Liebe Experten,
mich interessiert folgende Problemlage:
Bei einem innereuropäischen Billigflug kommt das Gepäck nicht zusammen mit dem Passagier am Zielflughafen (sagen wir: Dortmund) an. Der Wohnort des Passagiers liegt allerdings näher einem anderen Flughafen, z.B. Köln-Bonn. Das Personal in Dortmund erklärt deshalb, dass das Gepäckstück direkt nach Köln-Bonn umgeleitet werden soll. Von dort allerdings müsse es der Passagier aller Voraussicht nach selbst abholen, denn der Wohnort liege zu weit entfernt (ca. 30km), die Billigairline unterhalte keine eigenen Flüge nach Köln-Bonn, und der dortige Flughafen weigere sich in der Regel, solches Gepäck auszuliefern.
Ich bin der Meinung, dass die Airline - Billig hin oder her - verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass das Gepäck an die Hausadresse des Passagiers ausgeliefert wird. Schließlich trifft den Passagier kein Verschulden an der Verspätung und Umleitung seines Gepäcks.
Die Frage ist jedoch: Welche Möglichkeiten hat der Passagier, wenn die Airline oder der Flughafen „rumzicken“ und auf eigener Abholung bestehen? Es gibt doch bestimmt irgendwo einen Paragraphen, mit dem sich die Auslieferung einfordern lässt - oder?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Gruss, Kathinka