Hallo,
Deinzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind ihren technischen Eigenschaften nach auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene Nutzungsfähigkeit. Dass zwischen diesen Geräten teilweise keine körperliche Verbindung (mehr) besteht, ist unerheblich; die Verbindung in Form eines kabellosen Datenflusses genügt.
Folge:
Peripheriegeräte sind nicht selbsständig nutzungsfähig und ebendaher keine eigenständigen Wirtschaftsgüter. Infolge können sie auch nicht als GWG sofort abgeschrieben werden.
Ausnahme:
Eine Ausnahme stellen Kombinationsgeräte dar, die beispielsweise nicht nur als Drucker, sondern unabhängig von dem Rechner und den übrigen Peripherie-Geräten auch als Fax und Kopierer genutzt werden können. Das gleiche gilt für externe Datenspeicher (z.B. externe Festplatten, Sticks u.ä.), die unabhängig vom Rechner der
Speicherung, dem Transport und der Sicherung von Daten dienen. Sie sind selbstständig nutzungsfähig und können daher auch GWG sein (Wertgrenze beachten).
Peripheriegeräte die nicht selbstständig nutungsfähig sind und daher mit dem PC als Sachgesamtheit eine Einheit bilden sind beispielseweise:
Drucker, Modem, Maus, Monitor, Scanner, Tastatur, Webcam, Joystick, Lautsprecher, Headset, Mikrofon, Grafiktablett, Laufwerke, Adapter, Router, Brenner, Switches…
Alles klar?
liebe Grüße
Mel
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