Hose ohne Kassenbon umtauschen

Guten Tag,
Kundin A kauft in Klamottenladen K eine Hose für ca 40€. Beim kauf passt die Hose sehr gut und auch sonst kauft Kundin A immer von der gleichen Marke ihre Hosen womit sie sehr zufrieden ist. Nun hat die Kundin A aber die Hose ein paar Stunden an, wonach die Hose ziemlich ausgeleiert ist und nicht mehr richtig sitzt. Kundin A ist darüber sehr verärgert und will die Hose bei K wieder umtauschen. Kundin A hat aber den Kassenbon weggeschmissen. Hose aber noch nicht gewaschen, nicht beschmutzt und nicht kaputt gemacht. Die Chefin weigert sich die Hose umzutauschen da kein Kassenbon vorhanden ist. Wie sieht es aus, muss die Ware zurück genommen werden??? Gegen Geld oder Gutschein?

Wie will man ohne Beleg denn nachweisen, wann die Hose in genau diesem Geschäft gekauft wurde?

Gruß
Tina

Hallo!

Ich sach mal so: Wenn es ein Rückgaberecht gäbe, dann wäre das schon eine ganz schön harte Nummer der Verkäuferin, von einer Stammkundin für einen vor wenigen Stunden getätigten Kauf einen schriftlichen Beweis einzufordern, obwohl sie ganz genau weiß, dass das die von ihr verkaufte Hose war.

Aber es gibt kein Rückgaberecht. Die Verkäuferin kann auch bestimmen, dass alle, die etwas umtauschen wollen, einen grünen Hut tragen und „La Paloma“ singen müssen, denn es ist Ihre Nettigkeit, verkaufte Waren zurückzunehmen.

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Hi,

Du hast natürlich recht. Ich habe das „Umtausch nur mit Kassenbon“, das in vielen Geschäften üblich ist, einfach vorausgesetzt.

Gruß
Tina

Wie sieht es aus, muss die Ware zurück genommen werden???

Nein, es gibt kein Umtauschrecht bei Käufen im Ladengeschäft. Außerdem wurde die Hose bereits getragen, das tauscht wohl niemand mehr um.

Wie sieht es aus, muss die Ware zurück genommen werden???

Nein, es gibt kein Umtauschrecht bei Käufen im Ladengeschäft.
Außerdem wurde die Hose bereits getragen, das tauscht wohl
niemand mehr um.

Das ist nicht ganz richtig. Meine Frau arbeitet bei einem Modekonzern, marktführer in DE, und diese sind angehalten auch getragene Ware auch ohne Kassenbon anzunehmen.

Es kommt da ganz auf die Philosophie des Unternehmans an…

Grüße

Wie will man ohne Beleg denn nachweisen, wann die Hose in
genau diesem Geschäft gekauft wurde?

Das würde sich erübrigen wenn es eine Bundes/ Weltweite Kette ist.

Gruß
Tina

Grüße

Hallo,

Das würde sich erübrigen wenn es eine Bundes/ Weltweite Kette
ist.

Warum denn da? Das klingt für mich schlicht nach unfug …

Grüße

Hallo,
zu Umtausch aus Kulanz wurde ja schon alles gesagt.

Nun hat die Kundin A aber die Hose ein paar
Stunden an, wonach die Hose ziemlich ausgeleiert ist und nicht
mehr richtig sitzt.

Ich bin kein Textilexperte und möglicherweise gibt es Hosen, bei denen das „normal“ ist, aber für mich ist das ein Mangel. So eine Hose hatte ich bisher noch nie, wohl aber auch deshalb, weil ich nur Markenware kaufe, die auch so viel länger hält, wie sie mehr kostet.

Cu Rene

Sachmangel?

Nun hat die Kundin A aber die Hose ein paar
Stunden an, wonach die Hose ziemlich ausgeleiert ist und nicht
mehr richtig sitzt.

Ich denke der Kassenbon spielt keine Rolle. Kaufnachweis mit Datum kann auch über Zeugen erfolgen. Theoretisch kann auch eine Aufzeichnung einer Überwachungskamera dienen - in der Praxis aber wohl kaum durchsetzbar :smile:
Der Bon würde den Ablauf natürlich erleichtern. Oder wenn die Verkäuferin nicht bestreitet, dass das Teil zu dem bestimmten Datum bei ihr gekauft wurde.

Ansonsten wird hier wohl ein Sachmangel behauptet („ausgeleiert“).
Da gilt meines Wissens die gesetzliche Gewährleistung mit allen Konsequenzen.
Sind die Parteien sich über den Mangel einig oder ist der Mangel strittig?
Wenn die Verkäuiferin vor Zeugen (!) den Mangel und den Kauf bestätigt, aber nur auf dem Bon beharrt, dann denke ich hat sie schlechte Karten.

