ist es möglich einen Computer, der aus Einzelteilen zusammengebaut wurde, wie einen Komplett-PC von der Steuer abzusetzen, wenn die Bestätigung zur beruflichen Nutzung vom Arbeitgeber vorliegt?
Werden die Einzelteile wie ein komplettes System behandelt oder ist es nicht oder nur bedingt möglich diese abzusetzen?
Hat irgendjemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?
soviel ich weiß muß man sogar die Einzelteile zusammenfassen und entsprechend bewerten, da so ein Einzelteil kein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut ist.
Da gab es wohl schon öfter Streit, wenn jemand z.B. einen Tisch und 6 Stühle als Einzelpositionen gebucht hat und als GWG behandelt hat. Das Finanzamt hat das ganze aber als Einheit gesehen und nur eine Abschreibung über 13 Jahre zugelassen …
Erst einmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort
Bedeutet dies jetzt, dass das Finanzamt die Einzelteile als komplettes System ansieht und man sie somit zusammen über 3 Jahre abschreiben kann bzw. muss?
Bedeutet dies jetzt, dass das Finanzamt die Einzelteile als
komplettes System ansieht und man sie somit zusammen über 3
Jahre abschreiben kann bzw. muss?
Ich würde das so sehen - bin leider nicht das Finanzamt
Da gab es wohl schon öfter Streit, wenn jemand z.B. einen Tisch und 6 Stühle als Einzelpositionen gebucht hat und als GWG behandelt hat. Das Finanzamt hat das ganze aber als Einheit gesehen und nur eine Abschreibung über 13 Jahre zugelassen
wer sich sowas gefallen lässt, ist aber selber schuld. Warum sollte ein Stuhl nur zusammen mit einem Tisch nutzbar sein???
Gruß
S
ganz im Gegenteil, meine steuerliche Ausbildung ist sogar schon ein Weilchen her, aber ich bin immer noch bei dem Verein, wenn auch nicht mehr direkt mit Steuern beschäftigt.
Ihr schreibt relativ vage, dass ihr es so ansehen würdet, aber hat schon jemand dabei wirkliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?
In meinem Steuerprogramm steht Folgendes:
Alle Computerbestandteile müssen bei Erstanschaffung zusammengefasst und einheitlich abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungskosten über 410€ (ohne MwSt.) […] liegen.
Auch wenn dies relativ eindeutig klingt; meint ihr, dass es sicherer ist ein Komplettsystem zu kaufen oder stellen solche Einzelteile i.d.R. kein Problem dar?
Alle Computerbestandteile müssen bei Erstanschaffung
zusammengefasst und einheitlich abgeschrieben werden, wenn die
Anschaffungskosten über 410€ (ohne MwSt.) […]
liegen.
Das stimmt und ist so wörtlich zu nehmen. Alle Einzelteile werden zusammengefasst und dann wie ein Komplett-PC behandelt.
Auch wenn dies relativ eindeutig klingt; meint ihr, dass es
sicherer ist ein Komplettsystem zu kaufen oder stellen solche
Einzelteile i.d.R. kein Problem dar?
kein Problem
aber es gibt nie eine Garantie, dass dem Sachbearbeiter eine Laus über die Leber gelaufen ist…
Schick die Erklärung über Elster ans Finanzamt und gut ist.