Hallo,
mich interessieren die Verjährungsfristen bei Betrugsfällen. Die ‚normale‘ Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, falls ich die entspr. Paragraphen des BGB richtig interpretiere. Wie ist das aber, wenn jemand erst viel später, bspw. nach zehn Jahren, erkennt, dass er betrogen worden ist?
Gibt es so etwas wie Verjährung nach Kenntnisnahme?
Ich danke im Voraus.
Gambit