Unberechtigter Einbehalt Mietkaution

Hallo,

kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?
Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?

Welcher Tatbestand liegt vor, wenn ein VM noch vor der Schlussabrechnung die Mietkaution an sich nimmt? (Sparbuch aufgelöst, hatte wohl keinen Sperrvermerk).
Der VM ist doch sicherlich verpflichtet, das aufgelöste Sparbuch zurückzugeben?

ms

kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?

Natürlich kann er sich weigern, wenn er der Meinug ist, dass er noch berechtigte Forderungen an den Mieter hat.

Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?

Auf den Mietvertrag, wenn der Mieter der meinugn ist, alle berechtigten Forderungen des vermieters beglichen zu haben.

Welcher Tatbestand liegt vor, wenn ein VM noch vor der
Schlussabrechnung die Mietkaution an sich nimmt?

Das hängt davon ab, welche offenen Forderungen noch im Raum stehen.

Hallo,

danke. Das ist mir schon alles klar. Er kann die Kaution zurückbehalten, bis sei8ne Forderungen befriedigt sind.

Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

Es geht nicht darum ob und wann der VM sich weigern kann, sondern darum, ob er verweigern kann die Kaution BAR auszuzahlen.
Weißt du das?

Z.B. Nebenkostenabrechnung Mitte Oktober -> ergibt Guthaben für Mieter.
Anfang Dez. Abhebung der kompletten! Kaution in bar.

-> liegt hier kein Tatbestand vor? Z.B. unerlaubte Bereicherung Veruntreuung? Er kann doch nicht einfach die gesamte Kaution bar an sich nehmen, obwohl er weiß, dass der Mieter sogar ein Guthaben hat.
Die muss doch verzinst werden, bis sie fällig wird. (ca. 6 Monate, sofern Forderungen befriedigt wurden)

Zählt hier nicht auch der Zeitpunkt?

Geld wurde schließlich zu einem Zeitpunkt geholt, zu dem der M ein Guthaben hatte.

Mitte Dez. Rechnung über Entkalkung.
Anfang März kommt Schlussabrechnung. Gutschirft aus NK, Abzug der Entkalkung -> Auszahlungsbetrag. Soweit alles korrekt.

Wenn sich VM dann aber weigert den Rest der Kaution bar auszuzahlen, was kann man dann machen? Hat man einen Anspruch auf Barauszahlung?

Falls nicht, müsste der VM dann die Kosten für eine Überweisung an die Erben in den USA selbst tragen?

ms

Also zunächst sollte man hier im Forum immer Anfragen"fiktiv" stellen, d.h. Du darfst nicht „ist mir dies passiert“ oder „was soll ich da machen“ schreiben, denn hier im Forum darf nur über fiktive Fälle diskutiert werden.

Wenn ich das Wirrwarr was Du da schreibst, richtig verstanden habe, dann geht es um einen Erbfall. Mieter M ist verstorben und ein Erbe E aus den USA kümmert sich nun um die Auflösung der Wohnung in Deutschland. Aus der Nebenkostenabrechnung für 2007 ergibt sich ein Guthaben für den Mieter M, zur gleichen Zeit wird vom Vermieter VM das Kautions-Sparbuch aufgelöst.

Dieser Fall wirft allerdings noch einige Fragen auf:

  1. Wann ist der Mieter verstorben? Denn die Mietkaution darf vom Vermieter bis zu sechs Monate einbehalten werden (wenn ich das noch richtig im Kopf habe)
  2. Was steht im Übergabeprotokoll? ^Wenn die Wohnung aufgrund des Todes des Mieters gekündigt wurde, muss eine Wohnungsbesichtigung mit VM und dem Erben stattgefunden haben. Alles, was der Vermieter bemängelt (abgenutzter Wohnraum, viell. noch Möbel in der Wohnung, etc.) wird dort festgehalten und kann zu einem Einbehalt der Kaution führen, bis die Mängel beseitigt sind oder man sich geeinigt hat, dies mit der Kaution zu verrechnen.

