Hallo an die Rechtsexperten,
nehmen wir folgenden Fall an:
Eine Frau wird Opfer einer Vergewaltigung, der Täter kann entkommen. 3 wochen später sitzt die Frau mit ihrem Freund in einer Kneipe. Plötzlich betritt der Täter die Bar. Die Frau erkennt ihn und bittet nun ihren Freund den Täter für sie, da sie körperlich nicht in der Lage dazu ist, festzunehmen. Der Freund versucht es, Täter versucht sich der Festnahme zu entziehen, es kommt zu einer heftigen körperlichen auseinandersetzung bei der der Täter verletzt wird. Freund der Frau bekommt oberhand und kann Täter festnehmen und diesen dann der gerufenen Polizei übergeben.
So nun zu meiner Frage:
Zählt hier die Festnahme nach § 229 BGB Selbsthilfe, kann die Frau ihren „Anspruch“ hier auf einen anderen übertragen und dieser obwohl er kein sog. Besitzdiener ist für sie die Festnahme durchführen? Ist dadurch die Freiheitsberaubung und Körperverletzung gerechtfertigt?
Hoffe ich hab diese Frage klar genug gestellt und ihr könnt mir hier bei einer Diskussion mit kollegen helfen.
Danke Gruß Katie