mal angenommen, man kauft seine PC-Hardware günstig, dann könnte die Rechnung so aussehen:
Desktop-PC EUR 330,-
Windows XP EUR 80,-
Monitor EUR 50,-
Laptop EUR 330,-
Akku EUR 80,-
Drucker EUR 100,-
Macht zusammen in dieser Beispielrechnung EUR 970,-. Kann man das nun alles addieren und als „Sammelposten“ über 5 Jahre abschreiben? Warum ist das so? Eine Abschreibung über 5 Jahre ist ja viel besser als eine Abschreibung über 3 Jahre - warum setzt dann nicht jeder seine PCs über 5 Jahre ab? Meistens kauft man sie ja einzeln, und die wenigsten davon kosten mittlerweile noch mehr als EUR 1000,-.
Kommt das Windows XP mit in diese Rechnung? Ohne funktioniert der PC doch nicht …
… Macht zusammen in dieser Beispielrechnung EUR 970,-. …
Kommt das Windows XP mit in diese Rechnung? Ohne funktioniert
der PC doch nicht …
Ja. Deswegen kommt es mit rein.
Die Beispielrechnung stimmt.
In einen Sammelposten kommt das aber nur, wenn es sich um einen PC für Gewerbe/Freiberuf handelt.
Bei einem PC für die nichtselbstständige Arbeit gilt nach wie vor die Grenze von 410 EUR (netto) und monatsgenaue Abschreibung über 3 Jahre = 36 Monate. http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php
Kommt das Windows XP mit in diese Rechnung? Ohne funktioniert
der PC doch nicht …
Ja. Deswegen kommt es mit rein.
Ah ok, gut. Ich hätte dem Finanzamt ja zugetraut, dass die sagen, „dann nehmen Sie doch Linux“
Bei einem PC für die nichtselbstständige Arbeit gilt nach wie
vor die Grenze von 410 EUR (netto) und monatsgenaue
Abschreibung über 3 Jahre = 36 Monate.
Es sind ja zwei PCs, von denen jeder so um die EUR 350,- kostet. Also zwei GWGs? Oder ist frei wählbar, ob man das nun als PC rechnet oder als GWG?
Wenn man sich für die 5-Jahres-Regel entscheidet (gewerbliche und selbständige Nutzung der PCs), rechnet man dann auch monatsgenau oder hat man dann einfach Pech gehabt, wenn man den PC im Dezember gekauft hat?
Ein PC/Drucker/Monitor etc ist nicht selbständig nutzbar, was
doch wesentliches Kriterium für ein GWG ist.
aber § 6 Abs 2a EStG ist Dir schon bekannt?
An der selbständigen Nutzbarkeit nur als Rechner + Peripherie besteht kein Zweifel. Aber wo früher mal 410 € standen, steht jetzt 1.000 €. Außer beim Ansatz als Werbungskosten bei N- und V+V-Einkünften.
Wir reden also durchaus von GWG, auch beim vorgetragenen Fall. Das Stichwort „Sammelposten“ macht deutlich, worum es geht. Diesen Begriff gibts im Zusammenhang AfA erst, seit es den genannten Absatz zu § 6 EStG gibt.