Also zunächst sollte man hier im Forum immer Anfragen"fiktiv"
stellen, d.h. Du darfst nicht „ist mir dies passiert“ oder
„was soll ich da machen“ schreiben, denn hier im Forum darf
nur über fiktive Fälle diskutiert werden.

Löblich, dass das jemand weiß, der erst seit Ende Mai hier angemeldet ist.
Mein Beitrag ist FAQ 1129 konform, sonst wäre er gelöscht, statt hierher verschoben worden :wink:

Wenn ich das Wirrwarr was Du da schreibst

wieso Wirwarr? Ich musste meine für meine Begirffe eigentlich konkrete Frage spezifizieren, da die Frage flasdch interpretiert/verstanden wurde.

habe, dann geht es um einen Erbfall.

'das ist doch völlig irrelevant. Die Fragen sind doch eindeutig.

Darf ein VM sichg weigern einen Kautionsanspruch bar zurückzuzahlen,
Darf ein VM bevor überhaupt Forderungen geltend gemacht werden, die gesamte Kaution an sich nehmen.

Danke dennoch für deine Mühe und umfangreichen Ausführungen. Aber darum geht es nicht. Deshalb hatte ich den Beitrag ja in allg. Rechtsfragen und nicht in Mietrecht gepostet.

ms

Hallo,

wo ist das Problem ?

Nach Abzug der berechtigten und anerkannten Forderungen „überweist“ der VM den Restbetrag auf das Konto des legitimierten Erben.

Gruß

Wolfgang

Das Problem liegt darin, dass ich einfach nur gerne meine konkreten Fragen beantewortet wüsste.

Aber ich formuliere es gerne nochmal um

Kann der VM darauf bestehen, dass er die ersttungsfähige Kaution nur durch Überweisung erstattet. Oder anders, und wie bisher formuliert:
Kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?

Ich verstehe echt nicht, was an meiner Frage so unklar und schwierig ist. Bitte helft mir!!! und gebt mir Feedback, damit ich wenigstens weiß, was ich falsch gemacht habe und nicht denken muss, die Leser sind „schuld“, weil sie nicht richtig lesen können.

Was ist an meinen Fragen unverständlich?

Danke!

Hallo,

sorry, das mit der Kostentragung bezüglich Überweisung nach USA habe ich leider überlesen.

Also, ich würde mir vom VM schriftlich bescheinigen lassen, warum er die Kaution nicht in bar auszahlen möchte und wenn er diese Auszahlungsform weiterhin ablehnt, dass er dann für die erhöhten Kosten für die Überweisung in die USA aufkommen muss.

Der Mieter/Erbe kann dem Vermieter sicherlich behilflich sein, da er in den USA lebt, in dem er ihm dann die kostengünstigste Überweisungsmöglichkeit benennt.

Vorausgesetzt, dass der Erbe sich auch legitimiert hat.

Gruß

Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

danke für deine tolle Antwort! Diese Vorgehensweise dachte ich mir auch so ungefähr. So eine Bescheinigung wird man kaum bekommen, wenn bisherige Verhandlucngen fruchtlos verliefen. Dann lieber gleich Fristen setzen und den Mahnbescheid erlassen.

Das mit den Kosten für die USA ist eigentlich zweitrangig. Das ergab sich nur so als Zusatzkonstrukt :wink:

Aber was ich anscheinend ums verrecken nicht rüber bringen kann ist, worauf es mir letztlich ankommt.

Ich will wissen, ob es strafrechtliche, schuldrechtliche, oder sonstige §§ oder Tatbestände gibt, die hier zutreffen. (Bereicherung, Untreue, keine Ahnung)
Also als allgemeine rechtliche Frage. Das fiktive Beispiel ist halt dummerweise eine Mietkaution und ich bin hier gelandet.

