Hey!
Habe neulich einen minimalen Unfall gebaut. Ich bin an einer Ampel mit meinem Nummernschild vorne gegen das vor mir stehende Auto geprallt. Also kaum merkenswert. Wir sind dann an die Seite gefahren und habe an seiner Heck-Stossstange 4 kleine Lackabplatzer bemerkt(von meinem Nummernschild). Hätte ich ja locker bezahlt und somit haben wir Daten ausgetauscht. Nun war er aber in der Werkstatt und es wurde festgestellt, dass eine Aufhängung gebrochen und ein Schutzblech eingedrückt ist. Ich bezweifle arg, dass das vorher schon gewesen sein könnte, da das Auto nagelneu aussah. Da wir beim Unfall die Polizei nicht verständigt haben und ich den Schaden lieber an meine Versicherung übergeben möchte, wollen die doch in der Regel immer eine Tagebuchnummer von der Polizei haben? Meine Frage ist also: stimmt das nun oder gibt es da auch Ausnahmen? Und die zweite Frage ist: kann man denn so mir nichts dir nichts zur Polizei gehen und ein Unfall im Nachhinein noch melden um die TBN für die Versicherung zu bekommen???
Dank euch schonmal,
Bas79.