Darlehen für Studium von Steuer absetzen

Hallo,

ich werde nächsten Monat ein berufsbegleitendes BWL-Studium beginnen.
Allerdings ist es ausschließlich möglich das Studium durch meine Firma finanzieren zu lassen. Diese wird jedes Semester den entsprechenden Beitrag an die Hochschule überweisen und dafür mit mir einen Darlehensvertrag eingehen. In dem Darlehensvertrag ist vermerkt, dass es sich um einen Kredit handelt !!!zur Weiterbildung bzw. für das Studium!!!
Das Darlehen kann ich die nächsten 6 Jahre abbezahlen.
Es ist also theoretisch möglich, den Betrag zu dem Zeitpunkt an die Firma zu überweisen, wenn diese auch die Überweisung an die Hochschule durchführt. Die Kosten können mir also direkt zur Studienzeit anfallen und !!!nicht nachträglich!!!
Ist es möglich diese Darlehenstilgung, jährlich von der Steuer irgendwie abzusetzen?

Hoffe jemand hat eine Antwort für mich.

Danke im Voraus.

hallo,

da kenne ich nicht die ganzen Regelungen. Ich weiß nur, dass Fortbildungskosten natürlich unter Werbungskosten abgesetzt werden können, für das Jahr, an dem sie bezahlt werden. Und zwar alle, auch Literatur, Fahrtkosten, Unterkunft etc.
Grüße
frauke

Tut mir leid, da bin ich überfragt :frowning:

Gruß, Christiane.

Hallo
sie können nicht das Darlehen von der Steuer absetzen, da sie ja nicht belastet sind.
Wohl können Sie aber die Zinsen, und, als Fortbildungskosten, die Kosten für das Studium absetzen.

Hallo Caro,

Die berufsbegleitenden Studienkosten kannst du als Werbungskosten absetzen, und zwar jeweils dann, wenn sie anfallen (also Studienkosten 2011 in der Einkommensteuererklärung 2011, Studienkosten 2012 in der Einkommensteuererklärung für 2012).

Wann du das Darlehen zurückzahlst, ist insoweit irrelevant. Rückzahlung von Darlehen = Bezahlung von Schulden = niemals Werbungskosten!

Frag Deinen BWL-Prof, der wird dir das bestätigen.

Hallo Carolina,

das Darlehen abzusetzen geht nicht. Aber du kannst die Aufwendungen für dein Studium, welche du durch das Darlehen bezahlst steuerlich als Werbungskosten / Fortbildungskosten geltend (du bezahlst es ja, auch wenn es die Firma überweist und die Kosten im Rahmen eines Darlehens auf dich umlegt) machen. Zu diesen Kosten gehören auch evtl. Zinsaufwendungen für das Darlehen.

Viele Grüße

Mirko

Hallo Carolina,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, sorry!

Hallo,
wenn man etwas von der Steuer absetzen kann, dann nicht das Darlehen, sondern die Zinsen davon. Jedoch muss dieses Darlehen im Zusammenhangmit einer steuerpflichtigen Täätigkeit stehen und begründet werden.

Gruß,

J. kaiser

Hallo Carolinaaaa,

du kannst auf jeden Fall ein Darlehen für eine Ausbildung absetzen, wenn die Ausbildung etwas mit deinem derzeitigen Beruf zu tun hat. Da du BWL studierst, müsstest du also etwas kaufmännisches arbeiten. Es ginge auch, dass du etwas anderes arbeitest, aber nach Beendigung die Möglichkeit besteht - und es dein Wunsch ist - in die kaufmännische Schiene zu wechseln.

Aber sonst würdest du wohl kaum BWL studieren wollen. :smile:

Ist es dein erstes Studium? Gibt es einen engeren Zusammenhang mit deiner derzeitigen Arbeitsstelle - bist du vielleicht Werksstudentin oder so?

Ach so, wichtig: Alle Kosten für Büromaterial, Bücher etc. die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, auch Fahrtkosten, z.B. zu einer Lerngruppe, und Pauschalen für Verpflegung für diese Fahrten kannst du ansetzen.
Das lässt sich nur so allgemein hier nicht erklären.

