Garagendach erneuern. Beteiligung Miteigentümer

Hallo zusammen,
in einem 2-Familienhaus gibt es eine Garage, die der Partei A in Sondereigentum gehört. Partei B hat keine Garage. Nun ist das Dach der Garage undicht und muß erneuert werden, da mit dem derzeit vorhandenen Blechdach keine Dichtigkeit mehr hergestellt werden kann.

Wie ist vorzugehen. Denn Partei B müßte ja die Kosten zur Hälfte mittragen und ist im Vorfeld zu informieren. Gutachten, Schreiben von der Dachdeckerfirma? Denn Partei A kann ja nicht einfach das Dach neu decken und dann die Rechnung präsentieren, oder?

Denn Partei B müßte ja die Kosten zur
Hälfte mittragen

Hallo,

mir erschlisst sich nicht ganz, weshalb B Reparaturen an fremdem Sondereigentum zahlen soll.
Der Rechnung an B würde ich eine Kopie der Teilungserklärung beilegen :wink:

@mod: brauche keine Löschbenachrichtigung (FAQ 1129)

Weil das WEG besagt, daß die Bodendecke, die Außenmauern und die Decke, also das Dach mitbezahlt werden muß?

Hallo,

wofür soll B bezahlen?
Damit A eine dichte Garage hat?

B hat doch nichts von dieser Garage,es ist doch Sondereigentum von A und dafür muß er schon selber die Kosten tragen.

Gruß

Weil das WEG besagt,

An welcher Stelle?

daß die Bodendecke, die Außenmauern und
die Decke, also das Dach mitbezahlt werden muß?

Von wem?

Hallo zusammen,
in einem 2-Familienhaus gibt es eine Garage, die der Partei A
in Sondereigentum gehört. Partei B hat keine Garage. Nun ist
das Dach der Garage undicht und muß erneuert werden, da mit
dem derzeit vorhandenen Blechdach keine Dichtigkeit mehr
hergestellt werden kann.

Wie ist vorzugehen. Denn Partei B müßte ja die Kosten zur
Hälfte mittragen und ist im Vorfeld zu informieren.

Information allein reicht nicht.

Gutachten,
Schreiben von der Dachdeckerfirma? Denn Partei A kann ja nicht
einfach das Dach neu decken und dann die Rechnung
präsentieren, oder?

Im Rahmen einer Eigentümerversammlung muss dieses beschlossen werden. Mit welchen Mittel man Partei B und ggf. später das Gericht von der Notwendigkeit überzeugt, bzw. welche Belege der Andere fordert, ist von dessen Einsichtfähigkeit abhängig.
Wenn die andere Partei dem nicht zustimmt, muss dieses vor Gericht erstritten werden.

Gruß n.

Hallo Michi,

Weil das WEG besagt, daß die Bodendecke, die Außenmauern und
die Decke, also das Dach mitbezahlt werden muß?

aber doch nur, wenn es Gemeinschaftseigentum ist.

In einer Teilungserklärung kann auch ein Teil der Fassade Sondereigentum sein. Sowas wurde bei uns gerade eben zurückgenommen. Das musste aber einstimmig von allen Miteigentümern schriftlich niedergelegt werden.

Gruß, Karin