Computer und Zubehör von der Steuer absetzen

Hallo

Ich hab mal einige Fragen, inwieweit man einen Rechner und Zubehör von der Steuer absetzen kann.
Die Problematik ist hier evtl etwas offtopic aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand weiterhelfen.

  1. Also ich weiß, dass man einen beruflich genutzen Privatrechner zu 50 bis 90% steuerlich absetzen kann.
    Wenn der Anschaffungspreis eine Grenze (470,- EUR?!) überschreitet, muss der Rechner über 3 Jahre abgeschrieben werden. Aber kann man auch einen gebrauchten PC absetzen, also z.B. ein Gerät, das man bei ebay ersteigert hat?

  2. Man kann sich anscheinend auch einen Rechner aus Einzelteilen zusammenbauen und die Teile zusammengefasst absetzen (/t/computer-aus-einzelteilen-von-der-steuer-absetzen…
    Wenn die Summe ca. 470EUR übersteugt, muss man das über drei Jahre absetzen.
    Was ist aber, wenn man sich nach 2 Jahren noch einen zusätzlichen Monitor, eine Grafikkarte oder eine weitere Festplatte anschafft?! Kann man diese Geräte dann noch in diesem 3 Jahres-Paket mit absetzen oder müssen alle Geräte zu einen Zeitpunkt zusammnegefasst werden?

  3. Wenn ich richtig informiert bin, dann kann man eigenständig nutzbare Geräte, z.B. Multifunktionsdrucker (inkl. Kopierfunktion) einzeln absetzen. Könnte man nun in einem Steuerjahr so einen eigenständigen Drucker für ca. 300,-EUR und daneben noch einen eigenständigen PC für 400,- anrechnen? Wie viele eigenständig nutzbare Geräte kann man angeben?

Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir weiterhelfen.

Viele Grüße
ThorstenM

geringwertige Wirtschaftsgüter PC
Hi,

Ich hab mal einige Fragen, inwieweit man einen Rechner und
Zubehör von der Steuer absetzen kann.
Die Problematik ist hier evtl etwas offtopic

inwiefern?

  1. Also ich weiß, dass man einen beruflich genutzen
    Privatrechner zu 50 bis 90% steuerlich absetzen kann.

ja

Wenn der Anschaffungspreis eine Grenze (470,- EUR?!)
überschreitet,

die Grenze ist bei 410,-€

Außerdem…wenn es sich um einen betrieblich genutzten Rechner handelt, gelten ab 2008 neue Grenzen: 150€ und 1000 €.
/t/neuregelung-geringwertige-wirtschaftsgueter-gwg/4…

Wenn es sich um Überschusseinkünfte handelt, also z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung, dann gilt die alte Grenze von 410 €. Der Betrag ist immer netto, also ohne Umsatzsteuer.

muss der Rechner über 3 Jahre abgeschrieben
werden.

mit der Einschränkung, über 410€ bzw. über 1000€, je nach Einkunftsart

Aber kann man auch einen gebrauchten PC absetzen, also
z.B. ein Gerät, das man bei ebay ersteigert hat?

ja, warum nicht

  1. Man kann sich anscheinend auch einen Rechner aus
    Einzelteilen zusammenbauen und die Teile zusammengefasst
    absetzen
    (/t/computer-aus-einzelteilen-von-der-steuer-absetzen…

ja

Wenn die Summe ca. 470EUR übersteugt, muss man das über drei
Jahre absetzen.

Die Grenze liegt bei 410€.

Was ist aber, wenn man sich nach 2 Jahren noch einen
zusätzlichen Monitor, eine Grafikkarte oder eine weitere
Festplatte anschafft?! Kann man diese Geräte dann noch in
diesem 3 Jahres-Paket mit absetzen oder müssen alle Geräte zu
einen Zeitpunkt zusammnegefasst werden?

das ist eher ein akademischer Streitpunkt, da das einfach als weiterer Abschreibungswert angegeben wird und dann auf 3 Jahre verteilt wird, wenn die GWG Grenzen überschritten sind.

Die Regelung ist in den Richtlinien ist R 7.4 Abs. 9 Einkommensteuerrichtlnien zu finden (wie es richtig geht)
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

  1. Wenn ich richtig informiert bin, dann kann man eigenständig
    nutzbare Geräte, z.B. Multifunktionsdrucker (inkl.
    Kopierfunktion) einzeln absetzen.

ja

Könnte man nun in einem
Steuerjahr so einen eigenständigen Drucker für ca. 300,-EUR
und daneben noch einen eigenständigen PC für 400,- anrechnen?

kommt auf den Sachbearbeiter an, ob er das noch als selbständig nutzbar anerkennt, aber meist wird es wohl so durchgehen

Wie viele eigenständig nutzbare Geräte kann man angeben?

unbegrenzt

Schöne Grüße
C.