Nacktfotos von Minderjährigen

Tach.

Eine Frage bezüglich Nacktfotos von Minderjährigen (wohlgemerkt: NACKT, aber weder erotisch aufreizend noch gar pornografisch).

Inwieweit ist es erlaubt, von (minderjährigen) Jugendlichen (in meinem Fall: 15 und 17jährig, natürlich mit deren Einverständnis, auch mit Einverständnis der Eltern) Nacktfotos am FKK-Strand (z.B. beim Volleyballspielen, Surfen, Baden, usw) zu machen UND zu veröffentlichen?

Antworten evtl. auch direkt an [email protected] – danke.

Pure Neugierde…
Moin,

wo bzw. wie sollen die Fotos veröffentlicht werden? Und welchem Zweck dient die Veröffentlichung?

Würde mich neugierigerweise interessieren -

Sams

Hi dnadd,

diese Frage lässt sich nicht eindeutig beanworten. Zum Einverständnis der Betroffenen:

Wie viele unvorstellbar kranke Eltern haben wohl schon ihr Einverständnis zu kinderpornographischem Material gegeben, bzw. selbst die Kamera in Hand gehabt?? Das Einverständnis Minderjähriger gibt es nicht, die können evtl. leicht bestochen oder unter Druck gesetzt worden sein. Soviel dazu!

Mit einer Veröffentlichung sollte man -milde ausgedrückt-vorsichtig sein.

Wenn sich die -wirklich harmlosen- Fotos zuhause im Familienalbum befinden, inmitten sonstiger Familienfotos, die eindeutig zugeordnet werden können, und wenn es sich nicht um ganze Fotoreihen handelt, ist die Sache wohl unproblematisch.

Bei einer gerichtlichen Bewertung wird immer die Gesamtsituation betrachtet. Desweiteren kommt es auf Art und Menge des Bildmaterials bzw. sonstiger gefundener Beweismittel an.

Ich kann zumindest soviel sagen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass Fotos von nackten Minderjährigen -scheinbar in ein Spiel oder sonstige harmlose Beschäftigung vertieft- als kinderpornographisches Material bewertet werden. Das Baby in der Wanne lassen wir hier vielleicht mal außer acht, obwohl…veröffentlichen würde ich auch solche Fotos nicht, nichts ist unmöglich.

Gruß
Jeanny

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Hallo Jeanny,

also, wenn ich, wie jetzt die kommenden Tage, ein paar Kinderfotos auf meine Website mache, unter anderem auch eines, wie ich fröhlich in der Wanne plantsche (davor ein Link gesetzt: „Hier klicken für Nacktfotos“ *g*), dann tracke ich auch alle IPs meiner Sitebesucher und renne damit zum Staatsanwalt :wink:

Also: Ich glaube, soo kritisch isses dann auch wieder nich :wink:

liebe Grüße,

Oliver

P.S.: Hast Du den eventuell auch so eine Website? :wink:))

HI Oliver

nix anderes habe ich doch auch geschrieben…aber das Thema ist heutzutage wohl doch etwas sensibler handzuhaben als du dir denkst…UND sensibilisiert sind auch die USER, die plötzlich irgendwo ein Foto von einem nacktem Kind entdecken! Das Thema ist so präsent, dass ich auf alle Fälle vermeiden würde, mich angreifbar zu machen. Daher würde ich auch keine Kinderfotos, die irgendwie nackig sind, von mir oder den von den Kindern (die ich nicht habe) irgendwo veröffentlichen würde.

Die sind gut aufgehoben im Fotoalbum. Mit verschmiertem Baby-Mund (Negerkopf,uuups politisch unkorrekt, heute heißen die Dickmanns usw.) konnte man mich allerdings schon mal sehen…:wink:))

Ich hätte aber auch keinen Bock, dass mit meinen harmlosen Fotos dann doch (Schindluder) getrieben wird (bitte die wahre Bedeutung reininterpretieren), denn der Anteil derer an unserer Bevölkerung, die krank im Sinne der gestellten Frage sind, ist zwar gering, aber doch nicht so klein, dass ich diesen Faktor vernachlässigen würde!!

