Haften Kinder für die Schulden ihrer Eltern?

Meine Eltern sind hoch verschuldet und waren schon
oft am Rande einer Insolvenz. Seine Pension als ehemaliger
Offizier verbessert sich mein Vater durch einen Teilzeitjob.
Veräußerbares Vermögen besitzen meine Eltern nicht. Mit
Hilfe einer Schuldenberatung ist es gelungen, ein weiteres
Ansteigen der Schulden zu verhindern.

Leider ist die Zahlungsmoral meiner Eltern nicht immer
so gut. Außerdem ist es absehbar, daß mein Vater seinen
Teilzeitjob altersbedingt nicht mehr lange ausüben kann.
Seine Pension alleine würde nicht ausreichen, um seine
monatlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Können Gläubiger das Geld von den Kinder zurückfordern,
wenn die Eltern ihre Schulden nicht mehr bezahlen können?
Eine Bürgschaft liegt nicht vor.

Hallo Frank!

Können Gläubiger das Geld von :den Kinder zurückfordern,
wenn die Eltern ihre Schulden :nicht mehr bezahlen können?

Nein!

Gruß
Wolfgang

Hallo Frank!

Können Gläubiger das Geld von :den Kinder zurückfordern,
wenn die Eltern ihre Schulden :nicht mehr bezahlen können?

Nein!

das ist sicher zukurz gesprungen.
wenn deine eltern richtig in not sind
und in irgendeiner weise vom staat unterstützt werden
dann - könnte es sein das man dich in regress nimmt.
t.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

wenn deine eltern richtig in not sind…

Kann nicht passieren. Bin Vollwaise.

und in irgendeiner weise vom :staat…

Das entspricht nicht dem geschilderten Fall.
Btw: Gibts da nicht eine Änderung im Zuge von ALGII? Bei Sozialhilfe konnten Eltern und Kinder vom Soz.-Amt in Anspruch genommen werden. Wenn ich richtig gehört habe, funktioniert diese Inanspruchnahme an 1. Januar 2005 nur noch bei gemeinsamem Wirtschaften im gemeinsamen Haushalt.

Gruß
Wolfgang

das ist sicher zukurz gesprungen.
wenn deine eltern richtig in not sind
und in irgendeiner weise vom staat unterstützt werden
dann - könnte es sein das man dich in regress nimmt.

Wat? Wenn meine Eltern in Not sind, muss ich DEREN Gläubiger befriedigen? Woraus soll sich das denn ergeben???

Levay

Hi,
auf jeden Fall musst Du dann, wenn es soweit kommt, die Erbschaft ausschlagen, und auch alle anderen in der Erbfolge müssen das tun.

A.

Wat? Wenn meine Eltern in Not sind, muss ich DEREN Gläubiger
befriedigen? Woraus soll sich das denn ergeben???

Aus einer Unterhaltspflicht deinen Eltern gegenüber.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

mfg
Simon

Nein

So pauschal ist das nicht richtig, schließlich bist du gegenüber deinen Eltern zum Unterhalt verpflichtet (bei 1250€ Selbsterhalt), sowas kann ganz schnell gehen.
Wie auch schon an anderer Stelle gepostet empfehle ich mal folgendes zu lesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

mfg
Simon

Hallo Simon!

Aus einer Unterhaltspflicht deinen Eltern gegenüber.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Unterhaltspflichten sind eine andere Sache als Haftung für Schulden. Die Haftung für Schulden der Eltern kann sich aus der Erbschaft ergeben, wobei Erben die freie Wahl haben, das Erbe anzunehmen oder es zu lassen. Ansonsten gibts noch die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft. Eine Bürgschaft geht man aus freien Stücken ein oder läßt es. Eine Haftung der Kinder für Schulden der Eltern gibt es nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Ja, nur dass dieser Link auf die Ausgangsfrage gar nicht passt:

Es wurde gefragt, ob die Gläubiger die Kinder der Schuldner in Anspruch nehmen können und die Antwort ist ein klares Nein!

Eine ganz andere Sache ist es, ob die Eltern die Kinder in Anspruch nehmen können und wenn ja, dann ist es wieder eine eigene Sache, ob der Gläubiger der Eltern diesen Unterhaltsanspruch vielleicht pfänden kann. Eine ganz andere Frage ist wieder die Sache mit der Sozialhilfe und der Zession des Unterhaltsanspruches an das Sozialamt. All dies wurde aber nicht gefragt.

Gruß
Tom

1 Like

Und wo steht da, dass ein Kind alle Gläubiger seiner Eltern befriedigen muss???

(Nur um das Ergebnis vorwegzunehmen: Das ist natürlich gar nicht so! Unterhalt und Zahlungen an das Sozialamt etc pp, alles schön und gut, aber ich muss doch als Kind nicht grundsätzlich den Gläubigern meiner Eltern deren Geld zahlen - das wäre ja noch schöner!)

Levay

gegenüber deinen Eltern zum Unterhalt verpflichtet (bei 1250€

Unterhaltspflichten umfassen aber nicht die Pflicht, generell für deren Schulden einzustehen! Von sozialrechtlichen Besonderheiten abgesehen, ist das natürlich völlig falsch, was du da behauptest.

