Huhu
Also man nehme mal an, Vermieter und Mieter würden sich nicht gut verstehen und vor Gericht wäre es auch schon zu einem Vergleich gekommen. Dieser besagt,das die Wohnung geräumt bis zum 31.07.2006 herauszugeben ist.
Nun ist meine Frage, falls man eher ausziehen würde, müsste man da 3 Monate vorher kündigen oder könnte man einfach so, sagen wir jetzt mal zum 31.3., ausziehen und die Wohnung dann übergeben? Oder muss man bis Ende Juli dort in der Wohnung wohnen und Miete zahlen?
winke Heike