Besteuerung von Immobilienverkauf

Ich frage für eine gute Bekannte nach, bin aber leider nicht so firm
in fiskalischen oder allgemeiner gesagt wirtschaftlichen Termini,
entschuldigt also bitte eventuelle Unschärfen. Der Fall ist
folgender:

Einem Ehepaar gehört aus einer Erbmasse seit geraumer Zeit ein
33%iger Anteil eines (schuldenfreien) Mietshauses, der Rest ist in
den Händen anderer Familienmitglieder. Einer aus der Verwandtschaft
ist nun an sie herangetreten und möchte das gesamte Haus kaufen.
Eigentlich sind meine Bekannten nicht gerade begeistert von dem
Vorschlag, da aber absehbar ist, daß sich die Erbengemeinschaft in
den nächsten Jahren in unzählige Nachkommen aufsplittern wird, und
man es sich nicht mit dem Verwandten verderben will, haben sie schon
halb zugestimmt.
Die Frage ist nun folgende: Muß der Erlös, den sie bei einem Verkauf
ihres Anteils erzielen würden, versteuert werden, und zu welchem
Satz? Eigentlich handelt es sich doch wohl nur um eine Umwandlung des
Vermögens, die steuerfrei wäre, oder?

Dank im voraus,

Martin

hi,

verkauf von immobilien (nicht zu eigenen wohnzwecken genutzt) ist steuerpflichtig, wenn zwischen kauf und verkauf weniger als 10 jahre liegen.

verkaufdatum wäre nun, kaufdatum IST NICHT DER ERBFALL!!! als gesamtrechtsnachfolger gilt auch der erwerbstag des erblassers als erwerbstag für die erbengemeinschaft beim verkauf.

also unterlagen prüfen, wie lange das haus dem erblasser gehörte, wenn es knapp wird (es widerstreitende angaben gibt) weil grundbuchauszug nicht vorliegt, es schon mal vererbt wurde, eine erbaupacht mit im spiel ist und sonstiges, dann zum steuerberater, der haftet auch für falschaussagen.

wenn das objekt dem erblasser schon mehr als 10 jahre im eigentum war, ist der verkauf steuerrechtliche (einkommensteuer) irrelevant.

beim verkauf (notarvertrag) muss nur darauf geachtet werden, dass die grunderwerbsteuer auch vom käufer getragen wird.

mfg vom

showbee

Vielen Dank, das hat sehr geholfen!