Hallo,
angenommen Person A stellt nach 5 Jahren fest,
Antennenreparatur-Rechnung war Betrug.
Hat er heute noch Chancen ?
Ja. Wenn er nachweisen kann, dass es sich wirklich um Betrug handelt (dabei muss man eine entsprechende Absicht nachweisen). Dann gilt §199BGB Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html). Siehe auch: /t/verjaehrung-bei-betrug/3807075
Die unten genannte 5Jahre beziehen sich auf die strafrechtliche Verfolgung, nicht auf die zivilrechtlichen Ansprüche.
Gruß
loderunner (ianal)