Zum 01.01.08 ist die Reform der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) in Kraft getreten. Seitdem sind selbständig nutzbare Güter mit einem Wert von Netto Euro 150,00 sonstiger Bürobedarf und müssen direkt in den Aufwand übernommen werden sowie Güter über Euro 150,00 aber mit einem Höchstwert von Euro 1000,00 GWGer, die über fünf Jahre in einem Sammelposten abgesetzt werden müssen.
Diese vorausgeschickt könnten sich bspw. folgende Fragen ergeben:
1.Wie kann ein Kaufmann einen Komplett-PC (Preis rd. Euro 750,00) ansetzen? Kann er diesen wie bis 2007 über drei Jahre abschreiben oder gilt für diesen auch die Fünfjahresfrist?
2.Was macht eine Kauffrau, die eine Trivialsoftware (bspw. ein PDF-Programm für Euro 200,00) kauft? Schreibt sie diese über fünf Jahre ab oder gibt es eine kürzere Frist?
3.Gilt die Euro 150,00-Grenze auch für Software?
Vielen Dank für Eure Antworten!