Hallo zusammen,
in einem 2-Familienhaus gibt es eine Garage, die der Partei A in Sondereigentum gehört. Partei B hat keine Garage. Nun ist das Dach der Garage undicht und muß erneuert werden, da mit dem derzeit vorhandenen Blechdach keine Dichtigkeit mehr hergestellt werden kann.
Wie ist vorzugehen. Denn Partei B müßte ja die Kosten zur Hälfte mittragen und ist im Vorfeld zu informieren. Gutachten, Schreiben von der Dachdeckerfirma? Denn Partei A kann ja nicht einfach das Dach neu decken und dann die Rechnung präsentieren, oder?