Zwangsräumung einer Wohnung - Ablauf?

Mal angenommen, es wurde eine Raeumungsklage bei Gericht erziehlt.
Der Mieter haelt sich nicht mehr in der Wohnung auf und hat diese auch nach 4 Wochen nach Zustellung der Raeumungsklage nicht geraeumt.
Geld ist von dem ehemaligen Mieter nicht mehr zu erwarten, da in Vorbereitung zur Insolvenz…
Wie geht nun der weitere Ablauf (Zwangsraeumung der Wohnung - wer muss anwesend sein - muss der ehemalige Mieter informiert werden - wohin mit den noch vorhandenen Habseligkeiten).

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Hallo Tata,

die Einreichung/Zustellung der Räumungsklage ist nicht das Entscheidende, deswegen gehe ich davon aus, daß Du das erstrittene Urteil (den sog. Titel) meinst, das dem Mieter inzwischen zugestellt wurde… OK, der Knabe ist über alle Berge und wird sich vermutlich in der Wohnung nicht mehr blicken lassen.

Wie geht nun der weitere Ablauf (Zwangsraeumung der Wohnung -
wer muss anwesend sein - muss der ehemalige Mieter informiert
werden - wohin mit den noch vorhandenen Habseligkeiten).

  1. Ob der Mieter nun inzwischen ausgezogen ist oder nicht, bekommt das Ordnungsamt vom Amtsgericht eine Info darüber, daß eine Räumung ansteht.

  2. Du (oder Dein Anwalt) reichst die Angelegenheit an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge weiter, der erledigt dann alles Weitere, wobei Du um einen Kostenvorschuß für die Räumung kaum herumkommn wirst.

  3. Der Knabe bekommt vom Gerichtsvollzieher Post, daß die Räumung am Tag XY durchgeführt wird. Gleichzeitig wird der Mieter darüber informiert, daß

a) nicht lagerfähiger Plunder wie Pflanzen, Lebensmittelvorräte, sonstiger Dreck, etc., unverzüglich entsorgt werden,
b) evtl. noch vorhandene Möbel, etc. - sofern es nicht Speermüll ist - in der Pfandkammer auf seine Kosten eingelagert werden und dort
c) innerhalb von - falls mich nicht alles täuscht - zwei Monaten ausgelöst werden können; danach wird das Zeug verwertet (d. h. meistens versteigert); Nichtverwertbares landet auf der Mülldeponie.

Die Kosten für die Verwahrung, Entsorgung und Verwertung gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Am besagten Tag rückt der Gerichtsvollzieher dann - zusammen mit Dir oder Deinem Anwalt, einem Schlosser und ein paar Zeugen (bei argen Fällen evtl. auch mit der Polizei) - an und tauscht als Erstes die Schlösser (falls der Mieter nicht auftaucht, darf das Schloß geknackt werden) aus, so daß der Mieter keine Verfügungsgewalt mehr über die Wohnung hat. Wann die Hinterlassenschaften des Mieters entsorgt werden, ist eine andere Sache.

Gruß

Renee

Die Kosten für die Verwahrung, Entsorgung und Verwertung gehen
zu Lasten des Mieters.

Da aber der Auftraggeber des Gerichtsvollziehers = der Gläubiger zunächst sämtliche Kosten der Zwangsräumung, der Entsorgung, Einlagerung etc. vorlegen muss und dazu bevor die Zwangsräumung durchgeführt wird erstmal einen recht saftigen Vorschuss bezahlen muss, lohnt es sich, direkt mit dem GVZ zu sprechen, wie man evtl. Kosten einsparen kann.

z.B.

  • von GVZ aussortierten Müll selbst abtransportieren/entsorgen
  • aufbewahrungspflichte Sachen selbst aufbewahren/einlagern (z.B. in verschliessbarem Kellerraum)

Hi Rudi,

das kann man mit Sicherheit… Voraussetzung dafür ist aber, daß die Wohnung in einem halbwegs normalen Zustand hinterlassen würde. Es gibt ja Wohnungen, wo die Hinterlassenschaften des Mieters durch eine Fachfirma quasi als Giftmüll entsorgt werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder Vermieter einen Giftmüll-Transporter in der Garage hat… :wink:

Gruß

Renee

Hallo, hatte diesen Fall auch mal. Der Gerichtsvollzieher kam mit
einer Spedition, die die Sachen einlagerte. Ich konnte und durfte hier
nicht eingreifen. Die Sachen wurden 3 Monate gelagert, während dieser
Zeit hätte der Mieter die Sachen herausholen können, dann wurden sie
vernichtet, weil nicht verwertbar. Auch ich wollte Geld sparen, weil
vom Mieter nichts zu bekommen war, es gehe aber nicht anders, sagte
mir der Gerichtsvollzieher.
Zunächst muß wie geschildert alles vorgestreckt werden, und das Geld
ist wohl futsch.
Gruß Fritz

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Die Sachen wurden 3 Monate gelagert, während

dieser
Zeit hätte der Mieter die Sachen herausholen können, dann
wurden sie
vernichtet, weil nicht verwertbar.

Kann der Mieter die Sachen beim Gerichtsvollzieher einfach so wieder abholen? Weil es scheint mir, dass teilweise recht brauchbare Dinge dabei sind (Werkzeug) das auch nicht allzu abgenutzt ist.

Kann der Mieter die Sachen beim Gerichtsvollzieher einfach so
wieder abholen? Weil es scheint mir, dass teilweise recht
brauchbare Dinge dabei sind (Werkzeug) das auch nicht allzu
abgenutzt ist.

Hallo,
sicher nicht beim Gerichtsvollzieher. Hier mal etwas zum Lesen:
„In der Räumungsklage wurde das bei der Spedition … eingelagerte
Räumungsgut vernichtet.
Die Schuldnerin hatte die dort eingelagerte Habe nicht abeholt, die
Vernichtung wurde durchgeführt, eine kostendeckende Verwertung durch
Versteigerung war nicht zu erwarten.
Angefallene Kosten: GV-Kosten 92,10, Speditions-Rechnung für die
Abholung: 641,62, über die Vernichtung: 486,97 Euro.“
Es handelte sich um eine 1-Zimmer-Wohnung. Ob der Mieter einfach seine
wichtigen Sachen rausholen durfte, nach dem Motto: Der Vermieter hat
ja schon den Umzug gezahlt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß Fritz