Aufwand oder Anlagevermögen: ein Kompromiss?
Hi !
Ich denke, hier könnte sich jetzt eine längere Diskussion über das Für und Wider der Aufwandsbuchung ergeben. Dies möchte ich vermeiden.
Ich darf aus der beruflichen Praxis nur anmerken, dass es bezüglich der Aufwandsbuchung (unter den genannten Voraussetzungen!) keine Beanstandungen seitens des Finanzamtes gab.
Wie würdest du denn nämlich den Fall beurteilen, dass bei der Computeranlage der bisherige Bildschirm defekt ist und nun ausgetauscht werden muss? Doch sicherlich als Reparatur?
Wie wäre es, wenn das Modem defekt ist?
Oder um ein anderes Beispiel heranzuziehen. Wie werden bei einem Kfz die neuen Reifen oder gar ein Austauschmotor bei dir gebucht? Bei mir waren diese Vorgänge in der Vergangenheit regelmäßig als Kfz-Reparatur erfasst worden, selbst wenn davon auszugehen war, dass die Reifen/der Motor die Nutzungsdauer des Fahrzeugs überleben.
Wie gesagt, man könnte jetzt sicherlich endlos diskutieren, was gesetzlich der richtige Weg ist. Wenn in der Praxis jedoch beide Wege anerkannt werden, soll sich doch der Steuerpflichtige den für ihn günstigsten Weg aussuchen und seine Wahl entsprechend begründen.
BARUL76