Gruß
Jeanny

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Hallo Jeanny,

Die sind gut aufgehoben im Fotoalbum.

Schaade. Aaber vielleicht hast Du ja auch Badefotos, auf denen Du schon über 18 bist? Die könntest Du ja dann ruhigen Gewissens auf Deine Website tun :wink:

Mit verschmiertem Baby-Mund (Negerkopf,uuups politisch
unkorrekt, heute heißen die Dickmanns usw.) konnte man mich
allerdings schon mal sehen…:wink:))

Aha, ein Mohrenkopf-Fan, dacht ichs mir doch… Auch ich habe stets eine Schachtel Dickmanns neben dem Rechner stehen *mampf* :wink:

liebe Grüße,

Oliver

Hi,

ob es sinnvoll ist, Familienfotos in Internet zu zeigen, muss nach meiner Meinung jeder für sich entscheiden. Wenn dann ein Kind beim Baden fotografiert wird, wird dies ein Aussenstehender wohl auch erkennen. Jede,r von uns hat wohl irgendwo in einem Album ein Bild in der Badewanne, möglicherweise mit wenigen Wochen im Arm der Mutter und später beim ersten Baden in Freien. Gegen solche Erinnerungsfotos ist nichts einzuwenden, auch wenn dann kleine Kinder oft nackt durch die Gegend rennen. Hier sind es überwiegend sogar Schnappschüsse, die aus einer ulkigen Situation heraus entstehen.

Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass Eltern Fotos ihrer Kindern nicht ins Internet stellen sollten, überhaupt niemand Bilder ins Internet stellen sollte, wenn keine Zustimmung des Betroffenen erteilt wird odr aus Altersgründen nicht erteilt werden kann. Warum Eltern die Persönlichkeit von Kleinkindern missachten, kann wohl nur daraus erklärt werden, dass jemand, der selbst keine oder wenig Persönlichkeit besitzt, auch nicht weiss, dass die Persönlichkeit von Kindern zu schützen ist.

Wenn jedoch ein Foto im Internet steht, das ein Kind in sehr eindeutiger Position zeigt, die Geschlechtsorgane zeigt, dann ist nicht nur die Grenze des guten Geschmacks überschritten sondern auch die der Rechtsordnung.

Solche Bilder haben im Internet nichts zu suchen. Sie haben auch zuhause im eigenen Album nichts zu suchen. Normale Eltern werden schon gar nicht auf die Idee kommen, ihre Kinder unter pornografischen Gesichtspunkten zu fotografieren.

Gruss Günter

Eine Frage bezüglich Nacktfotos von Minderjährigen
(wohlgemerkt: NACKT, aber weder erotisch aufreizend noch gar
pornografisch).

Inwieweit ist es erlaubt, von (minderjährigen) Jugendlichen
(in meinem Fall: 15 und 17jährig, natürlich mit deren
Einverständnis, auch mit Einverständnis der Eltern) Nacktfotos
am FKK-Strand (z.B. beim Volleyballspielen, Surfen, Baden,
usw) zu machen UND zu veröffentlichen?

Antworten evtl. auch direkt an [email protected] – danke.

Schaade. Aaber vielleicht hast Du ja auch Badefotos, auf denen
Du schon über 18 bist? …

ja find ich auch

k.

Mich auch. owT
.

KLARSTELLUNG
Hi. Zunächst vielen Dank für die Kommentare, aber hier scheint der Erste nicht richtig gelesen zu haben, und alle anderen Leser steigern sich gegenseitig auf:

Also zur Klarstellung: es geht NICHT um Nacktfotos von KINDERN !!! habe es extra geschrieben, dass es um Jugendliche (15 bzw. 17 Jahre alt) geht, und es sind auch nicht meine eigenen „Kinder“, sondern Zufallsbekanntschaften am Strand.

Und es geht auch nicht um Veröffentlichung im Internet, habe ich auch nicht davon geschrieben.