Umgekehrt übrigens auch: Meine Eltern haben mir mein Studium finanziert und waren mir unterhaltspflichtig. Das heißt aber natürlich nicht, dass sie für meine Schulden aufkommen mussten.

Levay

Bei „normalen Schulden“ -um das mal einfach zu fassen- ist sicherlich korrekt was du sagst, aber bei Überschuldung in einer Form, dass der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert werden kann sitzt du ganz schnell mit im Boot. Ich bin mir klar, dass der verlinkte Sachverhalt nicht komplett anwendbar ist. Er gibt allerdings eine erste Idee und man kann sich ja in dem entsprechenden Fachbereich dort auf der Seite nach weiteren ähnlichen Fällen umschauen.

mfg
Simon

Es wurde gefragt, ob die Gläubiger die Kinder der Schuldner in
Anspruch nehmen können und die Antwort ist ein klares Nein!

So klar ist das garnicht. Wäre nach „direktem“ Zugriff gefragt, würde ich das schon eher hinnehmen.

Eine ganz andere Sache ist es, ob die Eltern die Kinder in
Anspruch nehmen können und wenn ja, dann ist es wieder eine
eigene Sache, ob der Gläubiger der Eltern diesen
Unterhaltsanspruch vielleicht pfänden kann.

Womit die Schuldner mittelbar…ach was solls. Stimmt schon so wie du das gesagt hast :smile:

Was mir die ganze Zeit im Hinterkopf herumschwebte war eine Privatinsolvenz bei der die ggf. unterhaltspflichtigen Kinder ganz schnell mit betroffen sind.

mfg
Simon

aber bei Überschuldung in
einer Form, dass der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert
werden kann sitzt du ganz schnell mit im Boot.

Nein! Dann musst du vielleicht den Lebensunterhalt deiner Eltern bezahlen, ok, aber du musst nicht deren Schulden übernehmen. Egal, wie du es drehst und wendest, deine Antwort war einfach falsch und das mit wichtigen Konsequenzen: Es macht nämlich einen Unterschied, ob man nur den Lebensunterhalt seiner Eltern finanzieren muss oder ob man deren 500.000 Euro Schulden an der Backe hat. Nur weil beides irgendwie was damit zu tun hat, dass man für seine Eltern etwas zahlt, sind das noch keine Sachverhalte, die sich irgendwie gleichen würden: weder in den Voraussetzungen, noch den rechtlichen und finanziellen Folgen.

Levay

Eine ganz andere Sache ist es, ob die Eltern die Kinder in
Anspruch nehmen können und wenn ja, dann ist es wieder eine
eigene Sache, ob der Gläubiger der Eltern diesen
Unterhaltsanspruch vielleicht pfänden kann.

Womit die Schuldner mittelbar…ach was solls. Stimmt schon so
wie du das gesagt hast :smile:

Dann bliebe die „Haftung“ aber immer noch auf die Unterhaltszahlung begrenzt! Das ist doch ein riesiger Unterschied (abgesehen davon, dass man das wohl kaum pfänden kann, denn es ist ja der LEBENSunterhalt.)

Was mir die ganze Zeit im Hinterkopf herumschwebte war eine
Privatinsolvenz bei der die ggf. unterhaltspflichtigen Kinder
ganz schnell mit betroffen sind.

Kannst du das bitte irgendwie belegen? Am besten mit Angabe von §§ oder sonstigen seriösen Quellen?

Levay

Kannst du das bitte irgendwie belegen? Am besten mit Angabe
von §§ oder sonstigen seriösen Quellen?

Leider nicht. War wie gesagt mehr ein Hintergedanke. Wie das genau aussieht würde ich auch interessant finden.
Mag durchaus sein, dass ich mich bei den Haftungsfragen verduselt habe.

mfg
Simon

Hallo Simon!

aber bei Überschuldung in
einer Form, dass der :Lebensunterhalt nicht mehr :gesichert werden kann sitzt :du ganz schnell mit im Boot.

Das Sozialamt zahlt nicht, wenn der Schuldner sein laufendes Einkommen bei Gläubigern läßt. Der Lebensunterhalt des Schuldners hat Vorrang vor Gläubigerbefriedigung. Private Gläubiger können sich unter keinen Umständen an die Kinder des Schuldners halten. Bei Bürgschaften sieht es anders aus, aber das hat nichts mit Verpflichtungen von Kindern gegenüber ihren Eltern zu tun.

Im Fall der Insolvenz verschuldeter Eltern verbleibt diesen aus laufendem Einkommen genug für den Lebensunterhalt. Wirtschaftlich eigenständige Kinder sind von der Insolvenz der Eltern nicht berührt, soweit es um Begleichung irgendwelcher Schulden geht.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo ihr fleissigen Debattierer.

Fakt ist jedenfalls, dass Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet sein können (innerhalb des gesetzlichen Rahmens). Ob die Eltern dieses Geld aber zum Tilgen von Schulden verwenden steht auf einem ganz anderen Blatt. Und wer Schulden macht, hat dafür selbst einzustehen…

In diesem Sinne
mfg M.L.

Nichtsdestotrotz lautet die Antwort auf die Frage „Haften Kinder für die Schulden ihrer Eltern?“ „Nein“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]