Bildschirmkauf GWG oder Anlagevermögen

Hallo Zusammen,

wie verbucht ein Unternehmer einen gekauften Bildschirm:
Wert brutto: 229,00.

Ich glaube, hier streiten sogar die Fachleute, weil ein Bildschirm nicht selbständig nutzbar ist.

Darf er sofort abgeschrieben werden GWB 0480? Oder muß es ins Anlagevermögen (welches Konto? Geschäfts, Betriebsausstattung oder Büroausstattung?)

Dann gibt es noch im SKR03 0490 sonstige Betriebsausstattung…

Danke für die Infos

Gruß Sigi

hallo,

kein gwg, bildschirm alleine ist nicht nutzbar. das ist klar und eigentlich nicht diskussionswürdig. der bildschirm wird zu einem PC system dazugehören und über dessen laufzeit abgeschrieben. nur wenn er als ersatz gekauft wird, hat er eine eigene laufzeit, da er ggf. den PC überleben wird und auch einem neuen PC dient. konten im skr, ob 410 oder 430 … egal, hauptsachen 04xx im skr 03 und nicht 048x!

mfg vom

showbee

Danke für die Info
dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

Hi !

Wenn der Bildschirm als Ersatz eines bereits vorhandenen Bildschirms angeschafft wird, der Teil einer Computeranlage war UND die Nutzungsdauer dieser Anlage bereits abgelaufen ist, so kann es auch als „Reparatur/Instandsetzung“ auf dem Konto 4805 gebucht werden.

Nur wenn die vorhandene Anlage noch eine Restnutzungsdauer hat, ist er bei dieser Anlage zu aktivieren und ist über diese Zeit abzuschreiben.

BARUL76

Wenn der Bildschirm als Ersatz eines bereits vorhandenen
Bildschirms angeschafft wird, der Teil einer Computeranlage
war UND die Nutzungsdauer dieser Anlage bereits abgelaufen
ist, so kann es auch als „Reparatur/Instandsetzung“ auf dem
Konto 4805 gebucht werden.

hi,

seh ich etwas anders, denn der bildschirm wurde ausgetauscht, das legt den schluss nahe, dass bildschirm vom rechnersystem getrennt kaufbar sind (in der tat ein bildschirm ist fast an jeden rechner anschließbar) und dementsprechend der bildschirm auch auf zukünftigen systemen laufbar ist.

aufwand schliesse ich aus, da der bildschirm dann eine laufzeit von x jahren hat (sagen wir 3) und diese natuerlich 3 monate mit einem alten system laeuft und ggf. nach 3 monaten der rechner auch ausgetauscht wird.

ergo: zwar selbstständig bewertbar, aber nicht selbständig nutzbar. ich denke das muss man trennen. buchen auf aufwand würde die geschäftslage verfälschen, da bildschirm imho länger nutzbar ist. manchmal sogar länger als der PC…

gruss vom

showbee

Aufwand oder Anlagevermögen: ein Kompromiss?
Hi !

Ich denke, hier könnte sich jetzt eine längere Diskussion über das Für und Wider der Aufwandsbuchung ergeben. Dies möchte ich vermeiden.

Ich darf aus der beruflichen Praxis nur anmerken, dass es bezüglich der Aufwandsbuchung (unter den genannten Voraussetzungen!) keine Beanstandungen seitens des Finanzamtes gab.

Wie würdest du denn nämlich den Fall beurteilen, dass bei der Computeranlage der bisherige Bildschirm defekt ist und nun ausgetauscht werden muss? Doch sicherlich als Reparatur?

Wie wäre es, wenn das Modem defekt ist?

Oder um ein anderes Beispiel heranzuziehen. Wie werden bei einem Kfz die neuen Reifen oder gar ein Austauschmotor bei dir gebucht? Bei mir waren diese Vorgänge in der Vergangenheit regelmäßig als Kfz-Reparatur erfasst worden, selbst wenn davon auszugehen war, dass die Reifen/der Motor die Nutzungsdauer des Fahrzeugs überleben.

Wie gesagt, man könnte jetzt sicherlich endlos diskutieren, was gesetzlich der richtige Weg ist. Wenn in der Praxis jedoch beide Wege anerkannt werden, soll sich doch der Steuerpflichtige den für ihn günstigsten Weg aussuchen und seine Wahl entsprechend begründen.

BARUL76

Oder um ein anderes Beispiel heranzuziehen. Wie werden bei
einem Kfz die neuen Reifen oder gar ein Austauschmotor bei dir
gebucht? Bei mir waren diese Vorgänge in der Vergangenheit
regelmäßig als Kfz-Reparatur erfasst worden, selbst wenn davon
auszugehen war, dass die Reifen/der Motor die Nutzungsdauer
des Fahrzeugs überleben.

hi barul,

keine ewigen diskussionen, jeder macht es wie er denkt und wenn das FA abnickt, hat es auch praktischen nutzen hin oder her. ich habe immer (gedanklich) abgegrenzt. nutzt der steuerpflichtige diese sache (ersatz) i.d.R. nach verlust der hauptsache weiter mit einer neuen hauptsache? ja --> aktivierung, nein --> aufwand.

bsp. autoreifen im ersatz werden i.d.R. nicht abgebaut bei Verkauf, verschrottung --> aufwand
dto. modem etc. welche intern in pc eingebaut werden,
aber externe geräte zum anschluss werden i.d.R. nicht weggeworfen, sondern weitergenutzt (scanner, bildschirm, drucker), weshalb diese aktiviert werden.

gruss aus der uni:

showbee