Im kritisierten Posting steht:
Ein nicht abgeholtes Einschreiben gilt nicht als zugestellt.
Deine Antwort darauf war:
das ist nicht richtig
und das ist falsch.
nein. das ist richtig.
Nö, immer noch nicht, auch wenn es Dir schwer fällt, einen Fehler einzugestehen, es ist und bleibt ein Fehler…
nachhilfe in logik: um nachzuweisen, dass eine behauptung
falsch ist, reicht ein einziges gegenbeispiel. da kannst du
noch so viele beispiele bringen, dass es in manchen fällen
aber doch stimmt - die behauptung ist durch einen einzigen
beweis falsifiziert (das ist ein fachausdruck aus dem
wissenschaftlichen bereich, kannst du dir ergoogeln, wenn du
ihn nicht verstehst).
Naja weißt Du, wenn man - wie in Deinem Fall - ein Beispiel bringt, das nicht zum geschilderten Fall passt, dann helfen auch die schönsten wissenschaftlichen Worte nichts. Falsch ist falsch - egal welche Worte Du verwendest.
ich habe ein beispiel gebracht. die behauptung IST
FALSIFIZIERT! das bedeutet: sie ist FALSCH!
Nö ist sie nicht. Eine Hinterlegung gilt als nicht zugestellt und wenn Du Dich auf den Kopf stellst und mit den Zehennägeln wackelst.
du akzeptierst das beispiel nicht? nun ja. ich weiß nicht,
woran es liegt.
Vielleicht daran, daß Du ein Beispiel für eine Annahmeverweigerung verlinkt hast, es im UP aber um eine Hinterlegung ging?
Und eine Annahmeverweigerung etwas völlig anderes, als eine Hinterlegung ist?
vielleicht weißt du gar nicht, wie der ablauf bei der
zustellung oder nichtzustellung eines einschreibens eigentlich
ist. nun: es wird beim empfänger geklingelt. wenn der
empfänger oder ein geeigneter vertreter aufmacht, wird ihm das
einschreiben gegen unterschrift ausgehändigt. wenn nicht,
kommt ein zettel in den briefkasten, dass , wo und wie lange
das einschreiben zur abholung bereit liegt. wo kommt nun das
‚annahme verweigert‘ her? genau: das gibt es dann, wenn der
Empfänger BEKANNT GIBT, dass er das einschrieben nicht annimt.
Ja super Du hast es kapiert…
was aber passiert, wenn er es nur einfach nicht abholt? denkt
eine gewisse frau oberschlau, dass der postbotre gedanken
lesen kann und daher weiß, aus welchem grund das passiert?
Nö, aber Du kannst das. Woher willst Du wissen ob er es nicht abgeholt hat, weil er damit die Annahme verweigern möchte oder ob er schlicht und ergreifend es nicht abholen kann, weil er im Urlaub/auf Geschäftsreise ist, die Benachrichtigungskarte verloren ging oder der VM im Krankenhaus liegt?
Und selbst wenn wir es wüssten, so ist Deine Antwort auf den einfachen Satz von vna, das eine Hinterlegung als nicht zugestellt gilt falsch, denn Deine Antwort bezieht sich auf eine Ausnahme, nämlich dann, wenn die Annahme verweigert wurde, was aus dem UP aber nicht hervorgeht.
damit er diesen grund auf der rücksendung angeben kann? oder
denkt frau oberschlau, dass so lange zugestellt wird, bis der
empfänger endgültig ablehnt? oder hat frau oberschlau ganz
einfach keinerlei ahnung und noch nie darüber nachgeacht, wie
so eine zugangsvereitelung in der realität wohl ablaufen
könnte?
blablabal. Nichtsweiter als sinnfreies herumgestammel um seinen eigenen Bockmist zu vertuschen…
vielleicht weißt du ja auch gar nicht, was eigentlich der kern
des problems ist: eben NICHT, ob da auf der Rücksendung
‚verweigert‘ drauf steht oder nicht, sondern ob eine
ZUGANGSVEREITELUNG (ich nannte das wort gerade schon,
vielleicht hast du es gemerkt. auch hier wieder: ergoogel dir
den begriff, wenn du ihn nicht verstehst) vorliegt. die
natürlich auf völlig unterschiedliche art und weise zustande
kommen kann - sogar dadurch, dass der empfänger wegen der zu
erwartenden sendung einen kurzurlaub einschiebt. oder die tür
nicht aufmacht. oder den briefkasten zuklebt. oder den
postboten überfallen lässt. oder eben auch das einschreiben
ganz einfach nicht abholt. wenn das so ist, lies mal:
http://www.jurablogs.com/de/wie-sicher-einschreiben-…
oder auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Zugang oder
vielleicht:
http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtsgeschaef…
ich hoffe nur, mit dem lesen dieser artikel hast du weniger
probleme als mit denen hier im forum.
blablabal. Nichtsweiter als sinnfreies herumgestammel um seinen eigenen Bockmist zu vertuschen…
vielleicht weißt du das ja auch alles schon. aber du willst es
nicht zugeben. aus bosheit. aus rechthaberei. aus dummheit,
iun der hoffnung, dass es niemand merkt. um leute zu ärgern
oder zu verwirren. es ist mir ein rätsel.
Weißt Du, wer in einer sachlichen Diskussion beleidigend wird, wird es dann, wenn er eigentlich weiß, das er unrecht hat, dies aber nicht zugeben kann…