Naja kann halt passieren, dass man nicht die Antwort erhält, die man im Sinn hatte *gg*. Dafür wird aber auch sehr vieles super beantwortet.

Jedenfalls Danke!!!

ms

Hallo ms,

was ich zum verrecken nicht verstehe ist, dass die Kosten für die Überweisung in die USA zweitrangig sind und dass die Mietkaution nur ein fiktives Beispiel darstellt.

Also, was möchte man beantwortet wissen.

Sorry

Wolfgang

Wenn ich das richtig verstanden habe, möchtest Du wissen, ob die Auflösung des Sparbuchs (Mietkaution) durch den Vermieter eine Straftat in Form von Veruntreuung oder ähnlichem darstellt?
Meines Erachtens nicht. Ist das Mietverhältnis beendet, kann der VM das Sparbuch auflösen und muss die Kaution, sofern es keine Mängel/ausstehenden Zahlungen mehr gibt, an den Mieter/Erben auszahlen. Der VM ist darüber hinaus zu jeder Zeit verpflichtet, dem Mieter Auskunft über den Verbleib und die Höhe der Kaution mitzuteilen.
Hoffe damit ist Deine Frage beantwortet.

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Nachtrag
Wenn es in diesem Beispiel nur zufällig um eine Mietkaution geht und Deine eigentliche Frage auf die Auflösung eines Sparbuchs abzielt, kann ich Dir sagen, dass ein Sparbuch grundsätzlich ein qualifiziertes Legitimationspapier darstellt und jeder, der damit zu einer Bank geht, davon Geld abheben kann, unabhängig davon wessen Name in dem Sparbuch vermerkt ist (sofern kein Passwort bei Abhebung verlangt wird oder es einen Sperrvermerk gibt).
Wie dieser jemand in den Besitz des Sparbuchs gekommen ist, ist dann allerdings eine andere Frage.

1 Like

Hallo Wolfgang,

nochmals danke.
Es ist halt ein fiktives Beispiel, weil 1192 das so will :wink:

Nein im Ernst. Es ist zweitrangig, weil da als andere Lösung ja z.B. noch das eigentliche Sparbuch ist, auf das der VM das von ihm unrechtmäßig abgehobene Geld wieder einzahlen könnte, und dann das Sparbuch übergeben.

Sollte er sich hier auch weigern, kann man genau den Weg einschlagen, den du vorgeschlagen hast. Einschreiben mit Fristsetzung, Harausverlagen der Kaution in bar, oder Form des Sparbuches. Klarstellung, dass beim Bestehen auf Überweisung, die Kosten für die Überweisung in die USA zu seinen Lasten gehen.
Somit ist dieses Problem zweitrangig.
Ich hoffe, du bist mit dieser Erklärung zufrieden.

Danke für deine Hilfe
ms

Hallo afterdown,

vielen Dank, genau das wollte ich wissen!
Du hast mein Anliegen erkannt und soweit beantwortet.

Den Rest wegen des bar zahlens finde ich auch noch heraus.

Thx
ms

Hallo,

ich habe nochmals intensiv gesucht und bin nun sogar hier bei wer-weiss-was fündig geworden *rotwerd*

/t/verzug–2/4104338/6

ms

Hi,

also hat das Verrecken noch ein wenig Zeit. :wink:

Das anfängliche Wirrwar wurde nun auf die Frage reduziert,
kann ein Erbe auf eine Barauszahlung bestehen?

Ist das so richtig verstanden.
(auch ohne zu verrecken, kotzen oder sonstwas) :wink:)

vielen Dank, genau das wollte ich wissen!

Schön, ein Lob wäre auch gut gekommen.

Du hast mein Anliegen erkannt und soweit beantwortet.

Well, zum Glück haben wenigstesn ein paar geduld genug gehabt die imho agessive Fragestellung zu ertragen.

Ein Danke hätte auch schon mal gepasst und wäre auch angebracht gewesen.

