Hallo,
nur zur Vorbeugung des Vorwurfs eines DP.
Es ging ursprünglich darum, ob man verlangen kann, dass eine Forderung (Hier zufällig Mietkaution) in bar erfolgt. Diese Frage landete dann aber leider im Mietrecht, obwohl ich sie eigentlich schuldrechtlich beantwortet haben wollte.
/t/unberechtigter-einbehalt-mietkaution/5271399
Da die Frage dort leider nicht wirklich (unter Hinweis auf §§) beantwortet wurde, fand ich schließlich dies, und dachte ich habe die Lösung gefunden.
Auch dort sind aber keine juristischen Begründungen und §§ zu finden, und so eindeutig scheint der Anspruch auf Barzahlung wohl nicht zu sein
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Vorlesung/er…
Obige Ausführungen sind für mich schwer verständlich. Kann mir jemand leicht verständlich (mit §§?) sagen, ob nun Anspruch auf Barzahlung besteht, oder nicht?
PS: Fallbeispiel: Es gibt kein Konto der Verstorbenen, Erbe ist im Ausland, bevollmächtigt jemanden in BRD das Geld in Empang zu nehmen, Vollmacht ist sogar gerichtlich bestätigt. Das Sparbuch hatte keinen Sperrvermerk und wurde vom VM einfach aufgelöst. Die Bevollmächtigte will und kann ihr Konto nicht zur Verfügung stellen.