Ich bin Profi-Fotograf und veröffentliche nudistische Fotos (bisher ausschliesslich von Erwachsenen, bzw. Volljährigen) in Fotobildbänden. Aber nun sind mir eben diese beiden Jugendlichen untergekommen, wobei ich sagen muss, dass es erst NACH der Session herausgekommen ist, dass sie noch nicht volljährig sind (sehen sogar fuer mich als „Profi“ älter aus als sie sind, aber das macht natuerlich im rechtlichen Sinn keinen Unterschied, is klar). Es wäre kein Problem für mich, diese Fotos zu vernichten, wenn ich es aus ästhetischen Gründen auch schade fände, sie sind echt toll geworden.

Aus meinem sonstigen „Schaffen“ geht eindeutig hervor, dass ich keine Porno- oder sonstigen Fotos mache, sondern FKK-Strandfotos.

Vielen Dank fuer Kommentare, auch gern direkt an [email protected]

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HI, ich habe schon richtig gelesen, meine Antwort hat auch nach wie vor Gültigkeit, allerdings hatte ich die Fragestellung etwas erweitert, du hast ja auch recht spärliche Infos gegeben.

Ich habe aufgrund deienr Konkretisierung nochmal gezielt im Internet gesucht und dabei folgende recht interessante Links gefunden (der Inhalt wird dir zwar bekannt sein, aber trotzdem)

http://www.rrz.uni-hamburg.de/hans-bredow-institut/w…
http://www.schotthoefer.de/downloads/fotorecht.doc
http://www.missbrauch.de/fb/fbindex.php?link=3_1.htm#

Zitat aus dem letzten LINK:

  1. Kinderpornografie

3.1. Definition

Kinderpornografie [16] ist alles, was den sexuellen Missbrauch von Kindern in irgend­einer Form darstellt. Dabei kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln. Sexueller Kindesmissbrauch [17] bedeutet eine sexuelle Handlung an einem Kind durch einen Erwachsenen oder dass Kinder unter­einander bzw. an einem Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt. In Deutschland gilt ein Mensch als Kind, bis er das 14. Lebensjahr vollendet hat. [18]

Eine genauere Definition, ab wann eine Darstellung kinderpornografisch ist, kann man Kommentierungen des StGB entnehmen. [19] Hier wird deutlich, dass Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) keine Kinderpornografie sind, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt, also z. B. wenn das Kind auf Anweisung „unnatürliche“ Posen einnimmt (wie etwa gespreizte Beine). [20]

Dennoch ist die Abgrenzung von pornografischen zu nichtpornografischen Darstel­lungen in Einzelfällen schwierig und die persönliche Empfindung des Rechtsan­wenders für die Bewertung solcher Darstellungen oft ausschlaggebend. [21]
Zitat Ende

Du bist dir anscheinend sicher, dass deine Fotos nicht unter diese Kategorie fallen. Also bist du wieder im Presse- und Urheberrecht. Was ich rausgelesen habe: Wichtig ist das erklärte Einverständnis der Eltern und der Kinder (am besten schriftlich) mit den üblichen Erklärungen (Veröffentlichung wo, wie, wann etc.)

Wie hoch das Risiko einer Veröffentlichung ist, musst du dann selbst entscheiden (bzw. Verlag?). Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Für grundsätzlich gefährlicher halte ich allerdings auch die Fotos je jünger und nackter die Personen sind und je breiter die Veröffentlichung ist. In 10 Jahren könnten den „hemmungslosen“ Teenies die Fotos ja doch peinlich werden etc…

In deinem Job wirst du sicherlich mit unterschiedlichen Meinungen konfrontiert sein. Die Abgrenzung von Kunst zu Pornografie ist nicht immer einfach und wird sicherlich unterschiedlich bewertet. Mit der Abbildung von Minderjährigen wird es da noch etwas heikler. Absolute Rechtssicherheit hast du niemals, so sehe ich das!

Gruß
Jeanny

War auch gar nicht unterstellend gemeint, das Thema ist einfach nur zu heikel, wenig selten und wichtig, um nicht in allen Fällen nachzuhaken.

