dass ich gerne zum 1.8 auziehen möchte worauf sie meinte das dies nich geht da ich ja 3 Monate kündigungsfrist habe.
Als ich sie auf unser Gespräch angesprochen habe hatt sie dieses einfach geleugnet.

Es gab übrigens auch Probleme mit Freunden meines Mitbewohners diese gehen auch des öfteren in mein Zimmer wobei schonmal das Ein oder Andere kapputtgeht.
Ich kam auch schonmal nach einem Wochenende nach Hause
und fand mein Zimmer voller Erbrochenem wieder als ich dann fragte wer das gewesensei antworteten natürlich alle „Ich wars nicht“.
Ich hab denen jetzt schon des Öfteren gesagt dass sie in meinem Zimmer nichs zu suchen haben trotzdem passiert es immerwieder dass etwas aus meinem Zimmer entwendet wird oder zerstört wird.

Ich habe jemanden der in die Wohnung einziehen würde den meine Vermieterin aber nicht einziehen lassen möchte . Hilft mir das weiter??

Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet aus der Wohnung herauszukommen da ich mich dort echt nichtmehr wohlfühle.

Hallo Herr ?,

die Situation kenne ich nun nur von Ihrer Seite, kann das natürlich nicht beurteilen.
Eine Sache ist aber ganz klar, Sie haben eine Kündigungszeit von drei Monaten.

Ihnen trotzdem auch einen schönen Abend
V. Weiser

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem :
Ich wohne jetzt seit dem 1.10.2009 in einer Wohnung die der
Mutter meines Mitbewohners gehört und die diese an uns
vermietet.
Anfangs lief alles gut doch dann fing die Mutter an in unserer
Abwesenheit in die Wohnung zu kommen und aufzuräumen dies ging
soweit dass sie sogar in mein Zimmer ging und meine Unterhosen
zusammenlegte.
Ich ging dann nachdem ich ein paar mal mitbekommmen habe dass
sie in unserer Wohnung war zu ihr hinauf und beschwerte mich
und sagte ich wolle ihren Schlüssel für die Wohnung haben. Sie
wollte ihn mir nicht geben und ich ging wieder hinunter. Etwa
30min später kam sie dann und gab mir den Schlüssel.
Neulich habe ich ihr dann gesagt dass ich ausziehen möchte und
fragte wie das denn so abläuft und wie früh ich ihr
bescheidsagen soll worauf sie mir antwortete dass es
reichenwürde einen Monat vorher bescheid zu sagen.(im
Mietvertrag steht 3 Monate)

Heute war es dann endlich soweit ich habe eine Wonung gefunden
die ich zum 1.08 beziehen kann.
Ich bin dann heute direkt zu meiner jetzigen Vermieterin
gegangen und habe bescheid gesagt dass ich gerne zum 1.8
auziehen möchte worauf sie meinte das dies nich geht da ich ja
3 Monate kündigungsfrist habe.
Als ich sie auf unser Gespräch angesprochen habe hatt sie
dieses einfach geleugnet.

Es gab übrigens auch Probleme mit Freunden meines Mitbewohners
diese gehen auch des öfteren in mein Zimmer wobei schonmal das
Ein oder Andere kapputtgeht.
Ich kam auch schonmal nach einem Wochenende nach Hause
und fand mein Zimmer voller Erbrochenem wieder als ich dann
fragte wer das gewesensei antworteten natürlich alle „Ich wars
nicht“.
Ich hab denen jetzt schon des Öfteren gesagt dass sie in
meinem Zimmer nichs zu suchen haben trotzdem passiert es
immerwieder dass etwas aus meinem Zimmer entwendet wird oder
zerstört wird.

Ich habe jemanden der in die Wohnung einziehen würde den meine
Vermieterin aber nicht einziehen lassen möchte . Hilft mir das
weiter??

Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet aus der Wohnung
herauszukommen da ich mich dort echt nichtmehr wohlfühle.