Den Rest wegen des bar zahlens finde ich auch noch heraus.

Gut, viel Spaß dabei. Gerade wo nichts zu finden sein wird kann besonders gut gesucht werden, so lange man eben will…

AFAIR kann ein VM Rückzahlungen tätigen wie er es möchte.
Eine Überweisung hat den Vorteil, daß nur eine bestimmte Person gezielt das Geld bekommt. Das ist zB wichtig, wenn zB der Erbe nicht legitimiert war und alles Rückabgewickelt werden muß. Bei größeren Bar-Beträgen kommt noch ein Sicherheitsrisiko dazu.

Wenn kein Konto beim E des M vorhanden ist, ist es inho auch dem VM freigestellt, wie er zurückbezahlt. IZ wird ein Gericht entscheiden, ob dies zulässig war. Das kann Zeit und Geld kosten…das vermutlich der E nicht hat.

Also hier sind die Regelungen so trübe, daß man damit wohl kaum praktikael weiterkommt. Das weiss wohl auch hier der VM.

Was spricht dagegen, kurzfristig ein Konto hier (BRD) zu eröffnen, ein Sparbuch reicht, und dann wieder aufzulösen? Das ist doch kostenfrei.

vlg MC

PS:
In diesem Sinn…mach das Leben nicht komplizierter als es sein müßte.
Viel Spaß beim Verrecken zB bei mit anderen Lösungsversuchen. ;-D

Hi,

Das anfängliche Wirrwar wurde nun auf die Frage reduziert,
kann ein Erbe auf eine Barauszahlung bestehen?

die anfängliche Frage war: "Kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen :wink:

Also klar und kurz und eindeutig. Oder etwa nicht? Und mit Erbe oder nicht hat dies in 1. Linie nichts zu tun.

Ansonsten verweise ich auf den Threadverlauf, dann dürfte einiges klar werden, und deine spitze Benerkung hätte sich erübrigt.

Das Wirrwarr entstand doch nur, weil

  1. der Beitrag in meinen Augen fälschlicheweise hierher verschoben wurde, (schuldrecht=allg.Rechtsfragen)
  2. dadurch die Leute sich auf das Wort Kaution fixierten,
  3. vermeintliche Tatbestände hineininterpretieren die gar nicht gefragt sind (wenn noch Forderungen bestehen, Übergabeprotokoll etc.)
  4. die Fragestellung offensichtlich nicht richtig verstanden wurde, und
  5. wohl deshalb nicht genauso einfach und kurz beantwortet wurde.

vielen Dank, genau das wollte ich wissen!

Schön, ein Lob wäre auch gut gekommen.

Was geht dich das an? Ob ich lobe oder nur Danke sage und ein Sternchen vergebe bleibt mir überlassen! Ich denke es steht dir nicht zu, mich zu kritisieren :wink:

Du hast mein Anliegen erkannt und soweit beantwortet.

Well, zum Glück haben wenigstesn ein paar geduld genug gehabt
die imho agessive Fragestellung zu ertragen.

Wieso antwortest du dann? Um genauso aggressiv weiterzumachen?

Ein Danke hätte auch schon mal gepasst und wäre auch
angebracht gewesen.

Siehe oben.

Gut, viel Spaß dabei. Gerade wo nichts zu finden sein wird
kann besonders gut gesucht werden, so lange man eben will…

Was willst du eigentlich? Helfen, aber vorher mal fleißig auf den Putz hauen und den Fragesteller blöd angehen? Sehr sachlich und sehr zeilführend *g*

AFAIR kann ein VM Rückzahlungen tätigen wie er es möchte.

Meines Erachtens eben nicht. Und nach Auffasung anderer Leser/Jurakundigen auch nicht: /t/verzug–2/4104338/6

Eine Überweisung hat den Vorteil, daß nur eine bestimmte
Person gezielt das Geld bekommt. Das ist zB wichtig, wenn zB
der Erbe nicht legitimiert war und alles Rückabgewickelt
werden muß. Bei größeren Bar-Beträgen kommt noch ein
Sicherheitsrisiko dazu.

