Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

In der Regel wird die Miete im Voraus entrichtet. Das heißt, man muss spätestens bis zum dritten Werktag des Monats die Miete für den laufenden Monat gezahlt haben. Das ist zumindest der Standard. In Einzelfällen kann im Mietvertrag auch eine andere Zahlungsweise vereinbart werden, was aber eine echte Ausnahme darstellen würde.

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Die Miete muss bis spätestens am 3 Werktag bei dem
Vermieter eingegangen sein, Samstag zählt zum
Werktag, es sei den im Mietvertrag gesteht ein
anderes Datum, lG

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vermerkt ist, gilt die gesetzliche Regelung:

Hauptpflicht des Mieters aus dem Mietvertrag ist die Zahlung der vereinbarten Miete. Vereinbarte Miete ist die Miete, die im Mietvertrag für den jeweiligen Zeitraum bestimmt wurde.

Seit dem 01.09.2001 ist gesetzlich bestimmt, dass der Mieter die vereinbarte Miete zu Beginn des vereinbarten Zeitabschnittes (in der Regel des Monats), spätestens aber bis zum 3. Werktag zu zahlen hat. Einer Vereinbarung im Mietvertrag bedarf es daher nur zu der monatlichen Fälligkeit. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Fälligkeitsbestimmung dar, was zur Folge hat, dass der Mieter am 4. Werktag des Monats mit der Mietzahlung in Verzug gerät. Einer besonderen Mahnung oder Aufforderung bedarf es dazu nicht.
Rechtzeitiger Geldeingang

Zahlung der Miete bedeutet, dass diese bis zum 3. Werktag beim Vermieter eingegangen sein muss. Für ein Verschulden der Bank haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter, hat aber einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank, wenn diese die Verzögerung verschuldet hat.

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

hi, die miete für den laufenden MOnat muss immer bis zum 3. des laufendes Monats gezahlt werden. Also die Miete für Oktober 09 bis zum 03.10.09 und November 09 bis zum 03.11.09
.

Hallo Ingo,

im Regelfall ist die Miete bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats für den laufenden Monat zu bezahlen, wobei Samstag oder Sonntag nicht gerechnet werden. Dieser Monat Oktober ist ein schönes Beispiel für den 3. Werktag, der ist nämlich am Montag, den 5. Oktober.

Ansonsten kommt es darauf an, was konkret im Mietvertrag steht.

Sollte die Miete, im Regelfall, am 4. Werktag noch nicht bezahlt sein, kommst Du automatisch ohne Mahnung in Verzug und wärst zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet - so welche gefordert werden.

Gruß
Stephan

Hallo aus Bernburg,

sag willst mich verscheißern?
Ich hoffe mal nicht und das du wirklich noch nie Miete
bezahlt hast, also ein gaaaanz junger Mensch bist.

Normaler Weise, steht der Zeitpunkt für zeitweilige
Nutzer fremden Eigentums = Mieter, im schriftlichen
(mündliche gelten genau so wie schriftliche),
Mietvertrag. Üblich ist, dass die vollständige Miete
(Grund- oder Kaltmiete plus Neben- und Betriebskosten),
also die Warmmiete, bis zum 3. (drittem) Werktag, porto-
und spesenfrei beim Vermieter bzw. auf seinem Konto, sein
muss. Das heißt, dass er am 3. Werktag frei darüber
verfügen kann!

Ist nichts vereinbart (das ist wirklich die absolute
Ausnahme), gilt §§ 535-547 des BGB.

LG vom Bernburger

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat

die

Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten

Monat Zeit

zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo

reichen??

Gruß Ingo

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Hallo, guten Tag
Die Miete muß am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters sein.Sollte die Miete verspätet eintreffen, hat der Vermieter das Recht 5% über den Basiszins zu verlangen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Hallo, die Miete muss zum jeweils 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters angekommen sein, Achtung, das bedeutet, dass Du 2-3 Werktage vorher(Samstag gilt als Werktag) einrechnen musst, um die Miete pünktlich zu überweisen. Mehrfach unpünktliche Überweisungen können eine Kündigung verursachen- ziemlich gefährlich!

Bei Nicht-Formularverträgen kann sogar vereinbart sein, dass die Miete zum 01. des Monats da sein muss, also entsprechend vorher überweisen (das ist z.B. bei Untervermietverträgen so, wenn der Hauptmieter seinerseits zum 03. Werktag des Monats überwiesen haben muss.)
Gruss,

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit :zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??

Gruß Ingo
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgendem Link:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
Meine Stellungnahme:
Wenn keine Sondervereinbarungen im Mietvertrag stehen, muß die Miete bis zum Dritten des Monats gezahlt worden sein.
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Guten Abend,

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich einmal gilt die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter, welche im Mietvertrag verankert ist.

Also Mietvertrag genau lesen.

Sollte dort keine gesonderte Vereinbarung stehen, dann ist die Miete so zu zahlen, dass der Vermieter spätestens am 3 Werktag des neuen Monats über die Gutschrift verfügen kann.

Somit müssen Sie sich erkundigen, wie lang Ihre Bank benötigt die Überweisung auszuführen.

Laut aktuellen Bearbeitungsvorgaben der Bank sollten Sie bis zu 3 Arbeitstage Bearbeitungszeit zwischen den Banken innerhalb Deutschland berücksichtigen. Sollten Sie nachweislich regelmäßig in Zahlungsverzug kommen, dann ist dies ein Kündigungsgrund.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Exklusiv Haus

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Hallo,
was steht im Mietvertrag; wenn am Monatsanfang vereinbart ist, dann muss am 3. Werktag die Miete beim Vermieter sein.
Gruß suver

Das hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab.

In fast allen Formularmietverträgen ist geregelt, dass die Miete bis zum 3.Werktag des Monats im Voraus zu leisten ist.
Dies ist seit dem 01.09.01 auch die gesetzliche Regelung im BGB.

Bis ultimo geht daher nur, wenn dies im MV extra vereinbart wurde.

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Vielen Dank- Gruß Ingo

Hallo,
was steht im Mietvertrag; wenn am Monatsanfang vereinbart ist,
dann muss am 3. Werktag die Miete beim Vermieter sein.
Gruß suver

Vielen Dank- Gruß Ingo

Vielen Dank- Gruß Ingo.

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Vielen Dank- Gruß Ingo…