Hallo,

zunächst einmal solltest Du natürlich sofort schriftlich kündigen und zwar zunächst einmal zum 1.8.
Im Zweifel wird gelten, was im Mietvertrasg steht: nämlich 3 Monate Kündigungsfrist.Leider.

Im Kündigungsschreiben würde ich dann aufführen, dass es wegen der dauernden Verletzung der Privatshäre nicht zumutbar ist, dort weiter zu wohnen oder die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten und dann aufzählen, was alles vorgefallen ist.
Möglicherweise wird sie sich damit zufrieden geben.
Auch den Nachmieter würde ich benennen.

Dieses Kündigungsschreiben landet eventuell mal vor Gericht - es sollte deshalb sachlich abgefasst und mit Fakten belegt sein.

Viel Glück!
Gruß von Heihei

hallo,
wegen der schnüfffelei hättest du die möglichkeit fristlos zu kündigen - geht ja gar nicht!
wenn du keine zeugen hast, gilt die 3monatige kündigungsfrist - wenn du die wohnung unmöbliert bezogen hast. bei möbliertem einzug jeweils zum monatsende.

viel glück,
udo

Moin,
die Beantwortung Deiner Anfrage wäre eine Rechtsberatung. Das deutsche Rechtsberatungsgesetz verbietet dies einem Nichtjuristen wie mir.
Tut mir Leid.

vna

Sieht schlecht aus. NIEMALS auf mündliche Zusagen verlassen, immer schriftlich bestätigen lassen, und wenn Du selbst es schreibst, und Vermieter unterschreibt anschließend. Wenn noch nicht getan, SOFORT eine Kündigung schreiben, mit dem Vermerk: Hiermit kündige ich AUSSERORDENTLICH (wichtig dieses Wort) zum 31.07.2010 das Mietverhältnis. Per Einschreiben mit Rückschein an die VM schicken. Lehnt sie das Einschreiben ab, giltet es trotzdem als zugestellt, und Du kannst fröhlich Deiner Wege zum 31.07.2010 ziehen. Nimmt sie das Einschreiben an, nochmal eine Kündigung schreiben, mit dem gleichen Vermerk PLUS das hier: behelfsweise zum 31.09.2010.

Die nicht genehmigten Zutritte mit Vandalismus und dem Erbrochenem, das ist schon Mobbing. Mach fleißig Fotos, protokollier alles, und gib dieser tollen Vermieterin eine Kopie davon, mit dem Bemerkung, dass Du Anzeige erstatten wirst (mal schauen, wie viel Angst sie um ihren Sprößling dann hat), UND, dass Du die Umzugskosten so wie Mehrmietaufwand von ihrem Sohn (oder der WG, den Verursachern eben) verlangen wirst. Desweiteren musst Du dafür sorgen, dass Deine Räumlichkeiten für andere unzugänglich werden. Schloß austauschen, wenn kein Sicherheitsschloß möglich ist, dann gibt es so zusätzliche abschließbare Bolzen, die man nochmal ins Türschloß einsteckt. Verschaffen die sich trotzdem Zugang, SOFORT Polizei wegen Einbruch anrufen. Dann kannst Du auch sofort kündigen. VM muss sich dann schadensersatzweise an die Verursacher halten.

Alles in allem kann Dir eines auf jeden Fall ans Herz legen, geh zum Mieterbund, kostet 45 Euro im Jahr, und die werden dann mit der Unterschrift eines Anwalts dem VM anschreiben. Mein VM selbst hat sich fast in die Hose gemacht, als er von meinem Mieterbund angeschrieben wurde.

Ich hoffe, ich konnte helfen, ich weiß wie das ist, wenn man schikaniert wird.

Hallo,

es tut mir leid, aber dazu kann ich nicht viel sagen…

Wenn da 3 Monate Kündigungsfrist drinstehen, kann Sie das auch verlangen. Die Kündigung muss bis zum 03. eines Monats zugegangen sein.

