Arbeitszimmer Arbeitslosigkeit
Hallo,
Kann ein Selbständiger, der in 2007 für 6 Monate
Arbeitslosengeld (freiwillige Weiterversicherung) bezogen hat
für das ganze Jahr die Kosten für Arbeitszimmer, Telefon usw.
steuerlich geltend machen oder nur für die Zeit vor und nach
der Arbeitslosigkeit? Gewerbe lief während der
Arbeitslosigkeit weiter - aber keine Umsätze.
ja, war er jetzt arbeitslos oder Selbständiger? Kann ein Selbständiger überhaupt als arbeitslos gemeldet sein?
Dann wäre noch zu klären, was das Arbeitszimmer mit der Arbeitslosigkeit zu tun hat bzw. mit der vorherigen nichtselbständigen Arbeit?
Oder steht das Arbeitszimmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Selbständiger und wurden hier keine Umsätze erzielt? Dann ist hier die Frage, warum und für wie lange.
Siehe auch
/t/arbeitszimmer-bei-fehlenden-umsaetzen/4583228/2
Insgesamt eine sehr akademische Frage…Und was meinte der Dozent?
Außerdem hat der Steuerpflichtige im Beispielsfall auch keine erkennbare steuerpflichtigen Einkünfte. Warum sollte man da irgendwelche Kosten geltend machen? und mit Verlustvortrag wirkt sich sowas auch meist nur gering aus…
Schöne Grüße
C.