Rücknahme von Altöl

Es ist rechtlich ja wohl so geregelt, das Händler von Motoröl bei Vorlage des Kassenbons Altöl in der gleichen Menge unentgeltlich annehmen müssen. Gilt das auch, wenn man 2-Taktöl gekauft hat? Schliesslich verbrennt das im Motor, so das kein Altöl anfällt.
Danke!

Gruss Goetz

Hallo,

Es ist rechtlich ja wohl so geregelt, das Händler von Motoröl
bei Vorlage des Kassenbons Altöl in der gleichen Menge
unentgeltlich annehmen müssen. Gilt das auch, wenn man
2-Taktöl gekauft hat? Schliesslich verbrennt das im Motor, so
das kein Altöl anfällt.

verstehe ich das richtig: Du willst wissen, ob man statt des erworbenen (und verbrannten) Zweitakteröls anderes Altöl an den Händler zurückgeben kann?

Gruß
C.

So ist es.

1 Like

Hallo !

Und meinst Du denn es gäbe da Schwierigkeiten ?

Dazu müsste der Händler ja die Ölspezifikation auf dem Kassenzettel prüfen und in Verbindung mit der Rückgabeölsorte (in einem beliebigen Kanister angeliefert) vergleichen. Wie das ?
Denn man könnte ja auch Altbestände an Zweitaktöl entsorgen wollen(und dürfen).

Also das wird klappen !

mfG
duck313

Hallo,

Denn man könnte ja auch Altbestände an Zweitaktöl entsorgen
wollen(und dürfen).

Also das wird klappen !

das ist aus meiner Sicht nicht ganz so eindeutig. Manche Hersteller schreiben dazu, daß Zweitakteröl nicht der Altölverorndung unterliegt. Die werden dementsprechend auch nicht anderes Altöl dafür annehmen bzw. zumindest versuchen, sich zu weigern.

Andererseits ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft der Ansicht, daß Zweitaktöl in Sortengruppe 01 gehört, was wiederum darauf hindeutet, daß es doch unter die Altölverordnung fällt. Dementsprechend wäre auch die gleiche Menge anderes Altöl anzunehmen.

Gruß
C.

Hallo!

Dementsprechend wäre auch die gleiche Menge anderes Altöl anzunehmen.

Beim üblichen Kaufhaus/landläufigen Autoteilehändler erschöpfen sich Analysemöglichkeiten in der Feststellung, wo die Kassenrolle klemmt.
In der Praxis bleibt dem Händler gar nichts anderes übrig, als alles anzunehmen, was irgendwie nach Ölkanister aussieht und möglicherweise Altöl enthalten könnte. Beim Rest weißer Binderfarbe wird vielleicht jemand stutzig, wenn man das Zeug im Farbeimer anliefert, aber sonst… Von daher verstehe ich nicht, an welcher Stelle der Fragesteller ein Problem sieht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Dementsprechend wäre auch die gleiche Menge anderes Altöl anzunehmen.

Beim üblichen Kaufhaus/landläufigen Autoteilehändler
erschöpfen sich Analysemöglichkeiten in der Feststellung, wo
die Kassenrolle klemmt.

schon klar; wenn aber auf dem Kassenbon „Zweitaktöl“ steht, könnte sich eine langwierige Diskussion ergeben, wenn der Chef gesagt hat, daß er nach Vorlage eines solchen Bons nichts annehmen soll.

im Farbeimer anliefert, aber sonst… Von daher verstehe ich
nicht, an welcher Stelle der Fragesteller ein Problem sieht.

Er ist sich nicht sicher, ob Zweitaktöl Altöl im Sinne der Verordnung darstellt (weil es ja verbrennt und deswegen in der Regel nicht als Altöl zurückgegeben wird). Wenn nicht, könnte man sich als Händler auf den Standpunkt stellen, daß man nicht (wie in der Verordnung für alle anderen Öle vorgesehen) die gleiche Menge irgendeines anderen Öls zurücknehmen muß.

Also: wer zwei Liter Öl (egal welches) verkauft, muß auch zwei Liter Altöl (egal welches) annehmen. Wenn aber Zweitaktöl kein Öl im Sinne der Verordnung wäre, müßte der Händler auch kein Altöl (egal welches) annehmen.

Grüße
Christian

Guten Abend, Christian!

… wenn aber auf dem Kassenbon „Zweitaktöl“ steht,
könnte sich eine langwierige Diskussion ergeben, wenn der Chef
gesagt hat…

Natürlich hat niemand Lust auf solche Diskussionen, aber der Händler stünde auf dünnem Eis. Denn: Zweitaktöl ist gewöhnliches Motoröl und Motoröl ist gewöhnliches Zweitaktöl. Das gilt für den Trabimotor, das alte Mofa, den Rasenmäher und mit wenigen Ausnahmen eigentlich immer. Die Ausnahmen sind besonders temperaturfeste Zweitaktöle für Rennmotore und biologisch leicht abbaubare Öle für Bootsmotore.

Früher gab es keinen Unterschied zwischen Zweitaktöl und billigem unlegierten Motoröl. Abgesehen von den oben erwähnten Ausnahmen sind Unterschiede bis heute eher dem Marketing und Motorenesoterik geschuldet. In den 60ern fuhr ich so ein Ding http://www.google.de/imgres?q=Victoria+Moped&start=9…. Die Zweitaktmischung tankte und mischte man mit so einer Säule http://www.germanscooterforum.de/topic/185789-zapfsa…. Das Öl für die Säule holte der Tankwart aus dem gleichen Fass, aus dem VW-Käfer, 2CV und NSU-Prinz ihr Motorenöl bekamen.

In den 70er arbeitete ich in einem Rüstungsbetrieb, auf dessen Firmengelände so ein Ding http://www.autowallpaper.de/gallery2/key/DKW+Munga?g… bereit stand, um Besucher von der BW-Erprobungsstelle zünftig herumkutschieren zu können. Die brauchten das (neben Schmiermitteln…). Getankt wurde Normalbenzin und nach Gefühl kam ein bisschen Motoröl dazu.

Was ich wortreich zum Ausdruck bringen möchte: Weil es der gleiche Stoff ist, wäre es widersinnig, Zweitaktöl hinsichtlich der Umwelt- und Entsorgungsvorschriften anders als Motorenöl zu behandeln.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Natürlich hat niemand Lust auf solche Diskussionen, aber der
Händler stünde auf dünnem Eis.

da bin ich absolut Deiner Meinung, die ja auch vom Gesetzgeber bzw. der zuständigen Behörde geteilt wird. Nur attestiert einer der größeren Hersteller seinem Produkt, daß es eben nicht unter die Altölverordnung fällt. Mal abgesehen davon, daß ich unterstelle, daß er sich dazu zumindest einige Gedanken gemacht hat, wird wohl ein Angestellter nicht voller Begeisterung einen Kanister Altölentgegen nehmen, wenn sein Chef ihm das mit Hinweis auf die Kennzeichnung untersagt hat.
http://www.oldieoel.de/Zweitaktoel/API-TC-----Micro-…

Das hat natürlich mit der reinen Rechtslehre nicht mehr viel zu tun.

Grüße
Christian

Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich beteiligt haben. Mag sein, das der Händler auf dünnem Eis steht, letztlich wäre es aber der Kunde, der mit seinem Altöl wieder wegtreten kann, weil der Händler es nicht annimmt. Ich könnte die Argumentation des Händlers sogar nachvollziehen, da bei bestimmungsgemässer Verwendung des Öls eben kein Altöl anfällt, im Gegensatz zu Viertaktmotoren.
Also, nochmals vielen Dank!

Gruss Goetz