Ich frage für eine gute Bekannte nach, bin aber leider nicht so firm
in fiskalischen oder allgemeiner gesagt wirtschaftlichen Termini,
entschuldigt also bitte eventuelle Unschärfen. Der Fall ist
folgender:
Einem Ehepaar gehört aus einer Erbmasse seit geraumer Zeit ein
33%iger Anteil eines (schuldenfreien) Mietshauses, der Rest ist in
den Händen anderer Familienmitglieder. Einer aus der Verwandtschaft
ist nun an sie herangetreten und möchte das gesamte Haus kaufen.
Eigentlich sind meine Bekannten nicht gerade begeistert von dem
Vorschlag, da aber absehbar ist, daß sich die Erbengemeinschaft in
den nächsten Jahren in unzählige Nachkommen aufsplittern wird, und
man es sich nicht mit dem Verwandten verderben will, haben sie schon
halb zugestimmt.
Die Frage ist nun folgende: Muß der Erlös, den sie bei einem Verkauf
ihres Anteils erzielen würden, versteuert werden, und zu welchem
Satz? Eigentlich handelt es sich doch wohl nur um eine Umwandlung des
Vermögens, die steuerfrei wäre, oder?
Dank im voraus,
Martin