Wenn du also spätesttesns am 03.06. gekündigt hast läuft die Frist bis 31.08.

Nachmieter können müssen aber nicht angenommen werden. Meines Erachtens darf Sie 3 Ablehnen aber nicht mehr den 4. Bin mir aber icht 100 pro sicher.

Der Tatbestand, dass Sie so einfach in die Wohnung kam, OHNE sich anzumelden, ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) daraufhin könnte man Sie verklagen.

Sie darf nur OHNE Anmeldung kommen, wenn Gefahr besteht.

Vllt. kannst Du ja argumentieren, dass entweder Sie stimmt der vorzeitigen Auflösung zu oder Du musst Sie wegen Verletzung der Wohnung nach dem GG verklagen. Das kostet Sie garantiert mehr als die eine Monatsmiete, die du sonst noch zu zahlen hättetst.

Mmh, das ist schwierig. Elegant wäre es, wenn Du Ihr einen Nachmieter anbietest. Wenn sie darauf eingeht, hast du schon so gut wie gewonnen. Nach geltender Rechtsauffassung muss du nur EINEN solventen Nachmieter präsentieren. (Sie muss allerdings zustimmen, dass sie mit einen evt. Nachmieter einverstanden ist. Lass dir das am Besten schriftlich geben).Nicht drei Nachmieter, wie viele glauben. Lehnt sie den Nachmieter ab, bist du aus den Mietvertrag raus. Besser ist es natürlich, wenn sie ihn akzeptiert (-;.
Es gibt allerdings die Rechtsauffassung, dass sie 3 Monate Zeit hat (!!!??!!) zu überlegen, ob sie den Nachmieter annimmt.
Das ist mir mit meiner alten Wohnung passiert. Mein alter Vermieter hat mich da richtig reingelegt. Ich musste 3 Monate lang für 2 Wohnungen Miete bezahlen. Das war mehr als ärgerlich.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

g.

Danke trotzdem .

Hallo Heihei,
vielen Dank für deine schnelle Antwort .
Ich werde heute direkt eine Schriftliche Kündigung verfassen.

wenn du keine zeugen hast, gilt die 3monatige kündigungsfrist

Als Zeugen hätte ich ihren Sohn der aber warscheinlich nicht gegen seine Mutter aussagen wird .
Vielen Dank für die Antwort
M. John

Vllt. kannst Du ja argumentieren, dass entweder Sie stimmt der
vorzeitigen Auflösung zu oder Du musst Sie wegen Verletzung
der Wohnung nach dem GG verklagen. Das kostet Sie garantiert
mehr als die eine Monatsmiete, die du sonst noch zu zahlen
hättetst.

Hallo Staats ,
Wenn ich so argumentieren würde wäre das dann nicht erpressung???

MFG M. John

Vielen Dank für die ausführliche Hilfe .
Ich werde heute direkt eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Vermieterin schicken und dann mal weitersehen .
Das mit dem Mieterbund hört sich gut an werde mich mal näher darüber informieren.

MFG M. John

Hallo,

ich würde das nicht so sehen, aber mann kann natürlich so argumentieren.

Sie hat Fehler begangen, dafür muss sie gerade stehen.
Du vergleichst ja nur Situationen. Man muss Ihr schon die Wahl lassen. Aber Ihr sollte bewusst sein, das Ihr handeln nicht korrekt war und evtl. einen Prozess nach sich ziehen könnte.

Beim Mieterbund darauf beharren, dass Du ganz schnell Hilfe brauchst, die haben oft lange Wartezeiten, aber bei Not nehmen die Dich auch eher dran.

Hmmm ich werde es ma vorsichtig probieren.

Ciao,

also dass mit dem Schlüssel rausrücken hat ja geklappt. Is keines wegs selbstverständlich - deutet aber auf den ersten Knacks im Mietverhältnis hin.