Das Thema ist: kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen? Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?

Wenn kein Konto beim E des M vorhanden ist, ist es inho auch
dem VM freigestellt, wie er zurückbezahlt.

Ok, und wie soll das gehen, wenn kein Konto besteht? Etwa bar? Ok, mit Barscheck, aber das kommt auf’s gleiche raus.

Was spricht dagegen, kurzfristig ein Konto hier (BRD) zu
eröffnen, ein Sparbuch reicht, und dann wieder aufzulösen? Das
ist doch kostenfrei.

Es geht hier nicht darum, was gegen was spricht, sondern um ein Beispiel, wo die Gegebenheiten einfach so sind und nach einer entsprechenden Rechtslage gefragt wird.

In diesem Sinn…mach das Leben nicht komplizierter als es
sein müßte.
Viel Spaß beim Verrecken zB bei mit anderen Lösungsversuchen.
;-D

Nimm zur Kenntnis, dass ich künftig auf derlei unfruchtbare Antworten von dir gerne verzichte. Du kannst mirgegenüber dein Wissen also gerne verweigern.

auch keinen Gruß

Das anfängliche Wirrwar wurde nun auf die Frage reduziert,
kann ein Erbe auf eine Barauszahlung bestehen?

die anfängliche Frage war: "Kann sich ein VM weigern, die
Mietkaution in bar zurück zu zahlen :wink:

Nun gut, warum verkompliziert der Frager also den Sachstand und wundert sich über wirrwar?

Also klar und kurz und eindeutig. Oder etwa nicht? Und mit
Erbe oder nicht hat dies in 1. Linie nichts zu tun.

Hmm, wenn es sich also nur um ein Rechtsgeschäftsfrage ohne Nebenparameter handelt, warum landet die Frage dann hier? Hat der Frager den seinen eigenen Background vergessen, nur weil nach langen hin und her seine Ursprungsfrage für Ihn immer noch offen ist?

Ansonsten verweise ich auf den Threadverlauf, dann dürfte
einiges klar werden, und deine spitze Benerkung hätte sich
erübrigt.

Habe ich gelesen…
Alle wollten helfen nur der Frager wollte es nicht wahrhaben…

Das Wirrwarr entstand doch nur, weil

  1. der Beitrag in meinen Augen fälschlicheweise hierher
    verschoben wurde, (schuldrecht=allg.Rechtsfragen)
  2. dadurch die Leute sich auf das Wort Kaution fixierten,
  3. vermeintliche Tatbestände hineininterpretieren die gar
    nicht gefragt sind (wenn noch Forderungen bestehen,
    Übergabeprotokoll etc.)
  4. die Fragestellung offensichtlich nicht richtig verstanden
    wurde, und
  5. wohl deshalb nicht genauso einfach und kurz beantwortet
    wurde.

Das Wirrwar ist durch den Frager entstanden, weil dieser seine Frage nicht kurz knapp und galsklar wie oben vorgebracht hatte usw.
Durch öfter Wiederholen wird es nicht wahrer.

vielen Dank, genau das wollte ich wissen!

Schön, ein Lob wäre auch gut gekommen.

Was geht dich das an? Ob ich lobe oder nur Danke sage und ein
Sternchen vergebe bleibt mir überlassen! Ich denke es steht
dir nicht zu, mich zu kritisieren :wink:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Beachte den Konjunktiv in „wäre“. :smile:

Du hast mein Anliegen erkannt und soweit beantwortet.

Well, zum Glück haben wenigstesn ein paar geduld genug gehabt
die imho agessive Fragestellung zu ertragen.

Wieso antwortest du dann? Um genauso aggressiv weiterzumachen?

