Hallo,
die Grenze fuer geringwertige Gueter, welche als Ganzes abgerechnet
werden koennen (und nicht abgeschrieben werden muessen) betraegt ja
410 Euro.
Wie ist nun der Fall einzuschaetzen, dass man sich z.B. einen
Computer fuer 350 Euro kauft (der also auf einmal als Ausgabe
gerechnet werden kann), man sich nun nach einiger Zeit einen besseren
Monitor dazukauft, welcher z.B. auch 350 Euro kostet.
Das IT-System als Ganzes liegt ja nun ueber der 410Euro-Grenze, wie
ist das zu bewerten?
Wie geht man damit um, wenn man den Monitor erst nach einem Jahr
kaufe, der Computer also schon komplett als Ausgabe gerechnet wurde, und wie,
wenn man den Monitor z.B. einen Monat nach dem Computer kauft (noch
im gleichen Wirtschaftsjahr)?
Und die zweite Frage, wie fuehrt man sowas am Besten in einer einfachen Einnahme-Ueberschuss-Rechnung fuer das FA auf? In der Rechnung als Ausgabe-Posten z.B. „Abschreibung Monitor 2004“ vermerken und die detaillierte Berechnung der Abschreibung dann auf einem Extrablatt beifuegen?
Danke und viele Gruesse,
Tobias