Was die Kündigungsfrist angeht: es zählt meines Erachtens, dass was im Mietvertrag steht. Wenn sie deinen Nachmieter nicht akzeptiert ist dass ungeschickt, aber mit mündlichen Absprachen kommst nicht weiter. Und ein Rechtsstreit ist da auch nicht zielführend od hilfreich.

Was die Beschädigung deiner Sachen angeht, da kann die Vermieterin ja auch nicht drauf Einfluß nehem, noch dazu hat sie ja nicht mal mehr nen Schlüssel. Das ist ein Problem das Du mit deinem Mitbewohner/n hast.

Grundsätzlich ist wichtig mit wem Du einen Mietvertrag hast.
a) Einen seperaten Mitevertrag für dein Zimmer unter Mitbenutzung der gemeinschaftsräume Eurer WG? Dann gilt oben genanntes.
b) Einen Untermietvertrag beim Sohn der Wohnungsbesitzerin? Dann musst Du ja auch nur bei ihm kündigen und mit ihm alles ausmachen.
c) Bist Du der Hauptmieter der Wohnung? Dann gilt auch oben genanntes.
d) Oder hast Du mit deinem Mitbewohner einen gemeinsamen Mitvertrag mit seiner Mutter? Dann müsstet ihr beide zusammen im Einvernehmen den Vertrag kündigungen und er schliesst im Anschluß einen neuen.

Viel Erfolg!
g mar

Grundsätzlich ist wichtig mit wem Du einen Mietvertrag hast.

Ich habe mit meinem Mitbewohner einen gemeinsamen Mietvertrag mit seiner Mutter .

Jetzt habe ich aber noch eine Frage : Habe ich die Möglichkeit einen Nachmieter über Internetplattformen wie die orang blaue zu suchen oder darf das nur der Vermieter?

Hallo.

Mietverträge sind normalerweise schriftlich zu kündigen, d.h. auch im Original unterschrieben einzureichen. Was bei Mündlichem herauskommt, sieht man bei der Problematik „1 oder 3 Monate“: hier dürfte es Nachweisprobleme geben, sprich: es wird wohl auf drei Monate hinauslaufen.

Und der Mitbewohner ist ja vermutlich Teil einer und derselben Mietpartei, für dessen Verhalten ist die Mutter, die sich ja selbst derzeit anscheinend nichts mehr zu schulden kommen lässt, dann nicht verantwortlich zu machen. Anders kann es aussehen, wenn die Zimmer einzeln vermietet sind. In dem Fall könnte ein vorzeitiges Mietzeitende gelingen, wenn „Mitbewohner“ und Vermieterin anlässlich des nächsten Vergehens schriftlich und mit Kündigungsandrohung abgemahnt werden. Abmahnungen sollten immer sehr ausführlich und eindeutig sein. Weitere schwere Verfehlungen nach der Abmahnung könnten dann ein Recht zur fristlosen Kündigung generieren.

Auch im Innenverhältnis einer WG gibt es Möglichkeiten, bei schweren Verfehlungen des „Partners“ aus der WG auszusteigen, aber das ändert nichts am Fortbestand des Mietvertrags im Außenverhältnis zur Vermieterin. Die noch weiter geschuldeten Mieten könnten eventuell vom Mitbewohner im Wege des Schadensersatzes zurückgefordert werden.

Ganz wichtig übrigens, wenn man mit einem Mitbewohner zusammen einen Mietvertrag unterzeichnet hat: im Regelfall müssen beide kündigen (wenn nicht etwas anderes mit der Vermieterin vereinbart wurde). Kündigt nur einer ohne die Vollmacht des anderen, ist die Kündigung unbeachtlich. Man sollte also den Mitmieter zur Unterschrift auffordern.

Nur ein paar Gedanken - RICHTIGEN Rat kann natürlich nur ein Rechtsanwalt erteilen…

Jetzt habe ich aber noch eine Frage : Habe ich die Möglichkeit einen Nachmieter über Internetplattformen wie die orang blaue zu suchen oder darf das nur der Vermieter?