Günstige PCs als Sammelposten abschreiben?

Hallo,

mal angenommen, man kauft seine PC-Hardware günstig, dann könnte die Rechnung so aussehen:

Desktop-PC EUR 330,-
Windows XP EUR 80,-
Monitor EUR 50,-
Laptop EUR 330,-
Akku EUR 80,-
Drucker EUR 100,-

Macht zusammen in dieser Beispielrechnung EUR 970,-. Kann man das nun alles addieren und als „Sammelposten“ über 5 Jahre abschreiben? Warum ist das so? Eine Abschreibung über 5 Jahre ist ja viel besser als eine Abschreibung über 3 Jahre - warum setzt dann nicht jeder seine PCs über 5 Jahre ab? Meistens kauft man sie ja einzeln, und die wenigsten davon kosten mittlerweile noch mehr als EUR 1000,-.

Kommt das Windows XP mit in diese Rechnung? Ohne funktioniert der PC doch nicht …

Schöne Grüße

Petra

Moin,

manchmal ist es sinniger einen PC über drei Jahre abzuschreiben. Nämlich dann, wenn ein möglichst geringer Gewinn erzielt werden soll.

PC: 970 €
=> macht eine jährliche AfA bei einer ND von 3 Jahren i.H.v. 323,33 €
=> macht eine jährliche AfA bei einer ND von 5 Jahren i.H.v. 194,00 €

In dem Fall lohnt es sich also, drei Jahre anzusetzen. Wobei das Beispiel insofern hinkt, als das ja nur möglich ist, wenn der Betrag > 1.000 € ist.

Fröhliche Weihnachten
e

… Macht zusammen in dieser Beispielrechnung EUR 970,-. …

Kommt das Windows XP mit in diese Rechnung? Ohne funktioniert

der PC doch nicht …
Ja. Deswegen kommt es mit rein.

Die Beispielrechnung stimmt.
In einen Sammelposten kommt das aber nur, wenn es sich um einen PC für Gewerbe/Freiberuf handelt.

Bei einem PC für die nichtselbstständige Arbeit gilt nach wie vor die Grenze von 410 EUR (netto) und monatsgenaue Abschreibung über 3 Jahre = 36 Monate.
http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php

Schöne Grüße
JK

Hallo,

Kommt das Windows XP mit in diese Rechnung? Ohne funktioniert

der PC doch nicht …
Ja. Deswegen kommt es mit rein.

Ah ok, gut. Ich hätte dem Finanzamt ja zugetraut, dass die sagen, „dann nehmen Sie doch Linux“ :wink:

Bei einem PC für die nichtselbstständige Arbeit gilt nach wie
vor die Grenze von 410 EUR (netto) und monatsgenaue
Abschreibung über 3 Jahre = 36 Monate.

Es sind ja zwei PCs, von denen jeder so um die EUR 350,- kostet. Also zwei GWGs? Oder ist frei wählbar, ob man das nun als PC rechnet oder als GWG?

Wenn man sich für die 5-Jahres-Regel entscheidet (gewerbliche und selbständige Nutzung der PCs), rechnet man dann auch monatsgenau oder hat man dann einfach Pech gehabt, wenn man den PC im Dezember gekauft hat?

http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php

Danke, werde ich mir mal durchlesen. Aber erst, wenn das Jahr zu Ende ist. Es könnten ja noch Einnahmen kommen :wink:

Schöne Grüße

Petra

Es sind ja zwei PCs, von denen jeder so um die EUR 350,-
kostet. Also zwei GWGs?

Ja

Oder ist frei wählbar, ob man das nun als PC rechnet oder als GWG?

Nein

Wenn man sich für die 5-Jahres-Regel entscheidet (gewerbliche
und selbständige Nutzung der PCs),

Es ist keine Frage der Entscheidung, sondern der Nutzung (Gewerbe) und es Preises.

rechnet man dann auch monatsgenau

Nein in Fünftel verteilt auf 5 Jahre

oder hat man dann einfach Pech gehabt, wenn man
den PC im Dezember gekauft hat?

Manche Leute sind froh, wenn sie 1/5 statt 1/36 des Wertes im Kaufjahr absetzen können.

Schöne Grüße
JK

Hallo,

meiner Meinung nach sind die bisherigen Antworten falsch.

Ein PC/Drucker/Monitor etc ist nicht selbständig nutzbar, was doch wesentliches Kriterium für ein GWG ist.

Ich würde dir dringend raten, diese Angelegenheit mit deinem Steuerberater zu besprechen, und nicht auf die Antworten hier zu vertrauen.

mfg

MaSc

Servus,

Ein PC/Drucker/Monitor etc ist nicht selbständig nutzbar, was
doch wesentliches Kriterium für ein GWG ist.

aber § 6 Abs 2a EStG ist Dir schon bekannt?

An der selbständigen Nutzbarkeit nur als Rechner + Peripherie besteht kein Zweifel. Aber wo früher mal 410 € standen, steht jetzt 1.000 €. Außer beim Ansatz als Werbungskosten bei N- und V+V-Einkünften.

Wir reden also durchaus von GWG, auch beim vorgetragenen Fall. Das Stichwort „Sammelposten“ macht deutlich, worum es geht. Diesen Begriff gibts im Zusammenhang AfA erst, seit es den genannten Absatz zu § 6 EStG gibt.

Schöne Grüße

MM