Jetzt bin ich allerdings fast neugierig auf die schönen Bilder…

Gruß,Semele

Hallo,

ich habe schon richtig gelesen. Wenn Du Dich als Proft-Fotograf bezeichnest und dann die Frage stellst, was Du darfst oder nicht darfst, Du wissen wolltest, ob Du das Einverständnis der Eltern möglicherweise benötigst, dann war ein Ausflug auf die Art dieser Fotos und die unterschiedlichen Problem angebracht. Sorry, aber rechtskenntnisse, was man als Profi-Fotograf darf und nicht darf und wann, wie und weshalb Du eine Zustimmung benötigst, gehört doch zum Grundwissen in Deinen Fach, wenn Du nicht jede Woche eine Prozess am Halse haben willst.

Weshalb Du von Anfang an nicht hingewiesen hast, dass Du ein Profi bist, ist mir noch unerklärbarer. Denn Fragestellung, wie sie von Dir kam, führt in meinem Job zu einen Klingelzeichen.

Für mich war, um meine Antwort deutlich zu machen, der Hinweis, dass hier Aktfotos gemacht werden sollen, dann aber gleich der Hinweis nachgeschoben wurde, dass es sich um keine pornografischen Aufnahmen handelt unlogisch, denn niemand muss sich rechtfertigen, dass er keine pornografischen Bilder machen will, denn jeder weiss, dass Aktfotos keine Pornos sind.

Hi. Zunächst vielen Dank für die Kommentare, aber hier scheint
der Erste nicht richtig gelesen zu haben, und alle anderen
Leser steigern sich gegenseitig auf:

Also zur Klarstellung: es geht NICHT um Nacktfotos von KINDERN
!!! habe es extra geschrieben, dass es um Jugendliche (15
bzw. 17 Jahre alt) geht, und es sind auch nicht meine eigenen
„Kinder“, sondern Zufallsbekanntschaften am Strand.

Und es geht auch nicht um Veröffentlichung im Internet, habe
ich auch nicht davon geschrieben.

Ich bin Profi-Fotograf und veröffentliche nudistische Fotos
(bisher ausschliesslich von Erwachsenen, bzw. Volljährigen) in
Fotobildbänden. Aber nun sind mir eben diese beiden
Jugendlichen untergekommen, wobei ich sagen muss, dass es erst
NACH der Session herausgekommen ist, dass sie noch nicht
volljährig sind (sehen sogar fuer mich als „Profi“ älter aus
als sie sind, aber das macht natuerlich im rechtlichen Sinn
keinen Unterschied, is klar). Es wäre kein Problem für mich,
diese Fotos zu vernichten, wenn ich es aus ästhetischen
Gründen auch schade fände, sie sind echt toll geworden.

Aber Du bist Dir darüber klar, dass hier das Einverständnis der Eltern eingeholt werden muss, wenn Du diese Aufnahmen jemals verwenden willst.

Aus meinem sonstigen „Schaffen“ geht eindeutig hervor, dass
ich keine Porno- oder sonstigen Fotos mache, sondern
FKK-Strandfotos.

Dies gehört üblicherweise zur Information, wenn man eine Frage stellt.

Vielen Dank fuer Kommentare, auch gern direkt an [email protected]

Gruss Günter

Hallo dnadd,

Inwieweit ist es erlaubt, von (minderjährigen) Jugendlichen
(in meinem Fall: 15 und 17jährig, natürlich mit deren
Einverständnis, auch mit Einverständnis der Eltern) Nacktfotos
am FKK-Strand (z.B. beim Volleyballspielen, Surfen, Baden,
usw) zu machen UND zu veröffentlichen?

Ja, das geht. Das Netz gegen Kinderporno hat in Zusammenarbeit mit dem LKA meint dazu folgendes:


Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Als Altersgrenze für Kinder gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder dass das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.

Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind auf Regieanweisung unnatürliche Posen einnimmt (weit gespreizte Beine etc.).