Prinzipiell ist eine Hose kaum anders zu behandeln wie ein anderes Produkt (Fernsehgerät o.ä.).

Meine Philosophie: Wenn deine 40 Euro KEINEN Mangel hatten (was ich stark annehme) dann darf auch die Hose keinen Mangel haben.
Verschleiß/ kundenseitige Beschädigung wäre natürlich was anderes.

Grüße und viel Glück!

Timsy - der auch bei Schuhen den Bon aufhebt - bis zur Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Hallo,

Das würde sich erübrigen wenn es eine Bundes/ Weltweite Kette
ist.

Warum denn da? Das klingt für mich schlicht nach unfug …

Weil es ein Unternehmen ist. Es ist doch gleich in welcher Filiale ich was gekauft habe. Letzte Woche habe ich noch was in Paris gekauft und dann in DE umgetauscht, das ist überhaupt kein problem bei den o.g. Unternehmen.

Grüße

Grüße

Hi,

hier geht es aber nicht um Firmenphilosophie sondern um Recht.

Gruß
Tina

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Hallo,

Weil es ein Unternehmen ist.

Was aber je nach Form hunderte unterschiedliche Ladeninhaber haben kann…

Es ist doch gleich in welcher
Filiale ich was gekauft habe.

Warum?

Letzte Woche habe ich noch was
in Paris gekauft und dann in DE umgetauscht, das ist überhaupt
kein problem bei den o.g. Unternehmen.

Achso, die kennst du alle? Es kann sowas geben, jedoch sollte man nicht von vereinzelten Fällen auf alle schließen.

Und im Zweifel gehts nicht, dann gibt es keine Kulanz. Es gilt hier deutsches Recht, egal ob es ein globales Unternehmen ist, oder nur der „Jeans-Schuppen“ um die Ecke.

Bsp: Wenn Sony meine in den USA gekaufte Kamera auf Garantie auch in Dtl repariert ist das toll, desshalb ist Canon noch lange nicht dazu genötigt, mit seinen Objektiven das gleiche zu tun …

Abstraktes Bsp. aber ich hoffe man erkennt was ich meine.

Grüße

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Ich hatte mich wohl nicht richtig ausgerückt, mit Philosophie ist allein die Rechtsform gemeint, diese ist dafür ausschlaggebend wo umgetauscht werden kann.

Bei Mangelhafter Ware gilt natürlich Wandlung, Tausch oder Rückgabe oder Nachlass in Frage, auch bei/nach Gebrauch. Ist der Kauf stittig kann dieser durch Zeugen oder Zahlung per EC/Kreditkarten bewiesen werden.

Sonstiger Mangelfreier Umtausch ohne Bon kann vollzogen werden, wenn der Kauf bewiesen werden kann - s.o.

Grüße

Hallo,

Hallo,

Weil es ein Unternehmen ist.

Was aber je nach Form hunderte unterschiedliche Ladeninhaber
haben kann…

üblicher Weise gibt es Filialleiter. Kommt auf die Rechtsform und Firmenphilosophie an.

Es ist doch gleich in welcher
Filiale ich was gekauft habe.

Warum?

Wenn Firma a 100 filialen hat ist es gleich ob ich in Filiale 1 oder 99 etwas zurückgebe, es bleibt das selbe Unternehmen.

Letzte Woche habe ich noch was
in Paris gekauft und dann in DE umgetauscht, das ist überhaupt
kein problem bei den o.g. Unternehmen.

Achso, die kennst du alle? Es kann sowas geben, jedoch sollte
man nicht von vereinzelten Fällen auf alle schließen.

Wie gesagt, es komm auf die Rechtsform an. Es gibt Unternehmen, diese werden immer bei nNegativen Berichten in den Medien erwähnt, diese schieben dem einen Riegel vor in dem Sie einzelne Filialen als Unternehmen aufstellen und darüber als Dachverband eine Holding haben. Somit werden primär Gewerkschaften umgangen und Unternehmen klein gehalten - hat aber den Nebeneffekt das es einzelne Rechtsgesellschaften sind.

In dem genannten Fall ging es um eine Mangelhafte Ware, diese muss nun mal zurückgenommen werden. Der Kauf kann durch Zeugen oder z.B. Kontoauszug mit der Kartenzahlung nachgewiesen werden.

Und im Zweifel gehts nicht, dann gibt es keine Kulanz. Es gilt
hier deutsches Recht, egal ob es ein globales Unternehmen ist,
oder nur der „Jeans-Schuppen“ um die Ecke.

Bsp: Wenn Sony meine in den USA gekaufte Kamera auf Garantie
auch in Dtl repariert ist das toll, desshalb ist Canon noch
lange nicht dazu genötigt, mit seinen Objektiven das gleiche
zu tun …

Abstraktes Bsp. aber ich hoffe man erkennt was ich meine.

