Hallo, eine Frage;
angenommen Person A stellt nach 5 Jahren fest,
Antennenreparatur-Rechnung war Betrug.
Hat er heute noch Chancen ?
Hallo Wilfried!
angenommen Person A stellt nach 5 Jahren fest,
Antennenreparatur-Rechnung war Betrug.
Hat er heute noch Chancen ?
Das Stichwort heißt „Verjährungsfristen“.
Wenn es wirklich Betrug war (im Zweifelsfall google mal, was Betrug ist), dann handelt es sich um eine Gesetzesübertretung, da ist die Verjährung wesentlich länger, als bei einer normalen Rechnung, er hat also gute Chancen.
Grüße
Andreas
Hallo, eine Frage;
angenommen Person A stellt nach 5 Jahren fest,
Antennenreparatur-Rechnung war Betrug.
Hat er heute noch Chancen ?
Hallo,
angenommen es war Betrug dann verjährt dieser angenommener Betrug 5 Jahre nach der Tat.
Gruß:
Manni
Hallo,
angenommen Person A stellt nach 5 Jahren fest,
Antennenreparatur-Rechnung war Betrug.
Hat er heute noch Chancen ?
Ja. Wenn er nachweisen kann, dass es sich wirklich um Betrug handelt (dabei muss man eine entsprechende Absicht nachweisen). Dann gilt §199BGB Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html). Siehe auch: /t/verjaehrung-bei-betrug/3807075
Die unten genannte 5Jahre beziehen sich auf die strafrechtliche Verfolgung, nicht auf die zivilrechtlichen Ansprüche.
Gruß
loderunner (ianal)