Letzteres ist hier offenbar keinesfalls beabsichtigt. Wenn eine Veröffentlichung per Gesetz untersagt wäre, müßten sämtliche FKK-Magazine, in denen Teenager beim Sport oder Sonnenbaden abgebildet sind, vom Markt genommen werden.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, setz Dich mit dem Netz gegen Kinderporno (das Team war so nett, es auf der Startseite zu verlinken) oder mit einer der Online-Meldestellen. Die können Dir dann verbindlich Auskunft geben.

Beste Grüße

Tessa

Nu mal ganz Große Klarstellung
Hallo zusammen,

aaalssooo, hier sind ja nu eine Menge Emotionen im Spiel.
Ich versuche sie einmal weg zu lassen, einzige anmerkung nur, ich glaube auch schon von Günter gemacht, ein PROFIFOTOGRAF sollte sich bzgl. der Rechtslage eigentlich auskennen. Lernt man in der Lehre, in der Meisterschule oder im Studium.

Nun aber zur Sache.

Eine Frage bezüglich Nacktfotos von Minderjährigen
(wohlgemerkt: NACKT, aber weder erotisch aufreizend noch gar
pornografisch).

Mehrfach ist der Begriff der Kinderpornografie gefallen.
Kinderpornografie gibt es erst einmal so im Strafgesetz nicht.
Vgl. StGB, §§ 176ff
http://lawww.de/Library/stgb/inh.htm

die verbreitung pornogrfische Schriften (zu denen auch Bildbände gehören) sie § 184 ff

Inwieweit ist es erlaubt, von (minderjährigen) Jugendlichen
(in meinem Fall: 15 und 17jährig, natürlich mit deren
Einverständnis, auch mit Einverständnis der Eltern) Nacktfotos
am FKK-Strand (z.B. beim Volleyballspielen, Surfen, Baden,
usw) zu machen UND zu veröffentlichen?

Es ist mir deren und den Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erlaubt. -solange es NICHT gegen einen der obigen Paragraphen, seueller Mißbrauch von KIndern, Minderjährigen, Schutzbefohlenen, Kranken, Jugendlichen etc. verstößt.
Um des alles ganz genau nachzulesen bitte auf Link klicken.

Erweitern wir:
Fotos gemacht, bei Profifotografen kommt ein Modelvertrag zusande, Eltern sagen aber nö.
(Immer under den angenommenen „Nicht vorhandenen Mißbrauchs-Aspekt“)
Darf der Fotograf die Abzüge ausstellen? Hierzu kann man trefflich streiten, ob die Freigabeerklärung Teil des (durch die Eltern) unwirksam gewordenen Vertrages war. Das ist aber schon entschieden: Die Freigabeerklärung ist nicht zwingend Bestandteil des Modelvertrages (BayOLG „Rückenakt").
Ist nun aber die Freigabeerklärung ohne Zustimmung der Eltern/des Vormunds gültig? Ja!
Denn diese (zwar rechtsgeschäftliche) Willenserklärung ist völlig unabhängig von einem rechtlich relevanten Vor- oder Nachteil für den Minderjährigen. Die Auffassung ist berechtigter Weise umstritten. Als Fotograf würde ich es nicht darauf anlegen, die Sache so durchzuklagen

Gruß
der Alex

mist, schneller :wink: o.w.T.

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Nachgefragt…
Hallo, Alex!

Meine Frage unten entsprang tatsächlich reiner Neugierde - weil ohne Wissen, wofür/wo/wie die Fotos veröffentlicht werden sollen, einfach keine Antwort möglich war. Aber dazu ist jetzt ja alles gesagt. Was mich aber interessieren würde: Kann ein Fotograf irgendwo Fotos von ihm fremden Menschen machen (also wie hier geschildert am Strand o.ä.) und nachträglich um die Erlaubnis bitten? Wenn er vorher fragt, bekommt er möglicherweise „gestellte“ Bilder. Fragt er hinterher - welche „Garantie“ hat der Abgelichtete, wenn er seine Erlaubnis nicht gibt, daß die Fotos wirklich nicht irgendwo verwendet werden? Weder kann ich einem Fotografen sofort den Film aus der Kamera ziehen, noch würde mir persönlich die Zusage eines mir Fremden ausreichen.
Zweite Frage: Habe ich die Angaben in deiner Antwort und dem Link richtig verstanden, daß die Erlaubnis der Jugendlichen theoretisch ausreicht und die nachträgliche Verneinung der Eltern die Veröffentlichung der Bilder nicht verhindern könnte? Oder hab ich da etwas mißverstanden?