Vielleicht schreibst du nochmal, wenn das Jahr rum ist und man vielleicht konkret etwas sagen kann.
Wichtig: Für alles immer die Belege und Kassenbons aufheben. Termine für Fahrten irgendwo eintragen, damit nix vergessen wird.

Viele Grüße und viel Erfolg!
Sebastian

Hallo Gunnar,

danke für deine schnelle Antwort.
Wie sicher bist du dir? Die Absetzbarkeit spielt eine wichtige Rolle in meiner Planung.
Es wäre also ganz sicher möglich, dass ich die Rechnungen die von der Hochschule an die Firma ausgestellt werden mit meiner Steuererklärung einreiche und dadurch die Kosten absetzen kann?

Lg
Carolina

Hallo,

wessen Anschrift wird denn auf den Rechnungen für das Studium stehen und wer bekommt die Rechnungen?
Ich denke, es wird nur möglich sein, etwas von der Steuer abzusetzen, wenn du da auch Belege hast (mit deinem Namen und Anschrift drauf).

Besser wäre es, du nimmst das Darlehen auf bei der Firma und zahlst die Beträge an die Hochschule selbst.
Dann sind so die evtl. Zinsen für das Darlehen als Kosten absetzbar.

VG Shelly

Zur Absetzbarkeit der Studienkosten kommt es auf den Vertrag an, den Du mit Deiner Firma schließt:

Wenn Deine Firma die Aufwendungen trägt, sind die von der Firma übernommenen Kosten zunächst als geldwerter Vorteil gem. § 8 Abs. 1 EStG von Dir zu versteuern und können in gleicher Höhe als Werbungskosten von Dir abgesetzt werden.

Oder die Firma gewährt Dir ein zinsloses/verzinsliches Darlehen. Die Rückzahlung dieses Darlehens muss aus versteuertem Einkommen erfolgen. Auch in diesem Fall sind die Aufwendungen in dem Moment abziehbar, in dem Deine Firma sie Deinem Darlehenskonto belastet.

Oder die Firma bezahlt die Studienkosten. Als Gegenleistung verpflichtest Du Dich, für einen gewissen Zeitraum (z.B. 5 Jahre) lang zu einem niedrigeren Gehalt zu arbeiten als üblich. In diesem Fall trägst nicht Du, sondern die Firma die Studienkosten, Du darfst nichts absetzen, musst dafür aber im Gegenzug später auch weniger Gehalt versteuern.

Es gibt viele Möglichkeiten. Für die optimale Gestaltung frag Deinen Steuerberater.

Hallo Mirko,

danke für deine schnelle Antwort.
Wie sicher bist du dir? Die Absetzbarkeit spielt eine wichtige Rolle in meiner Planung.
Es wäre also ganz sicher möglich, dass ich die Rechnungen die von der Hochschule an die Firma ausgestellt werden mit meiner Steuererklärung einreiche und dadurch die Kosten absetzen kann?

Lg
Carolina

Hallo Sebastian,

danke für die schnelle Antwort :smile:
Ja, das ist mein Erststudium. Vorher hab ich eine Ausbildung zur Industriekauffrau gemacht, bin übernommen worden und werde jetzt berufsbegleitend studieren.
Wie sicher bist du dir bei deiner Antwort?
Die Rechnungen werden auf die Firma ausgestellt und dann auch von der Firma bezahlt.
Könnte ich einfach den Darlehensvertrag und die Rechnungen für den entsprechenden Hochschulbeitrag mit meiner Steuererklärung einreichen und jedes Jahr den entsprechenden Betrag absetzen?

Lg
Carolina

Hallo Carolina,

da bin ich mir ganz sicher. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereines habe ich immer mal wieder solche Konstruktionen vorliegen. Du musst hierbei nur alles ordentlich dem Finanzamt darlegen und begründen und die Belege / Verträge vorlegen. Wenn du möchtest kannst du dir hierzu auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, die dich bei der Erstellung der Erklärung unterstützt. Evtl. sind hier ein paar EURO für den Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater (der ist meist teurer) gut investiert.

Viele Grüße

Mirko

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina.

Hallo,

erstmal vielen vielen Dank für deine Hilfe, du hast mir schon sehr geholfen, leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina…

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später ganz sicher bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina