Computer aus Einzelteilen von der Steuer absetzen?

Hallo,

ist es möglich einen Computer, der aus Einzelteilen zusammengebaut wurde, wie einen Komplett-PC von der Steuer abzusetzen, wenn die Bestätigung zur beruflichen Nutzung vom Arbeitgeber vorliegt?

Werden die Einzelteile wie ein komplettes System behandelt oder ist es nicht oder nur bedingt möglich diese abzusetzen?

Hat irgendjemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?

Gruß
Stefan

Hallo Thunar,

soviel ich weiß muß man sogar die Einzelteile zusammenfassen und entsprechend bewerten, da so ein Einzelteil kein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut ist.

Da gab es wohl schon öfter Streit, wenn jemand z.B. einen Tisch und 6 Stühle als Einzelpositionen gebucht hat und als GWG behandelt hat. Das Finanzamt hat das ganze aber als Einheit gesehen und nur eine Abschreibung über 13 Jahre zugelassen …

Gruß Conrad

Erst einmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort :wink:

Bedeutet dies jetzt, dass das Finanzamt die Einzelteile als komplettes System ansieht und man sie somit zusammen über 3 Jahre abschreiben kann bzw. muss?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan!

Bedeutet dies jetzt, dass das Finanzamt die Einzelteile als
komplettes System ansieht und man sie somit zusammen über 3
Jahre abschreiben kann bzw. muss?

Ich würde das so sehen - bin leider nicht das Finanzamt :wink:

Gruß Conrad

Hallo,

Ich würde das so sehen - bin leider nicht das Finanzamt :wink:

Ich bin ein Stück Finanzamt und würde das auch so sehen *ggg*

Gruß
Markus

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Da gab es wohl schon öfter Streit, wenn jemand z.B. einen Tisch und 6 Stühle als Einzelpositionen gebucht hat und als GWG behandelt hat. Das Finanzamt hat das ganze aber als Einheit gesehen und nur eine Abschreibung über 13 Jahre zugelassen

wer sich sowas gefallen lässt, ist aber selber schuld. Warum sollte ein Stuhl nur zusammen mit einem Tisch nutzbar sein???
Gruß
S

ach @Markus - ein Stück Finanzamt??

na wohl noch in der Ausbildung!

E.

oT
Na und?!?
Nur weil StBin?!? Mag ja sein, dass der Titel da ist, steckt aber auch einer drin?!?

Von Markus kamen weitaus mehr hilfreiche Tipps als von Ihnen!!!

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Hallo,

na wohl noch in der Ausbildung!

ganz im Gegenteil, meine steuerliche Ausbildung ist sogar schon ein Weilchen her, aber ich bin immer noch bei dem Verein, wenn auch nicht mehr direkt mit Steuern beschäftigt.

Gruß,
Markus

Noch einmal vielen Dank für eure ganzen Antworten

Ihr schreibt relativ vage, dass ihr es so ansehen würdet, aber hat schon jemand dabei wirkliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?

In meinem Steuerprogramm steht Folgendes:

Alle Computerbestandteile müssen bei Erstanschaffung zusammengefasst und einheitlich abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungskosten über 410€ (ohne MwSt.) […] liegen.

Auch wenn dies relativ eindeutig klingt; meint ihr, dass es sicherer ist ein Komplettsystem zu kaufen oder stellen solche Einzelteile i.d.R. kein Problem dar?

Gruß
Stefan

Hi,

Alle Computerbestandteile müssen bei Erstanschaffung
zusammengefasst und einheitlich abgeschrieben werden, wenn die
Anschaffungskosten über 410€ (ohne MwSt.) […]
liegen.

Das stimmt und ist so wörtlich zu nehmen. Alle Einzelteile werden zusammengefasst und dann wie ein Komplett-PC behandelt.

Auch wenn dies relativ eindeutig klingt; meint ihr, dass es
sicherer ist ein Komplettsystem zu kaufen oder stellen solche
Einzelteile i.d.R. kein Problem dar?

kein Problem

aber es gibt nie eine Garantie, dass dem Sachbearbeiter eine Laus über die Leber gelaufen ist…

Schick die Erklärung über Elster ans Finanzamt und gut ist.

Schöne Grüße
C.

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Super, vielen Dank für deine Antwort :smile: