Fluggepäck umgeleitet - Wer zahlt Abholung?

Liebe Experten,

mich interessiert folgende Problemlage:

Bei einem innereuropäischen Billigflug kommt das Gepäck nicht zusammen mit dem Passagier am Zielflughafen (sagen wir: Dortmund) an. Der Wohnort des Passagiers liegt allerdings näher einem anderen Flughafen, z.B. Köln-Bonn. Das Personal in Dortmund erklärt deshalb, dass das Gepäckstück direkt nach Köln-Bonn umgeleitet werden soll. Von dort allerdings müsse es der Passagier aller Voraussicht nach selbst abholen, denn der Wohnort liege zu weit entfernt (ca. 30km), die Billigairline unterhalte keine eigenen Flüge nach Köln-Bonn, und der dortige Flughafen weigere sich in der Regel, solches Gepäck auszuliefern.

Ich bin der Meinung, dass die Airline - Billig hin oder her - verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass das Gepäck an die Hausadresse des Passagiers ausgeliefert wird. Schließlich trifft den Passagier kein Verschulden an der Verspätung und Umleitung seines Gepäcks.

Die Frage ist jedoch: Welche Möglichkeiten hat der Passagier, wenn die Airline oder der Flughafen „rumzicken“ und auf eigener Abholung bestehen? Es gibt doch bestimmt irgendwo einen Paragraphen, mit dem sich die Auslieferung einfordern lässt - oder?

Vielen Dank für eure Meinungen!
Gruss, Kathinka

Die Frage ist jedoch: Welche Möglichkeiten hat der Passagier,
wenn die Airline oder der Flughafen „rumzicken“ und auf
eigener Abholung bestehen? Es gibt doch bestimmt irgendwo
einen Paragraphen, mit dem sich die Auslieferung einfordern
lässt - oder?

Hallo Kathinka,
dein Ticket (mit den dazugehörigen Geschäftsbedingungen) ist der Vertrag, den du mit der Airline geschlossen hast. Darin steht Dortmund als Ziel, auch für das Gepäck. Prüfe, ob im „Kleingedruckten“ etwas zu Ausweichflughäfen steht (wahrscheinlich nicht) und bestehe auf Einhaltung des Vertrages, bzw. dass dir durch Nichterfüllung seitens der Airline (Gepäck kam nicht mit dir in Dortmund an) keine Nachteile (Kosten/Aufwand Selbstabholung in Köln-Bonn) für dich entstehen.
Gruß
Karl

Herzlichen Dank, das war genau die richtige Info. Der Paragraph, den ich suchte, steht natürlich in den Beförderungsbedinungen. Die wiederum stehen im Internet auf der Homepage der Fluglinie - hatte ich nicht dran gedacht. Falls es jemanden für ähnliche Fälle interessiert:

„c) Das aufgegebene Gepäck wird im selben Flugzeug befördert wie Sie […]. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem späteren Flug mitgeführt werden, stellen wir es Ihnen innerhalb angemessener Zeit nach Ankunft dieses Fluges zu […].“

Danke! Kathinka