Kündigen ja oder nein?

Huhu

Also man nehme mal an, Vermieter und Mieter würden sich nicht gut verstehen und vor Gericht wäre es auch schon zu einem Vergleich gekommen. Dieser besagt,das die Wohnung geräumt bis zum 31.07.2006 herauszugeben ist.
Nun ist meine Frage, falls man eher ausziehen würde, müsste man da 3 Monate vorher kündigen oder könnte man einfach so, sagen wir jetzt mal zum 31.3., ausziehen und die Wohnung dann übergeben? Oder muss man bis Ende Juli dort in der Wohnung wohnen und Miete zahlen?

winke Heike

Auch hallo.

Also man nehme mal an, Vermieter und Mieter würden sich nicht
gut verstehen und vor Gericht wäre es auch schon zu einem
Vergleich gekommen. Dieser besagt,das die Wohnung geräumt bis
zum 31.07.2006 herauszugeben ist.

Also eine Vertragsänderung.

Nun ist meine Frage, falls man eher ausziehen würde, müsste
man da 3 Monate vorher kündigen oder könnte man einfach so,
sagen wir jetzt mal zum 31.3., ausziehen und die Wohnung dann
übergeben? Oder muss man bis Ende Juli dort in der Wohnung
wohnen und Miete zahlen?

Da es sich (jetzt) um einen befristeten Mietvertrag handelt, kann man nicht ‚einfach so‘ vorzeitig kündigen. Dazu bedarf es des Einverständnisses des VM.
ABER: wenn dieser sein Einverständnis gibt und vorzeitig um die Schlüsselübergabe bittet (sagen wir zum 31.03.) zahlt man als Mieter nur noch die Miete bis zum 31.03. Ansonsten gilt der Vertrag bis zum 31.07. und die Miete ist bis dahin in voller Höhe (sofern keine Mängel angeführt werden können) zu zahlen.

HTH
mfg M.L.

Hallo nochmal.

Nun ist meine Frage, falls man eher ausziehen würde, müsste
man da 3 Monate vorher kündigen

…und nein, es bedarf keiner expliziten Kündigungserklärung seitens des Mieters.

mfg M.L.