Danke & Gruß vom
Sams

geantwortet…
Hallo Sams,

Kann ein
Fotograf irgendwo Fotos von ihm fremden Menschen machen (also
wie hier geschildert am Strand o.ä.) und nachträglich um die
Erlaubnis bitten?

Yepp kann er erst einmal.
Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren Einverständnis notwendig, sofern die Fotografierten dadurch in keiner Weise genötigt, behindert oder belästigt werden.Ein Widerspruch, egal in welcher Form muss aber beachtet werden

Wenn er vorher fragt, bekommt er
möglicherweise „gestellte“ Bilder. Fragt er hinterher - welche
„Garantie“ hat der Abgelichtete, wenn er seine Erlaubnis nicht
gibt, daß die Fotos wirklich nicht irgendwo verwendet werden?

Das betrifft nun einmal das Urhebergesetz, bzw. auch u.a. das Kunsturhebergesetz.
Eine „Garantie“ i.S.v. 100%ig sicher hast du erst einmal in keiner Sache, ob es das Einkaufen mit dem richtigen Kassenbetrag, die morgendliche Lieferung einer Zeitung oder die Pille ist.
Nu zu den Fotos aber. Eine 100%ige Garantie der zugesicherten Eigenschaften gibt es nätürlich nicht ausser du lässt dir sofort die Negative geben. (Recht am eigenen Bild). Es gibt ja auch Schnelllabore.
Ansonsten hilft nur Klagen bzw. verklagen. Als Fotograf würde ich mir 3x sehr genau überlegen, ob ich das wirklich eingehe.
Das kann u.U. sehr teuer werden.
Sooooo, um es noch ein wenig verwirrter zu machen gibt es natürlich Ausnahmen.
Übersprigen wir nun mal den Schritt des fotografierens, dieser ist ja nun geklärt:wink:.

Gehen wir zur Verbreitung & Veröffentlichung.
Eine Einwilligung der fotografierten Personen zur Verbreitung oder Veröffentlichung von Fotos ist prinzipiell notwendig. Es gibt jedoch Ausnahmen (siehe unten)
(KUG, § 22 ff)

Definitionen:
-Unter der „Verbreitung“ von Fotografien muss jegliche Verbreitung verstanden werden, die über den oder die Fotografierten und den Fotografen hinausgeht.
-Unter der „Veröffentlichung“ von Fotografien („Öffentliche Schaustellung“) gilt jegliche Verbreitung, die über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht.

Nun die Ausnahmen:
-Bildmäßige Berichterstattung über Prominente („Personen der Zeitgeschichte“)
(KUG, § 23, Abs.1, Nr.1)
-Personen als Beiwerk einer Bildkomposition
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 2)
Beiwerk bitte hier inhaltlich bzw.gestalterisch auffassen.
-Öffentliche Versammlungen, Menschenansammlungen, Veranstaltungen, Menschenaufläufe
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 3)
-Die Bilder dienen einem höheren Interesse der Kunst
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 4)

Weder kann ich einem Fotografen sofort den Film aus der Kamera
ziehen, noch würde mir persönlich die Zusage eines mir Fremden
ausreichen.

Nö, Zusagen eh nicht wg. eventueller Zeugen. Ansonsten gibt es Verträge.
Den Film darfst du dann nicht rausziehen, es könnten ja noch andere Motive drauf sein, aber siehe Schnelllabor. Du hast auf jedenfall Anspruch auf die Negative-außer siehe Ausnahmen weiter oben.

Zweite Frage: Habe ich die Angaben in deiner Antwort und dem
Link richtig verstanden, daß die Erlaubnis der Jugendlichen
theoretisch ausreicht und die nachträgliche Verneinung der
Eltern die Veröffentlichung der Bilder nicht verhindern
könnte? Oder hab ich da etwas mißverstanden?

