Hallo,
ist es möglich einen Computer, der aus Einzelteilen zusammengebaut wurde, wie einen Komplett-PC von der Steuer abzusetzen, wenn die Bestätigung zur beruflichen Nutzung vom Arbeitgeber vorliegt?
Werden die Einzelteile wie ein komplettes System behandelt oder ist es nicht oder nur bedingt möglich diese abzusetzen?
Hat irgendjemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?
Gruß
Stefan