Hallo zusammen,
angenommen, jemand parkt sein Auto auf einer Fläche neben seinem Grundstück, das der Gemeinde gehört. Auf der Fläche stehen einige alte Eichen, die sowohl das Stück Land als auch das Grundstück des PKW-Besitzers überragen.
Die Gemeinde hat die Eichen (ca. 20m hoch, Stämme von bestimmt 80cm Durchmesser) das letzte Mal vor ca. 5 Jahren kontrolliert und morsches Astwerk entfernt.
Nun fällt ein morscher Ast von ca. 2 m Länge und 4 cm Durchmesser aus dem Baum auf das Auto des PKW-Besitzers. Es war keinerlei Sturm o.ä.
Der Grundstückbesitzer/PKW-Besitzer wendet sich an die Gemeinde, die sagt, sie wären nur für die Verkehrssicherungspflicht der Bäume zuständig, die an öffentlichen Straßen stehen.
Der Grundstückbesitzer hat sich die Bäume noch mal genauer angesehen. Da findet sich doch viel morsches Astwerk, es ist zu befürchten, dass da zukünftig noch mehr runterkommt.
Das Auto parkt er nun natürlich wo anders, aber die Gefahr, das er oder seine Kinder von den Ästen auf dem eigenen Grundstück getroffen werden, erscheint ihm recht hoch.
Hat die Gemeinde mit dem Schadensfall am PKW recht?
Kann die Gemeinde sich wirklich weigern, die Bäume zu prüfen und die Gefahr zu beseitigen?
Grüße
Holygrail