Nö, hast du nicht-wobei ich mit dem dursetzen dieser Rechtslage vorsichtig wäre.

Allsoooo, gehen wir von einem Profi-Fotografen aus.
Egal ob nun schriftlich oder mündlich, er schließt einen Modelvertrag mit entsprechender Person.
Das darf er ohne Zustimmung der gestzl. Vertreter nicht. Also Vertrag ist hinfällig. Er muss sogar die Negative herausgeben.
Der Fotograf ist zwar nicht mehr Eigentümer, weil er den Vertretern des Models seine Filme herausgeben mußte. Er ist aber immer noch Urheber „seiner" Bilder. Deshalb kann er von dem Eltern/Eigentümern gegen Erstattung der Herstellungskosten die Herausgabe von Abzügen (Werkstücken) fordern.(§ 25 UrhG)

Nu gehts weiter…
Die Verfügung über das Recht am eigenen Bild steht zunächst einmal als ausschließliches Persönlichkeitsrecht dem Abgebildeten zu. Und das läßt sich wie etwa auch das Recht zur freien Wahl der Religion ab dem vollendeten 14.Lebensjahr auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen. Entsprechend kann sich der Fotograf auf die Freigabeerklärung des Models berufen und die Bilder ausstellen.
(Art. 1, 2 GG ; § 139 BGB ; § 5 RelKErzG)
Das ganze natürlich nur, bei Jugendlichen, die Ihrem Alter auch entsprechen.
Aber viel Spass beim dursetzten dieser Rechte.

Ergebnis:
Die Negative sind Eigentum der Eltern. Die müssen dem Fotografen Abzüge davon geben. Über die Erlaubnis zum Verwenden entscheidet in der Regel nur das Model.

Gruß
der Alex

1 Like

Negative
Hallo
nur eine kleine Anmerkung

Nu zu den Fotos aber. Eine 100%ige Garantie der zugesicherten
Eigenschaften gibt es nätürlich nicht ausser du lässt dir
sofort die Negative geben. (Recht am eigenen Bild). Es gibt ja
auch Schnelllabore.

Das Einfordern der Nagative schützt nicht vor Veröffentlichung. Man kann Negative kopieren, digitalisieren oder auch das „Bild vom Bild“ läßt gute Abzüge zu.

Gruß Andreas

Nachfrage
Allerherzlichsten Dank an alle fuer die teilweise sehr ausführlichen Kommentare. Es hat mir sehr geholfen Teilweise wurde meine Auffassung bestätigt, wie z.B.

Eine Einwilligung der fotografierten Personen zur Verbreitung oder Veröffentlichung von Fotos ist prinzipiell notwendig
Deshalb lasse ich mir das auch schriftlich autorisieren. Jedoch:

Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren Einverständnis notwendig.
das mag auf der Straße so sein, aber in meinem Fall am FKK-Strand auch ?

Einen Wiederspruch sehe ich aber in:

Egal ob nun schriftlich oder mündlich, er schließt einen Modelvertrag mit entsprechender Person.
Das darf er ohne Zustimmung der gesetzl. Vertreter nicht.

und

Die Verfügung über das Recht am eigenen Bild steht zunächst einmal als ausschließliches Persönlichkeitsrecht dem Abgebildeten zu. Und das läßt sich … ab dem vollendeten 14.Lebensjahr auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen.

wenn das noch jemand kommentieren koennte, wär’s perfekt. Wie gesagt: in meinem Fall sind die Models 15 bzw. 17. Danke.

PS.: Noch zum Wort “Profifotograf”. Ich arbeite bisher als Sport-Fotoreporter, und das seit vielen Jahren, deshalb ist mir der Profi so rausgerutscht. Im obigen Themenbereich (FKK-Strandfotos) habe ich zwar über die Jahre auch viele Erfahrungen, aber eben bisher nur mit Volljährigen, wo sich obige Fragen nach Unterzeichnung von Fotofreigaben bisher nicht stellte.
Also nochmal Dank im voraus. DNA DD