Nein, da redest Du jetzt vom Hersteller eines Produktes. In dem Fall ging es aber um ein Filialgeschäft - also um Händler, der die Ware verkauft hat, die einen Mangel aufwies.

Grüße

Grüße

Hallo,

In dem genannten Fall ging es um eine Mangelhafte Ware, diese
muss nun mal zurückgenommen werden. Der Kauf kann durch Zeugen
oder z.B. Kontoauszug mit der Kartenzahlung nachgewiesen
werden.

Bis jetz waren wir bei einer mangelfreien Ware …

Und im Zweifel gehts nicht, dann gibt es keine Kulanz. Es gilt
hier deutsches Recht, egal ob es ein globales Unternehmen ist,
oder nur der „Jeans-Schuppen“ um die Ecke.

Bsp: Wenn Sony meine in den USA gekaufte Kamera auf Garantie
auch in Dtl repariert ist das toll, desshalb ist Canon noch
lange nicht dazu genötigt, mit seinen Objektiven das gleiche
zu tun …

Abstraktes Bsp. aber ich hoffe man erkennt was ich meine.

Nein, da redest Du jetzt vom Hersteller eines Produktes. In
dem Fall ging es aber um ein Filialgeschäft - also um Händler,
der die Ware verkauft hat, die einen Mangel aufwies.

Wie gesagt, das mit dem Mangel war so nicht genannt, es wurde gesagt, dass die Hose leicht „nachgab“, dies muss kein Mangel sein.
Und wie gesagt: Bsp … Egal ob Hersteller oder Händler: Nur weil einer kulant ist, ist dies nicht verpflichtend für alle!

Grüße

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Hallo,

In dem genannten Fall ging es um eine Mangelhafte Ware, diese
muss nun mal zurückgenommen werden. Der Kauf kann durch Zeugen
oder z.B. Kontoauszug mit der Kartenzahlung nachgewiesen
werden.

Bis jetz waren wir bei einer mangelfreien Ware …

Im Start-Thread steht das eine Hose sich nach etwas tragen ausweitet und nicht mehr passt - ausleiert.
Das ist m.E. ein Mangel, vor allen schreib sie ja dass sie bereits die selbe Hose hat, die nicht ausgeleiert ist.

Und im Zweifel gehts nicht, dann gibt es keine Kulanz. Es gilt
hier deutsches Recht, egal ob es ein globales Unternehmen ist,
oder nur der „Jeans-Schuppen“ um die Ecke.

Bsp: Wenn Sony meine in den USA gekaufte Kamera auf Garantie
auch in Dtl repariert ist das toll, desshalb ist Canon noch
lange nicht dazu genötigt, mit seinen Objektiven das gleiche
zu tun …

Abstraktes Bsp. aber ich hoffe man erkennt was ich meine.

Nein, da redest Du jetzt vom Hersteller eines Produktes. In
dem Fall ging es aber um ein Filialgeschäft - also um Händler,
der die Ware verkauft hat, die einen Mangel aufwies.

Wie gesagt, das mit dem Mangel war so nicht genannt, es wurde
gesagt, dass die Hose leicht „nachgab“, dies muss kein Mangel
sein.

Zitat: „Nun hat die Kundin A aber die Hose ein paar Stunden an, wonach die Hose ziemlich ausgeleiert ist und nicht mehr richtig sitzt.“

Und wie gesagt: Bsp … Egal ob Hersteller oder Händler: Nur
weil einer kulant ist, ist dies nicht verpflichtend für alle!

Grüße

Grüße

Ich hatte mich wohl nicht richtig ausgerückt, mit Philosophie
ist allein die Rechtsform gemeint, diese ist dafür
ausschlaggebend wo umgetauscht werden kann.

Bahnhof? Ich versteh nur Bahnhof.

Gruß
Tina

Hallo,

Im Start-Thread steht das eine Hose sich nach etwas tragen
ausweitet und nicht mehr passt - ausleiert.
Das ist m.E. ein Mangel, vor allen schreib sie ja dass sie
bereits die selbe Hose hat, die nicht ausgeleiert ist.

Die Sachmangeldiskussion ist gerade im Entflammen, jedoch war die Grundlage dieser ganzen Sachen bis jetzt eine Rücknahme.

Grüße

Das ist nicht ganz richtig. Meine Frau arbeitet bei einem
Modekonzern, marktführer in DE, und diese sind angehalten auch
getragene Ware auch ohne Kassenbon anzunehmen.

Sehr lobenswertes Unternehmen. Bei meinen Einkäufen wurde bisher Umtausch nur bei ungetragener Ware akzeptiert.