Nö, aber vuielleicht merkt der Frager nicht, das hier die Leute freiwillig ohne Geld versuchen zu helfen. Dafür kann auch mal ein bißchen Freundlichkeit nicht schaden.

Ein Danke hätte auch schon mal gepasst und wäre auch
angebracht gewesen.

Siehe oben.

dito

Gut, viel Spaß dabei. Gerade wo nichts zu finden sein wird
kann besonders gut gesucht werden, so lange man eben will…

Was willst du eigentlich?

Antworten? War das nicht ein Anliegen vom Frager?
Ein ungewolltes Feedback geben…
Der genervte Frager ist ein deutlichen zeichen dafür, das es gelungeen ist den Eindruck zu spiegeln.

Helfen, aber vorher mal fleißig auf
den Putz hauen und den Fragesteller blöd angehen?

Imho geht hier der Frager die Bemühungen der Antworter an. *bg*

Sehr
sachlich und sehr zeilführend *g*

Jupp, jetzt hats gefunkt, nur umdrehen müsste sich das Subjekt.

AFAIK kann ein VM Rückzahlungen tätigen wie er es möchte.

Meines Erachtens eben nicht. Und nach Auffasung anderer
Leser/Jurakundigen auch nicht:
/t/verzug–2/4104338/6

Zitat daraus:
[…]
Geschäftsverkehr wird idR durch Angabe von Bankverbindungen auf Briefpapier die Überweisung angezeigt bzw. explizit angefordert, weil natürlich auch die Transaktinskosten für Bargeschäft bei Distanz enorm sind.

Es geht um Schuldner, ist der VM hier denn schon Schuldner?
Einen Link für die REchtsgültigkeit ist auch nicht vorhanden…

Eine Überweisung hat den Vorteil, daß nur eine bestimmte
Person gezielt das Geld bekommt. Das ist zB wichtig, wenn zB
der Erbe nicht legitimiert war und alles Rückabgewickelt
werden muß. Bei größeren Bar-Beträgen kommt noch ein
Sicherheitsrisiko dazu.

Das Thema ist: kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in
bar zurück zu zahlen? Falls nicht, worauf könnte man sich
berufen?

Hmm, jetzt wird die glasklare Frage von oben schon wieder erweitert…

Wenn kein Konto beim E des M vorhanden ist, ist es inho auch
dem VM freigestellt, wie er zurückbezahlt.

Ok, und wie soll das gehen, wenn kein Konto besteht? Etwa bar?
Ok, mit Barscheck, aber das kommt auf’s gleiche raus.

Barchecks könnten auch bar eingelöst werden. Bei Verrechnugnsschecks geht dies nicht.

Was spricht dagegen, kurzfristig ein Konto hier (BRD) zu
eröffnen, ein Sparbuch reicht, und dann wieder aufzulösen? Das
ist doch kostenfrei.

Es geht hier nicht darum, was gegen was spricht, sondern um
ein Beispiel, wo die Gegebenheiten einfach so sind und nach
einer entsprechenden Rechtslage gefragt wird.

Wenn die Gegebenheitsn so sind greift FAQ1129 und alles wird gelöscht, OK.

Der Frager hat keine ausreichende Antwort bekomment, aus und Schluß.
Soll er doch woanders fündig werden…

In diesem Sinn…mach das Leben nicht komplizierter als es
sein müßte.
Viel Spaß beim Verrecken zB bei mit anderen Lösungsversuchen.
;-D

Nimm zur Kenntnis,

Das überlege ich mir nochmal :wink:

dass ich künftig auf derlei unfruchtbare
Antworten von dir gerne verzichte. Du kannst mirgegenüber dein
Wissen also gerne verweigern.

Das Verrecken kommt vom Frager, der ums Verrecken hier einen Wirbel macht, der die Geduld schon mal überfordert.
Das Unfruschtbare verrecken ist einfach zum kotzen :wink:

auch keinen Gruß

PS: Ich möchte nicht gedutzt werden.