Schaden am Auto durch Ast

Hallo zusammen,

angenommen, jemand parkt sein Auto auf einer Fläche neben seinem Grundstück, das der Gemeinde gehört. Auf der Fläche stehen einige alte Eichen, die sowohl das Stück Land als auch das Grundstück des PKW-Besitzers überragen.
Die Gemeinde hat die Eichen (ca. 20m hoch, Stämme von bestimmt 80cm Durchmesser) das letzte Mal vor ca. 5 Jahren kontrolliert und morsches Astwerk entfernt. 
Nun fällt ein morscher Ast von ca. 2 m Länge und 4 cm Durchmesser aus dem Baum auf das Auto des PKW-Besitzers. Es war keinerlei Sturm o.ä.
Der Grundstückbesitzer/PKW-Besitzer wendet sich an die Gemeinde, die sagt, sie wären nur für die Verkehrssicherungspflicht der Bäume zuständig, die an öffentlichen Straßen stehen.

Der Grundstückbesitzer hat sich die Bäume noch mal genauer angesehen. Da findet sich doch viel morsches Astwerk, es ist zu befürchten, dass da zukünftig noch mehr runterkommt.
Das Auto parkt er nun natürlich wo anders, aber die Gefahr, das er oder seine Kinder von den Ästen auf dem eigenen Grundstück getroffen werden, erscheint ihm recht hoch.

Hat die Gemeinde mit dem Schadensfall am PKW recht?
Kann die Gemeinde sich wirklich weigern, die Bäume zu prüfen und die Gefahr zu beseitigen?

Grüße

Holygrail

angenommen, jemand parkt sein Auto auf einer Fläche neben
seinem Grundstück, das der Gemeinde gehört. Auf der Fläche
stehen einige alte Eichen…

Handelt es sich hier um einen öffentlichen Parkplatz? Hört sich irgendwie nicht so an…

seit wann gilt die sicherungspflicht nur für parkplätze?

Hallo,

seit wann gilt die sicherungspflicht nur für parkplätze?

Vielleicht unterscheidt sich da die Haftung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen.
Möglicherweise ist die Verkehrsicherrungspflicht bzw. die Haftung im öffentlichen Bereich eine andere.

Grüße

Hallo,

Hallo zusammen,

angenommen, jemand parkt sein Auto auf einer Fläche neben
seinem Grundstück, das der Gemeinde gehört.

Handelt es sich hier um einen ausgewiesenen Parkplatz auf dem das Auto steht ?
Wenn nicht, woher hat man eine Genehmigung auf einem fremden Grundstück zu parken.

Ein Bild um die Situation einschätzen zu können wäre hilfreich.

Auf der Fläche
stehen einige alte Eichen, die sowohl das Stück Land als auch
das Grundstück des PKW-Besitzers überragen.
Die Gemeinde hat die Eichen (ca. 20m hoch, Stämme von bestimmt
80cm Durchmesser) das letzte Mal vor ca. 5 Jahren kontrolliert
und morsches Astwerk entfernt. 
Nun fällt ein morscher Ast von ca. 2 m Länge und 4 cm
Durchmesser aus dem Baum auf das Auto des PKW-Besitzers. Es
war keinerlei Sturm o.ä.
Der Grundstückbesitzer/PKW-Besitzer wendet sich an die
Gemeinde, die sagt, sie wären nur für die
Verkehrssicherungspflicht der Bäume zuständig, die an
öffentlichen Straßen stehen.

Hat man tatsächlich bei der Ortsgemeinde nachgefragt oder evt.
bei der Verbandsgemeinde.
Denn hier unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern die Zuständigkeiten.

Der Grundstückbesitzer hat sich die Bäume noch mal genauer
angesehen. Da findet sich doch viel morsches Astwerk, es ist
zu befürchten, dass da zukünftig noch mehr runterkommt.
Das Auto parkt er nun natürlich wo anders, aber die Gefahr,
das er oder seine Kinder von den Ästen auf dem eigenen
Grundstück getroffen werden
, erscheint ihm recht hoch.

Dafür trägt der Grundsückseigentümer (also er selbst) die Verantwortung!

Hat die Gemeinde mit dem Schadensfall am PKW recht?
Kann die Gemeinde sich wirklich weigern, die Bäume zu prüfen
und die Gefahr zu beseitigen?

siehe oben - zur Beurteilung fehlen noch einige Details.

Grüße

Holygrail

Gruß Merger

seit wann gilt die sicherungspflicht nur für parkplätze?

Wann genau habe ich das so gesagt?

Es ist nur fraglich, ob eine Sicherungspflicht auch auf Flächen besteht, die überhaupt nicht zum Parken oder einer sonstigen öffentlichen Nutzung gedacht sind.

Hallo!

Naja einfach gesagt. Wenn man wo parkt, wo man sowieso nicht parken darf, darf man sich auch nicht beschweren, wenn einem dann der Ast aufs Dach fällt

Gruß
Tom

Hallo,

wieso sollte man das nicht dürfen? Stell dir mal vor, an dem Platz hätte ein Kind gespielt und wäre von dem Ast getroffen worden.

hth

nö, wieso sollte das fraglich sein? sobald ein platz zugänglich ist ( und kein waldtypisches gebiet) dann muss es gesichert werden. der ast hätte auch ein kind oder eine oma erschlagen können

Hallo!

Warum sollte man es dürfen, man darf ja wohl sein Auto wohl nicht irgendwo hinstellen, wo der Platz dafür nicht vorgesehen ist.

Und das mit dem Kind verstehe ich auch nicht, das Auto ist eben kein Kind. Der allgemeine Rechtsgrundsatz lautet aber auch immer noch so, dass jeder für seinen eigenen Schaden haftet und nicht, dass immer wer anderer schuld ist und zahlen muss. Die Frage mit dem Kind ist eine andere und hängt wiederum von so manchen Umständen ab, die wir hier aber nicht kennen.

Gruß
Tom