Moin zusammen!
Gestern abend ereilte mich aus meinem Bekanntenkreis ein wirklich sehr dringendes Problem.
Ich möchte die Fragen hier an Euch weitergeben, ich bin mir sicher, das einige von Euch mir (wie eigentlich immer) einen kompetenten Rat geben können.
Ein Bekannter von uns hat Probleme mit seinem Vermieter. Er lebt seit über 13 Jahren zusammen mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in seiner derzeitigen Wohnung im Ostteil Berlins. Der Mietvertrag sieht wie damals im Osten üblich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor. Ich weiß allerdings noch nicht genau, ob das auch für den Vermieter gilt. Der Vermieter behauptet es jedenfalls. Den genauen detaillierten Mietvertrag sehe ich erst heute abend.
Das eigentliche Problem ist, das zu seiner Familie seit über fünf Jahren auch ein Hund gehört. In den dieser Zeit gab es nie Probleme mit dem Hund. Die Familie und auch der Hund sind bei allen Nachbarn im Haus eigentlich sehr beliebt. Bei allen? Naja, offensichtlich nur bei fast allen. Einer der Nachbarn hat sich jetzt beim Vermieter beschwert, er würde sich von dem Hund bedroht fühlen. Bisher war auch dem Vermieter die ganzen Jahre der Hund persönlich bekannt, es gab auch hier nie Schwierigkeiten.
Jetzt plötzlich hat der Vermieter meinen Bekannten aufgefordert, innerhalb von vierzehn Tagen den Hund abzuschaffen, als Alternative hat der Vermieter die sofortige Kündigung der Wohnung angekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt wie schon gesagt vierzehn Tage. Mein Bekannter wurde von dieser Aufforderung quasi kalt erwischt, er hätte damit nie gerechnet. Er hat daraufhin den Vermieter schriftlich darum gebeten, von dieser Forderung Abstand zu nehmen. Einige andere Mieter haben bereits Unterschriften gesammelt, damit der Hund bleiben kann. Wie schon erwähnt, es gab noch nie Schwierigkeiten mit dem Hund.
Auf diese Schriftliche Anfrage hin kam dann als nächstes Post vom Rechtsanwalt des Vermieters, verbunden mit einer Fristsetzung. Er hat jetzt noch zehn Tage Zeit, wenn er dem nicht Folge leistet, wird ihm die Wohnung nach Ablauf dieser letzten Frist gekündigt. Bisher wurde die Kündigung aber noch nicht ausgesprochen. Der Anwalt des Vermieters begründete diese Vorgehensweise damit, das der Vermieter verpflichtet sei, für Sicherheit im Haus Sorge zu tragen und daher der Hund nicht mehr duldungsfähig sei.
Ich persönlich hielt diese Vorgehensweise zunächst für Rechtlich nicht haltbar, da der Vermieter den Hund bereits seit über fünf Jahren akzeptiert hatte und es noch nie irgendwie Probleme mit dem Hund gab. Gestern habe ich mich eines besseren belehren lassen müssen. Mein Bekannter hat bereits mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Dieser hat nach Prüfung der Sachlage dringend empfohlen, der Aufforderung des Vermieters Folge zu leisten. Rechtlich hat der Vermieter nach der aktuellen Rechtsprechung sehr wohl die Möglichkeit, die sofortige Entfernung des Hundes zu fordern. Der Anwalt meines Bekannten hat ihm einige einschlägige Urteile der jüngeren Vergangenheit mitgegeben. Ich konnte es zunächst kaum glauben, aber allem Anschein nach sieht es wirklich so aus.
Der Grund dafür ist ganz einfach. Der Hund gehört zu einer Rasse, die in Deutschland geächtet wurde und seitens Politik und Medien zum Kampfhund gemacht wurde. Nach aktueller Rechtsprechung spielt es überhaupt keine Rolle mehr, ob von dem einzelnen, individuellen Hund eine Gefahr ausgeht. Allein die Tatsache, das der Hund zu einer indizierten Rasse gehört, rechtfertigt die Vorgehensweise des Vermieters. Völlig unrelevant dagegen ist es, das für diesen Hund ein sogenanntes Negativgutachten vorliegt und der Hund sogar erfolgreich eine Begleithundeprüfung abgelegt hat. Es spielt rechtlich auch keine Rolle, das der Vermieter in der Vergangenheit die Haltung des Hundes ausdrücklich genehmigt hatte. Nach der Rechtslage reicht die Rassezugehörigkeit des Hundes aus, um die Entfernung zu verlangen. Schöne Gerechtigkeit haben wir in Deutschland inzwischen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Mein Bekannter hat natürlich beschlossen, sich auf gar keinen Fall von seinem Hund zu trennen. Stattdessen wird er sich mit seiner Familie eine andere Wohnung suchen und umziehen. Soweit so gut. Allerdings kostet das Zeit. Ich denke, jeder kann nachvollziehen, das man nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Wohnung findet und einen Umzug über die Bühne bringen kann. Es muß zusätzlich ja auch darauf geachtet werden, den Kindern weiterhin einen halbwegs ertragbaren Schulweg zu gewährleisten.
Es geht also jetzt darum, Zeit zu gewinnen. Wie sieht es denn jetzt genau aus, wenn der Vermieter die Kündigung ausspricht? Ist es für den Vermieter tatsächlich möglich, die vierzehn Tage Frist durchzusetzen? Was wäre, wenn mein Bekannter dann einfach nicht sofort auszieht? Kann der Vermieter die Wohnung nach Ablauf der Frist einfach Zwangsräumen lassen? Wie schnell geht sowas? Ist es eventuell besser, wenn mein Bekannter jetzt von sich aus die Wohnung kündigt? Ich denke dabei daran, das er ja theoretisch jetzt die Kündigung zu einem Zeitpunkt in zwei Monaten aussprechen könnte. Kann dann der Vermieter trotzdem noch zu einem früheren Zeitpunkt den Auszug verlangen?
Welche Möglichkeiten hat also mein Bekannter jetzt, um Zeit zu gewinnen?
Ich bin Euch allen wirklich für jeden halbwegs brauchbaren Tip in dieser Sache sehr dankbar. Meinem Bekannten steht zur Zeit wirklich das Wasser bis zum Hals. Ganz besonders hilfreich wäre es, wenn ihr vielleicht irgendein Aktenzeichen oder ein Gesetz nennen könntet, das einen Gewissen Räumungsschutz verschaffen könnte. Wie gesagt, er weigert sich ja eigentlich nicht, die Wohnung zu verlassen. Er sucht einfach nur nach einer Chance, eine angemessene neue Bleibe für die Seinen zu finden. Und definitiv wird er sich (Gott sei Dank) nicht zwingen lassen, seinen Hund den Deutschen Gesetzen zu opfern.
Greetings and
So long.
Der Dicke MD.